Thread: Rechtliche Sachen zu Showgruppen
Eröffnet am: 05.06.2012 20:31 Letzte Reaktion: 26.08.2013 20:43 Beiträge: 12 Status: Offen |
Unterforen: - Show/Cosplay-Gruppen |
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Verfasser | Betreff | Datum | |||
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Suuyuki | Rechtliche Sachen zu Showgruppen | 05.06.2012, 20:31 | |||
OceanSoul | Rechtliche Sachen zu Showgruppen | 05.06.2012, 20:37 | |||
Suuyuki | Rechtliche Sachen zu Showgruppen | 05.06.2012, 20:43 | |||
OceanSoul | Rechtliche Sachen zu Showgruppen | 05.06.2012, 20:53 | |||
Suuyuki | Rechtliche Sachen zu Showgruppen | 05.06.2012, 20:57 | |||
OceanSoul | Rechtliche Sachen zu Showgruppen | 05.06.2012, 20:58 | |||
Suuyuki | Rechtliche Sachen zu Showgruppen | 14.06.2012, 18:58 | |||
Julie | Rechtliche Sachen zu Showgruppen | 22.06.2012, 20:47 | |||
Suuyuki | Rechtliche Sachen zu Showgruppen | 03.07.2012, 00:28 | |||
Secrety | Rechtliche Sachen zu Showgruppen | 25.08.2013, 09:13 | |||
Suuyuki | Rechtliche Sachen zu Showgruppen | 26.08.2013, 18:57 | |||
Suuyuki | Rechtliche Sachen zu Showgruppen | 26.08.2013, 20:43 | |||
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"Hey Leute, ich will eine Showgruppen gründen. Wer macht mit?" So einfach, wie sich einige Leute das vorstellen, ist es bei Weitem nicht. Hier mal eine Info-Liste zu den rechtlichen Sachen, die man als Showgruppe beachten muss. Diese wurde von Atarashii_Taiyoo, YumiPi und mir für den Showgruppenzirkel ausgearbeitet. 1. Was dürft ihr / dürft ihr nicht spielen und benutzen? 2. Showgruppenleitung & Conventions 3. Website____________________________________________________________________________________________________________________________________ Weiß jemand ob Ausschnitte von Animes oder Filmen, die Showgruppen per Beamer und Leinwand für ihren Auftritt benutzen, rechtlich abgedeckt sind? Falls ja, durch was für eine Art von Gebühren/Verträge/etc...? Das ist soweit das Einzige, was uns hier noch fehlt. Ich habe inzwischen nur rausgefunden, dass sie es durch die Gema nicht sind. Spoiler„Ein mit der GEMA ggf. abgeschlossener Berechtigungsvertrag umfasst nicht die Erlaubnis zur öf-fentlichen Vorführung und Wiedergabe von Filmwerken. Die GEMA erteilt dem Veranstalter nur die Befugnis zur öffentlichen Wiedergabe des von ihr jeweils verwalteten Bestandes an gesetzlich ge-schützten Tonwerken (Musikrepertoire). Das öffentliche Vorführungsrecht und Verbreitungsrecht für Filme ist dagegen nicht im Repertoire der GEMA, die in ihren Bedingungen ausdrücklich darauf hinweist, daß die Befugnis zur öffentlichen Wiedergabe nur die der GEMA zustehenden Musikre-pertoire-Rechte umfasst.“ http://www.vdfkino.de/verwertung/Merkblatt-Verwertung.pdf Rainbow Chiimu - NipponCon 2012 Der Mann, der den Berg abtrug, war derselbe, der angefangen hatte, kleine Steine wegzuräumen. |
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Zuletzt geändert: 29.04.2014 01:10:03 |
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Guuuter Thread, wird gleich empfohlen. :) Nur kleine Korrektur von wegen "bzgl. unbefugt genutzten Werken ist noch nie was passiert"...: Es wurde schonmal eine Gruppe verwarnt wegen Aufführens eines Musicals auf einer Convention (schon vor ein paar Jahren), nur hatten sie Glück und bekamen nur die Auflage, es nie wieder aufzuführen. Ebenso bekam eine andere schonmal Ärger mit den Rechteinhabern bestimmter Tonsequenzen. (Wills nicht detailliert beschreiben, das Namen nennen überlasse ich lieber den betreffenden Gruppen selbst. XD") Ein Grund mehr, das Ganze nicht leichtfertig mit "es kümmert sich ja eh keiner drum" abzutun. ;) Weltuntergang 2012 - Und wir sind dabei! ~*~*~*~*~ Mitcosplayer/innen für große Schuh des Manitu-Gruppe LBM'13(So) gesucht! |
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Ah okay! Das wusste ich nicht. Ich habe es geändert. Rainbow Chiimu - NipponCon 2012 Der Mann, der den Berg abtrug, war derselbe, der angefangen hatte, kleine Steine wegzuräumen. |
