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Referendum zur Lanzarote-Konvention lanciert – bitte zahlreich unterschreiben^^ eidgenössisches, Grundrechte, Mangas, Recht, Referendum

Autor:  Eru-Jiyuka
So, nun endlich, eigentlich viel zu spät (die amtliche Veröffentlichung datiert vom 08. Oktober 2013) sind die Formalitäten auch mal erledigt, sodass das L. nun die fertig ausgearbeitete Unterschriftenliste gegen die Umsetzung der Lanzarote-Konvention präsentieren kann:
http://static.twoday.net/BVggCHEM/files/ReferendumsbogenLanzarote.pdf

Wer das offizielle Argumentum sehen möchte, bitte hier entlang:
http://static.twoday.net/BVggCHEM/files/ArgumentumLanzarote.pdf

Um zahlreiche Unterschrift wird gebeten, es hilft dem Rechtsstaat und der Kunstfreiheit^^
(Allerdings können nur Schweizer Bürger unterschreiben, welche 18 Jahre oder älter sind. Formalkram halt. Bitte berücksichtigen, ungültige Unterschriften machen nur mehr Arbeit beim hinterher raussortieren...)
Den Weblog hier empfehlen kann, darf und soll aber natürlich jeder gerne, der das hier liest^^

Nur nochmal: Das hier ist KEINE Lappalie. Es handelt sich hierbei um ein veritables Literaturverbotsgesetz, welches jedem demokratischen Rechtsstaat unwürdig ist. (Es sei daran erinnert, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft schon Wedekinds „Frühlings Erwachen“ [Drama von 1891!, mittlerweile anerkannte Schullektüre] für verbotene Pornographie hält!)

Mittlerweile haben drei Strafrechtsprofessoren und ein Menschenrechtsanwalt bestätigt, dass dieses Gesetz eine akute juristische Bedrohung darstellt, namentlich aufgrund der Änderung der Schutzaltergrenzen, den unklaren Begrifflichkeiten „Entgelt“ und „nicht tatsächlich“, dem faktisch nutzlosen Kulturvorbehalt, der Einzelfallprüfung normalen jugendlichen Verhaltens, der Strafbarkeit für unwissentlichen Zugriff auf strafbares Material, sowie fehlendem Rechtsgüterschutz und fehlerhafter Begründung. (Die Namen gibt's auf begründete Nachfrage, sie tun aber eigentlich nichts zur Sache...) Dieser Ansicht hat sich auch der Präsident der lokalen Piratenpartei (zugleich Vizepräsident der Schweizer Partei) angeschlossen, der dankenswerterweise dazu bereit war, dem Referendumskomitee beizutreten.

Es geht eben tatsächlich nachhaltig darum, das alte Sittlichkeitsrecht
(Art. 203 aStGB, Art. 204 aStGB, Art. 212 aStGB), welches mit dem Auftritt der Sittlichkeitsvereine am Ende des 19. Jahrhunderts begann, und glücklicherweise Ende des 20. Jahrhunderts endlich wieder abgeschafft wurde, nun erneut in der Schweiz zu etablieren, samt allen dessen schrecklichen Folgen. (massenweise Filmzensur, Eingezogene Schriftenreihen, Schreddern ganzer Magazinreihen zu Altpapier [etwa: Playboy], Beschlagnahme von Gemälden aus Kunstausstellungen in Museen, Anklagen wegen Religionskritik als „unzüchtige Schrift“, Vernichtung übersetzter chinesischer Kunst aus dem 17. Jahrhundert, am Zoll abgefangene Elfenbeinschnitzereien und japanische Kupferstiche von historischem Wert als „obszöne Konterbande“)

Wer eine genaue Übersicht darüber möchte, was damals hier los war, dem sei folgendes Werk dringend ans Herz gelegt: Obszönes vor Bundesgericht (Es ist vergriffen, aber die Bibliotheken führen es noch... Ob das auch schon wieder von „Lanzarote“ umfasst ist (etwa wegen den Zeichnungen), ist unklar, es steht aber zu befürchten -.- Bibliotheken haben ohnehin sehr viel, was sie eigentlich nicht besitzen dürften *hust*. Aber das wird mit dem neuen RFID-System sicher besser, weil man nun endlich zu jeder Zeit feststellen kann, wer wann welches Buch wo mit sich herumträgt... Dann wird man diesen ganzen Schund, der da noch rumliegt, sicher bald entsorgt haben.
Schöne neue Welt, nicht wahr? [S. 9ff.])

