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Warum ich manchen Leuten gerne unser Strafgesetzbuch um die Ohren hauen möchte... Do not want, Epic!Zorn, Jugendschutz

Autor:  Mei_Ilan

 

Es gibt Momente im Leben, da habe ich das Gefühl der ganzen Welt wurde ins Gehirn gekackt. Ich meine ich weisdas nicht jeder das Strafgesetzbuch so fanatisch studiert, wie ich, aber man sollte doch meinen, dass den Leuten zumindest der Begriff Jugendschutzgesetz geläufig ist, oder? Sollte euch jetzt auffallen, dass ihr den Inhalt dieses Gesetzes nicht kennt, dann hört auf meinen gut gemeinten Rat: Lest euch diesen Eintrag gründlich durch. Denn, wenn ich noch einmal eine Fanfiction/Original-Story entdecke, die gegen ebenjenes Gesetz verstößt, dann zerre ich den betreffenden Autor höchstpersönlich vor den Kadi und werde dafür sorgen, dass er die Höchststrafe kassiert. Kapiert!?

So. Nachdem ich diesen Punkt jetzt deutlich gemacht habe, möchte ich euch hier erst einmal das betreffende Gesetz zitieren:

Spoiler

Strafgesetzbuch

§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

  1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
  2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
  3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
  4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

§ 176a
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn

  1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
  2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
  3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(6) In die in Absatz 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.

§ 176b
Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Habt ihr euch das gründlich durchgelesen? Gut. Dann möchte ich jetzt nochmal etwas erläutern, da es scheinbar und für mich unerklärlich oft missverstanden wird. In diesem Gesetz ist eine Altersgrenze von "unter vierzehn Jahren" gesetzt. Das bedeutet aber nicht das diese Grenze mit dem vierzehnten Geburtstag aufgehoben ist. In der Rechtssprache bedeutet, diese Formulieren einschließlich des vierzehnten Lebensjahres. Wenn es nach mir ginge, müsste die Grenze eh auf "unter sechzehn Jahre" erhöht werden.... Das bedeutet also, jeder von euch, der es wagt eine Fanfiction zu schreiben, in der ein 14-Jähriger mit einem Volljährigen Geschlechtsverkehr hat (oder irgendwelche anderen sexuellen Handlungen vollzieht), macht sich damit automatisch strafbar. Zwar nicht bezüglich dieses Gesetzes, aber bezüglich des Gesetzes zur Kinderpornographie, die sich auf die Paragraphen §176, §176a und §176b beziehen.

Ich möchte Folgendes nicht mehr sehen müssen:

  1. Jegliche Fanfiction/Fanarts/Original-Stories/Original-Arts in denen ein 14-Jähriger (oder jünger) mit einem Volljährigen sexuelle Handlungen ausübt. Eigentlich möchte ich nichts dergleichen sehen, in das ein oder mehrere Kinder involviert sind!!!
  2. Jegliche Fanfiction/Fanarts/Original-Stories/Original-Arts in denen ein Vater/eine Mutter sexuelle Handlungen mit ihrem Kind/Adoptivkind/Stiefkind ausübt. Das fällt nicht nur unter das Jugendschutzgesetz, sondern auch ungeachtet des Alters unter das Gesetz zum Missbrauch Schutzbefohlener.
  3. Erst recht keine Diskussionen über die Gültigkeit dieses Gesetz. www.gutefrage.net/frage/ist-jemand-der-gerade-18-geworden-ist-paedophil-wenn-er-noch-eine-14-jaehrige-freundin-hat <- Sowas ist vollkommen hirnrissig und sinnlos. Es gibt ein Gesetz und dieses Gesetz ist gültig, verdammt!!! Wenn ihr minderjährige Beziehungen habt, bitte schön! Hatte ich auch. Mache ich niemandem zum Vorwurf. Aber jegliche sexuelle Handlung vor dem 15ten Geburtstag ist in jedem Fall strafbar!!!

Und kommt mir jetzt bitte nicht mit "es war doch einvernehmlich", "die Charas aus meiner Geschichte/von meinem Bild lieben sich doch/wollen es beide" !!!
Was glaubt ihr denn, warum es dieses Gesetz und diese viel zu niedrige Altersgrenze gibt!? Ein Kind ist nicht umsonst schutzbedürftig und geistig unmündig. Bis zu einem gewissen Alter verstehen Kinder überhaupt nicht, was es mit sexuellen Handlungen auf sich hat. Und ja ich weis, dass Kinder heute schon mit 10 Aufklärungsunterricht haben, trotzdem: Ein Kind ist zwar schon mit 14 geschlechtsreif, aber die ganze emotionale Grundlage, um Sex als solchen zu begreifen, ist noch nicht komplett ausgereift. Sexuelle Handlungen können in diesem Altersbereich trotz Einvernehmlichkeit schwere psychische Schäden und Traumata verursachen, da die Begrifflichkeit Sex und alles, was damit zusammenhängt vom Kind falsch interpretiert wird.

So. Jetzt habe ich meinem Ärger Luft gemacht. Ich fühle mich dadurch zwar immer noch nicht besser, aber ich hoffe, es bewahrt mich in Zukunft wenigstens ein Bisschen vor solchem Hirnfick, wie sich manche ihn zu produzieren berechtigt fühlen.

Bis demnächst.
Eure Epic!Pissed Mei_Ilan