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Einzelposting: AnimagiC 2010


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Von:    Sai1 03.08.2010 13:16
Betreff: AnimagiC 2010 ! [Antworten]
> das mit der rechtlichen Grundlage würde ich zu gerne mal sehen

Das Vergeigern der Notdurft kann unterlassene Hilfeleistung sein.

> ich würde jedenfalls niemanden so einfach in meine Wohnung lassen

Das musst du auch nicht, da eine Hilfeleistung nur zugemutet werden kann, wenn sie OHNE eigene Gefahrensituation erbracht werden kann.

Im Falle einer Privatwohnung ist die eigene Gefahrensituation (einen Fremden in die Wohnung zu lassen) offensichtlich, im Falle der AnimagiC schätzungsweise strittig. Daher sind Veranstaltungen wie die AnimagiC ganz gut beraten, die vorhandenen Toiletten (Hilfeleistung ist also prinzipiell möglich) auch für Besucher ohne Eintrittskarte zugänglich zu machen - zumal vorab absehbar ist, dass sehr viele Besucher keine Eintrittskarte haben werden. Ein sinnvoller und vernünftiger Service ist es noch dazu und auch daher denke ich mal, dass man bei der AnimagiC nicht lange nachdenken musste, die Toiletten frei zugänglich zu machen.

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