Selbst die Befürworter des Gesetzes stimmen dem L. zu, dass es überflüssig und rechtswidrig ist. So wörtlich Natalie Rickli im Parlament:
Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt der sogenannten Lanzarote-Konvention zu, auch wenn die Schweiz die Anforderungen dieser Konvention bereits weitestgehend erfüllt und ein Beitritt dazu gar nicht nötig wäre. Die Konvention verletzt zudem teilweise das Territorialitätsprinzip, was aufgrund der Schwere der Delikte aber vertretbar ist.
(Quelle: http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4910/412452/d_n_4910_412452_412453.htm)
Wie man dann bei dieser Meinung zustimmen und gar noch eine Verschärfung des selbst für unsinnig erklärten Gesetzes fordern kann, erzieht sich m.E jedem möglichen Verständnis. Aber das sind dann wohl die berühmten parlamentarischen Zwänge.

Nochmal zusammengefasst:
ES GEHT NICHT UM SHOTA/LOLICON! (die sind nach h.L. schon längst unter Art. 197 Ziff. 3 StGB des geltenden Rechts verboten. Dagegen richtet sich das Referendum auch gar nicht...)
ES GEHT NICHT ALLEIN UM „HENTAI“! (der Begriff ist ohnehin etymologisch völlig falsch und wird zudem in der strafrechtlichen Diskussion stark rechtsfehlerhaft benutzt, aber egal. Ein Beitrag dazu, wies denn richtig wäre, folgt irgendwann mal...)
ES GEHT AUCH NICHT ALLEIN UM ECCHI! (Die Formel des Bundesgerichts erfordert keinerlei Verbindung der fiktiven Darstellungen mit Erotik oder Sexualität, Nacktheit genügt. Auch die Darstellung von primären Geschlechtsteilen ist nicht erforderlich, um ein Werk als „harte Pornographie“ verbieten zu können... Aufklärungsliteratur wird heute schon explizit angegriffen!)

ES GEHT DARUM, DASS LIEBESBEZIEHUNGEN UNTER JUGENDLICHEN EINEM GENERELLEN ÜBERPRÜFUNGS- UND GENEHMIGUNGSVORBEHALT DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN UNTERSTELLT WERDEN SOLLEN! (Art. 196 nStGB)

ES GEHT DARUM, DASS EIN GROSSTEIL ALLER MAINSTREAM-MANGAS/ANIMES ALS VERBOTENE PORNOGRAPHIE GELTEN SOLL! (Art. 197 Abs. 4 nStGB, „nicht tatsächlich“ -> BGE 131 IV 64 E. 11.2 Satz 7)

ES GEHT DARUM, DASS WELTLITERATUR ALS VERBOTENE PORNOGRAPHIE GELTEN SOLL!
(Art. 197 Abs. 4 nStGB, „nicht tatsächlich“ -> BGE 131 IV 64 E. 11.2 Satz 7)

ES GEHT DARUM, DASS NEU STRAFRECHTLICHE VERANRTWORTUNG FÜR FREMDE HANDLUNGEN OHNE JEGLICHE EIGENE BETEILIGUNG BEGRÜNDET WERDEN SOLL! (Art. 197 Abs. 5 nStGB)

ES GEHT DARUM, DASS DEN OPFERN VON (SEXUAL)STRAFTATEN EINE MITSCHULD FÜR IHRE ERZWUNGENE NOTWENDIGE BETEILIGUNG AM GESCHEHEN GEGEBEN WERDEN SOLL, WENN ES KINDER!!! UND KEINE JUGENDLICHEN SIND!
(Art. 197 Abs. 8 nStGB e contrario, so bereits – noch rechtswidrig – erfolgt im „Eistee“-Fall.)
Soviel nur zur tendenziösen Behauptung, die neuen Normen würden Kinder schützen.
Keinesfalls, vielmehr wirken sie sehr effizient für das genaue Gegenteil, nämlich dem Abbau des strafrechtlichen Schutzes von echten Kindern, denen das grauenhafte Verbrechen widerfährt, zu sexuellen Handlungen genötigt zu werden! Das mag momentan politisch gewollt sein, äusserst widerlich ist es trotzdem...

Alleine letzteres müsste doch eigentlich überzeugend genug sein, um die notwendigen 50'000 Unterschriften gegen diesen undurchdachten, überflüssigen, rechtswidrigen und verfassungswidrigen Unsinn zu erhalten...

