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The supreme Authority of Lanzarote – 素晴らしい此の世界|Subarashiki kono Sekai.

Autor:  Eru-Jiyuka
Um es leicht abgeändert mit Lelouch zu sagen: „From this day, from this moment forward, Switzerland belongs to Lanzarote and the KOBIK.“

Ursprünglich wollte ich hier lang und breit erklären, wer jetzt alles Probleme bekommen kann – etwa dass selbst universitäre Institute und Bibliotheken betroffen sind – und wie man unter dem Aspekt der Wissenschaftsfreiheit, welche Lanzarote, im Unterschied zur Kunstfreiheit, beachtet, zumindest einen kleinen Teil der Anime/Manga wieder befreien könnte und warum es nicht heuchlerisch ist, wenn ich im Wissen darum, dass der blosse Besitz eines Animexx-Accounts nach Massgabe der Linkhaftung bereits strafbar sein kann, gleichwohl hier vertreten bleibe.

Aber dann habe ich das gelesen: Referentenentwurf zur Umsetzung von Lanzarote in .DE

Offenbar habe ich mich tatsächlich in der Bewertung von Lanzarote grob geirrt.
Es ging wohl von Anfang an nie um das blosse Bilderverbot und auch nicht um ein reines Anti-Manga-Gesetz oder um Repressionen gegen Computerspiele. Dementsprechend ist das Zustandekommen des Gesetzes in .CH auch nicht auf die Unwissenheit oder Unkenntnis der Politiker zurückzuführen, sondern wurde in vollem Bewusstsein und direktem Vorsatz entgegen der Verfassung durchgedrückt.

Das macht es aber nicht weniger übel als gedacht, sondern ungleich weit schlimmer.
Lanzarote ist kein „Ich mag's nicht, darum muss es verboten sein“-Gesetz. Lanzarote dient dazu, bzw. ist die Vorbereitung auf die grundlegende faktische Abschaffung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch europäisches Recht, die sich derzeit vorallem in den äusserst merkwürdigen „chinesischen“ Auslegungen der Grundrechte durch den Europarat sowie durch verschärftes Umsetzungsrecht der Mitgliedstaaten äussert.

Lanzarote dient also vorallem dazu, über den Reizbegriff der „Kinderpornographie“ die Installation einer totalitären Diktatur in .CH und .DE durch die Sicherheitsbehörden zu ermöglichen und soll konkret diesen die mit dem Wegfall von ACTA, dem ZugErschwG und der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung jüngst verlorene absolute Kontrollmöglichkeit des Internets wiedergeben.

Damit ist das Gesetz nicht nur verfassungswidrig (was wegen Art. 190 BV in .CH rechtlich gesehen ja leider relativ irrelevant ist), sondern auch ein Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung, was strafrechtlich höchst relevant ist.

Ich hatte ursprünglich vor, die Absurdität von Lanzarote durch exemplarische Strafanzeigen (etwa gegen das Bundesamt für Gesundheit, wegen des Vertriebs des „Hot Nights“-Comics) aufzuzeigen und darauf zu hoffen, dass die Behörden spätestens dann, wenn sie von Fällen überflutet werden, selbst auf die Abschaffung des Gesetzes drängen werden.

Ich werde das nun NICHT tun, denn es wäre Beihilfe zum Verfassungsverrat.
Und Verfassungsverrat ist, wenn es denn überhaupt solche geben kann, definitiv ein „unverzeihliches“ Verbrechen.

An einem solchen Kampf der schweizerischen und deutschen Politik gegen ihre eigenen Völker kann, darf, will und werde ich mich nicht beteiligen. Daher folgende, bewusst provokant formulierte Proklamation:

Hiermit erkläre ich, in meiner Funktion als gesetzestreuer Bürger, der in seinem gesamten Leben bislang noch kein einziges Mal vor dem Straf- oder Übertretungsrichter stand, kein einziges Verbrechen oder Vergehen jemals begangen hat, keine illegalen oder legalen Drogen konsumiert,
ja noch nicht einmal irgendwann gegen irgendeine Norm der Strassenverkehrsordnung verstossen hat,
kurz als äusserst langweiliges Musterbeispiel für Rechtschaffenheit,

Kraft des mir als Teil des Volkes völkerrechtlich verliehenen, unmittelbar anwendbaren Selbstverwaltungsrecht (UNO-Pakt II 1 I) sowie des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverantwortungsrechts (BV 6)

folgenden völkerrechtlichen Vertrag

(http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/201.htm)

in der Fassung der Umsetzung durch die schweizerische Eidgenossenschaft

(http://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2014/1159.pdf)

sowie alle deren Folgegesetze

(http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20143022)
(http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20130442)
(http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/sicherheit/gesetzgebung/zssg/vorentw-d.pdf)

wegen Verstoss gegen Art. 5 Abs. 1-4, Art. 6, Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 9, Art, 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 1 und 2, Art. 13 Abs. 2, Art. 16 Abs. 1-3, Art. 17 Abs. 2, Art. 21, Art. 26 Abs. 1 und 2 sowie Art. 27 Abs. 1 und 2 der
Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft,

wegen Verstoss gegen Art. 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1, Art. 13, Art. 14 und Art. 17 der
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

sowie gegen Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 15 Abs. 1, Art. 17 Abs. 2, insbesondere wegen Verstoss gegen Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2, zudem wegen Verstoss gegen Art. 24 Abs. 1 und Art. 26 des
Internationaler Pakts über bürgerliche und politische Rechte,

für nichtig und gegenstandslos.

Ich werde jeden Versuch der Anwendung der durch diese Umsetzung revidierten Strafartikel, welche “Gemälde oder Comics” rsp. Computerspiele betrifft, als Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung (StGB 275) sowie als Verfassungshochverrat (StGB 265) gegen die schweizerische Eidgenossenschaft werten und entsprechend bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen die Anwender stellen.


Die Zeit der netten Worte ist endgültig vorbei!
Oder, um mit Brecht zu schliessen: „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“


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