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Suuyuki: > Ah okay! Das wusste ich nicht. Ich habe es geändert. ^-^ Als Fazit zum Rechtekaufen kann man nur sagen: Rechte kaufen ist im Ernstfall wesentlich billiger/preisgünstiger als Strafe zahlen. Denn es gilt der einfache Grundsatz bei Strafzahlung: Eigentliche Gebühr PLUS Strafgebühr. uû (Ja das steht schon irgendwo in meinem WB wenn ich mich recht entsinne, aber is ja fraglich, ob sich das groß wer durchliest. xD") Weltuntergang 2012 - Und wir sind dabei! ~*~*~*~*~ Mitcosplayer/innen für große Schuh des Manitu-Gruppe LBM'13(So) gesucht! |
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Ich habe es mir durchgelesen.^^ Davon mal abgesehen bin ich sowieso nicht so ein Fan davon, wenn auf einer Anime/Manga-Convention es plötzlich eine Show gibt, die mit dem ganzen nichts zu tun hat. Rainbow Chiimu - NipponCon 2012 Der Mann, der den Berg abtrug, war derselbe, der angefangen hatte, kleine Steine wegzuräumen. |
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Suuyuki: > Ich habe es mir durchgelesen.^^ > Das ist mir schon klar. xD > Davon mal abgesehen bin ich sowieso nicht so ein Fan davon, wenn auf einer Anime/Manga-Convention es plötzlich eine Show gibt, die mit dem ganzen nichts zu tun hat. Das kommt noch hinzu. Aber es betrifft ja auch Showgruppen, die Musicallieder für Animestücke verwenden. ^^ Weltuntergang 2012 - Und wir sind dabei! ~*~*~*~*~ Mitcosplayer/innen für große Schuh des Manitu-Gruppe LBM'13(So) gesucht! |
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Wer das ganze in übersichtlicher Form als Word-Dokument haben möchte, muss mir einfach nur seine E-Mail-Adresse schicken. Im Showgruppenzirkel kann man es bei den Dateien runterladen. Rainbow Chiimu - NipponCon 2012 Der Mann, der den Berg abtrug, war derselbe, der angefangen hatte, kleine Steine wegzuräumen. |
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Wenn ich das hier lese, vermisse ich die guten alten Zeiten, als es wirklich noch "so einfach" war. *lach* ---- Wenn du diese Zeilen liest, hat meine Seele ihren Frieden gefunden. Aber du musst mit deinem Leben weitermachen. Somit bist du derjenige von uns beiden, welcher die schwerere Bürde zu tragen hat. Yu-Gi-Oh! Triskelion - die virtuelle sechste Staffel |
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Zuletzt geändert: 22.06.2012 20:47:37 |
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Ich auch.XD Die Gesetze haben sich ja nicht groß geändert seit dem, aber die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist heutzutage höher. Onlinepetition gegen die neuen GEMA-Regelungen nächstes Rainbow Cake (Maid & Butler-Café): 9. Ongaku Matsuri, 04.08.2012 - Berlin Der Mann, der den Berg abtrug, war derselbe, der angefangen hatte, kleine Steine wegzuräumen. |
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Ich habe da mal eine Frage: Wenn ich bei einem Musical Song kleinigkeiten in der Melodie abändern würde und auch den Text umschreiben würde, aber das orginale Lied noch zu erkennen ist, krieg ich da auch rechtliche Probleme? LG Jiyu |
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Unter Umständen ja. Kommt aber letztendlich darauf an, was genau du damit machen möchtest. Wenn du es z.B. bei einem Cosplay-Wettbewerb singst in einem Kostüm, was nicht(!) aus dem gleichnahmigen Musical stammt, kann dir eigentlich nichts passieren. Conventions zahlen Gema-Gebühren und es wäre dadurch sicher. Wenn du es auf YouTube oder ähnlichen Plattformen hochladen möchtest, ist es, glaube ich, auch weiter kein Problem. Hier ist es aber empfehlenswert (und auch, u.a. dem Komponisten gegenüber, fair), wenn du in der Beschreibung einen Verweis zum Original einfügst. (Gucke hier lieber aber nochmal in den AGBs von YouTube nach. Das ist jetzt nicht gerade mein Spezialgebiet.^^;) Du darfst es aber ohne entsprechende Genehmigungen z.B. nicht zum Verkauf anbieten. Wie oben geschrieben: so lange es nur um das Lied geht, ist es (auf Conventions) durch die Gema-Gebühren dieser abgesichert. Diese Absicherung fällt weg, wenn du noch ein entsprechendes Kostüm aus dem Musical anhast oder das Musical (bzw. Teile daraus) nachspielst. Dafür müsstest du denn die Rechte bzw. Teilrechte erwerben. |
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Zuletzt geändert: 26.08.2013 20:40:08 |
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Ein weiterer Weblogeintrag zum Thema Musicalrechte von OceanSoul. |