Sollte es dennoch nicht funktionieren: Wenn die Schweiz unbedingt erneut Bücherverbrennungen im Land sehen will, bitte, das kann sie gerne haben^^ Man kann Silvester ja auch mal für kreative Destruktion (an den eigenen Sachen, bevor jemand schreit...) nutzen...
Eine passende Zeremonie-Robe dafür hat das L. auch schon^^ (Das Spiel, wos herstammt ist übrigens toll, auch wenn dieses ebenfalls von „Lanzarote“ getötet werden wird. [wahlweise wegen dem legendärem „I might get wet“-Dialog (00:00-06:30) oder dann halt wegen Lotus' im wesentlichen fehlender Kleidung...]


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So und von den vielen Rechtsexperten, die hier auf Animexx so rumfleuchen und die damals ja so ausserordentlich deutlich deduktieren konnten, dass des L.s und auch Majors Ausführungen offensichtlich unhaltbar gewesen sein müssen (wogegen mittlerweile das Wort von vier Volljuristen steht, wie gesagt...), hätte er jetzt gerne einmal eine Einschätzung zu folgendem Bild aus eigener Kreation nach Hetalia-Prinzip (Personifikation)

Gemeint sind damit insbesondere Archimedes, mayluu, BluejayPrime, Hirami, Stripperella und cyan_butterfly, es dürfen sich aber natürlich gerne auch andere Mexxler dazu mit Begründung äussern^^

Also:
Spoiler

I. Ist das Kunst? Ist es künstlerisch? Ist es „kunstähnlich“? Oder nichts von alle dem?

II. Wie alt ist der Charakter?
Spoiler
Bevor die Fragen kommen, nein es ist glücklicherweise nicht realistisch, dass das von „Lanzarote“ verboten wird. Es geht nur darum, zu erfassen, wie solche Darstellungen wirken. Geht man vom Alter der neuen Verfassung aus, durch welche die Kunstfreiheit in Art. 21 BV als eigenständiges Grundrecht begründet wurde, so müsste Sho als dessen Personifikation 14 sein. (2013-1999)

III. Dürfte man es verbieten, wenn man einen halbwegs sinnvollen Grund dafür (er)findet?
Spoiler
Anbieten würde sich dafür etwa eine teleologische Extension von § 6 Abs. 2 RDG, dem Verbot von unentgeltlicher Rechtsberatung durch Nichtjuristen und Jurastudenten. Es wurde von Juristen – m.E klar zu unrecht – schon vertreten, dass auch schon blosse Zusammenstellungen von Rechtssätzen samt Erläuterung dieser eine Form der abstrakten Rechtsberatung darstelle, und dass auch diese Nichtjuristen verboten sei.


Wir machen das erneut wettbewerbsartig. Die beste Argumentation gewinnt. Nachvollziehbar oder gar juristisch korrekt muss sie nicht sein, nur originell... (Und wer moralisch oder mit Ethik argumentiert, hat jetzt schon verloren^^) Prämiert wird vom L. in subjektiver Ansicht und voller Willkür. Der Rechtsweg ist natürlich ausgeschlossen...

Und da Karotaler offensichtlich nicht ziehen, das L. hat da noch ein Spiel (Scribblenauts), das er loswerden will. (Nein, nicht weil wegen Rechtsproblemen, sondern nur, weils dem persönlichen Geschmack nicht entspricht, also ein Fehlkauf war. Die Gameone-Crew findets jedenfalls ganz toll. Der Gewinner erhält die Cartridge zugesandt, wenn er denn seine Adresse dafür preisgeben mag^^ (Ansonsten, wie gesagt, Karotaler wären genug vorhanden, die Umrechnungsquote kann hinterher ausgehandelt werden...)

Und abschliessend an alle, die jetzt als Kommentar nur sagen wollen, dass es ihnen wieder zu lang war, oder was für ein fürchterlich unwissender, unfähiger Mensch ohne jegliches Rechtsverständnis das L. doch so ist, wendet euch bitte gleich an Jim, der diskutiert das gerne mit euch aus...
Sachliche Debatten sind hingegen sehr erwünscht, diesmal kann das L. auch selbst kommentieren. (Ging damals aus zeitlichen Gründen nicht, auch wenns kaum jemand glauben mag, ein Jurastudium mit Klausuren, Seminararbeiten etc. schlaucht neben all dem Geschribsel hier doch ziemlich...)
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Datum: 22.10.2013 12:33
Also ich nehme mal an dass du Anwalt bist oder dich zumindest sehr damit beschäftigst.

Ich hab alles gelesen und GLAUBE zu verstehen bin mir aber nicht sicher was genau hier beschrieben wird bzw worum es geht.

Vl solltest du das ganze etwas einfacher schreiben bzw anfügen. Und in ein paar Sätzen erklären (in einfacher normal verständlicher Ausdrucksweise) worum genau es geht.

Ich selbst habe zwar alles gelesen aber wenn ich ehrlich bin würde mich der Text mit seinen ganzen Paragraphen und dem fach chinesisch nur mit Langeweile und Unmut füllen und davon abhalten zu unterschreiben. (Mal abgesehen davon dass ich in Österreich lebe und daher sowieso nicht unterschreiben kann)

chiriomiep
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Datum: 22.10.2013 15:24
Mir wurde Frühlingserwachen zum Glück erspart, aber ich frage mich gerade, was man da minderjährigen Schülern vorsetzt, dass der Schinken zu "verbotener" Pornographie gehört, wenn der Wortzusatz verboten doch impliziert, dass es auch erlaubte Pornographie gibt... Was macht ein/das Buch verboten? Gore? Shota/Lolicon? Extremer Fetisch?

Meine Mitschüler, die alle so spitz auf das Buch waren, habens dann privat gelesen.
Aber ich scheiterte inzwischen schon 2 mal an Clockwork Orange, einmal im Englischunterricht und einmal als Film. Ich halt das nicht aus.
Ich sehe keine Signaturen. Deine auch nicht. Aber du siehst meine, Pech gehabt.
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Datum: 22.10.2013 16:48
Puh habe mich durch das forum gelesen und denke ich habe es jetzt besser verstanden.

Also wenn das tatsächlich so ausgeführt wird in der Praxis dann tun mir die Schweizer leid Oo das ist doch schlimmer als zu den ganzen buch Verbrennungszeiten (mit Jahreszahlen bin ich leider schlecht)

Gut dass ich nicht in der Schweiz lebe.

Mal so ne kleine Anmerkung bez. Eurer Verwunderung dass sich keiner aufregt. Ich denke die masse der Normalverbraucher schnallt nicht was der Wortlaut bedeuten soll so wie es mir heute mittag ging.

Immerhin sind schätzungsweise 85% der Schweizer gar nicht oder nur oberflächlich mit juristischen Dingen konfrontiert und ich denke mal dass es ihnen zu anstrengend ist sich selbstständig alles zusammen zu reimen. Der Mensch ist bequem ^^ was man nicht klar formuliert vor sich hat sucht man sich für gewöhnlich auch nicht selbst zusammen außer man hat Interesse an dem Bereich. Oder explizit am Thema.

Iwo wurde gesagt dass die Leute meist erst dann schreien wenn es kurz vor zwölf ist. Ist wohl einfach die Tatsache dass der Großteil sich wie gesagt nicht von selbst informiert und da oft erst kurz vor zwölf von diversen infoquellen solche Dinge an den Mann gebracht werden. Da ist es kein Wunder dass im Moment niemand reagiert.

Ich empfehle den Eintrag wenn ich zu hause bin gerne weiter mehr kann ich leider nicht tun. :)

chiriomiep
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Datum: 30.10.2013 13:41
Keine Antwort ist auch eine Antwort...
Bitte nimm meinen Nickname da raus, ich bin die letzte Stalkerin auf dieser Seite immer noch nicht ganz wieder losgeworden. Danke.
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Datum: 30.10.2013 15:34
@BluejayPrime

>Keine Antwort ist auch eine Antwort...

Da ich akut auch auf mehrere Antworten warte (und ja auch jemand bin der aktiv gegen die Konvention unterwegs ist) glaube ich das Ryuzaki seit ein paar Tagen off ist und nicht aus Böswilligkeit oder mangelnder Evidenz heraus nicht antwortet.
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Datum: 30.10.2013 15:37
Trotzdem wäre es mir lieber, nicht namentlich erwähnt zu werden. Wie gesagt, ich versuch' grad eigentlich insgesamt, ne etwas ruhigere Schiene zu fahren... und möchte deshalb ungerne als "Jura-Experte" irgendwo genannt werden :')
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Datum: 30.10.2013 16:07
Versteh mich nicht falsch - ich wollte damit deinen Wunsch der Entfernung nicht untergraben, ich wollte damit nur eine (mögliche) Erklärung liefern warum du 1. keine Antwort erhalten hast und 2. warum womöglich die Entfernung des Namens ebenfalls aufs ich warten lassen kann.
Das war alles.


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