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Thread: Rechtliche Sachen zu Showgruppen

Eröffnet am: 05.06.2012 20:31
Letzte Reaktion: 26.08.2013 20:43
Beiträge: 12
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- Show/Cosplay-Gruppen




Verfasser Betreff Datum
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 Suuyuki Rechtliche Sachen zu Showgruppen 05.06.2012, 20:31
 OceanSoul Rechtliche Sachen zu Showgruppen 05.06.2012, 20:37
 Suuyuki Rechtliche Sachen zu Showgruppen 05.06.2012, 20:43
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 Secrety Rechtliche Sachen zu Showgruppen 25.08.2013, 09:13
 Suuyuki Rechtliche Sachen zu Showgruppen 26.08.2013, 18:57
 Suuyuki Rechtliche Sachen zu Showgruppen 26.08.2013, 20:43
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Von:    Suuyuki 05.06.2012 20:31
Betreff: Rechtliche Sachen zu Showgruppen [Antworten]
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"Hey Leute, ich will eine Showgruppen gründen. Wer macht mit?"
So einfach, wie sich einige Leute das vorstellen, ist es bei Weitem nicht. Hier mal eine Info-Liste zu den rechtlichen Sachen, die man als Showgruppe beachten muss. Diese wurde von Atarashii_Taiyoo, YumiPi und mir für den Showgruppenzirkel ausgearbeitet.

1. Was dürft ihr / dürft ihr nicht spielen und benutzen?
- Eure Stücke müssen jugendfrei sein.
- Von euch verwendete Musik wird rechtlich durch die Gema-Gebühren der einzelnen Conventions abgedeckt. (Zumindest sollte sie das.) Hier könnt ihr euch austoben.
- Ihr dürft keine Originaltonspuren (Synchronisationen) verwenden. D.h. keine japanischen, aber auch keine deutschen, englischen oder sonst irgendwelche Sprachen. Alles, was offiziell veröffentlicht wurde, ist tabu.
- Ihr dürft keine Musicals wie z.B. "Tanz der Vampire" oder "Cats" nachspielen.
Spoiler
Showgruppen bewegen sich allgemein in einer rechtlichen Grauzone, die aber geduldet wird. Die Musik, die sie verwenden, wird durch die Gema-Gebühren der Conventions rechtlich abgedeckt. Auch sind durch sie einzelne Lieder aus Musicals abgesichert.
Für ein komplettes Musical greifen die Rechte aber bei Weitem nicht. Die Rechte dafür haben die entsprechenden Theaterbühnen und deren Institutionen. Sobald ihr ein Lied aus einem Musical mit den dazugehörigen Originalkostümen singt oder in anderer Weise aufführt, macht ihr euch strafbar. Um so etwas aufführen zu dürfen, müsst ihr die entsprechenden Rechte kaufen.
Wie gesagt, Showgruppen werden geduldet und bei einem Lied, wird euch wahrscheinlich keiner anschwärzen. Bei mehreren allerdings wird das anders aussehen. Gegeben dem Fall, dass das passieren wird, ist es dann euer Kopf der rollt, nicht der der Convention. Je nachdem, was alles verwendet wurde, muss dann Schadensersatz gezahlt werden.
Im Interesse aller Showgruppen und der gesamten Szene: macht es einfach nicht, wenn ihr nicht die Rechte gekauft habt.
Dieser Weblog-Eintrag von OceanSoul, ist ausführlicher und gibt noch mehr Infos zu dem Thema.
2. Showgruppenleitung & Conventions
- Eure Showgruppenleitung muss/sollte volljährig sein.
Spoiler
Die Showgruppenleitung muss die Auftrittsverträge, Regelwerke und ggf. auch Technikbögen unterschreiben. Auch ist sie für den E-Mail-Kontakt und daraus resultierende Absprachen verantwortlich. Minderjährige sind noch nicht geschäftsfähig und dürfen es somit nicht.
Man kann es natürlich so machen, dass die Showgruppe eine Leitung und eine volljährige „Kontaktperson“ für die Conventions hat, die dann alles unterschreibt. Aber würdet ihr für etwas unterschreiben, für was ihr nicht die Leitung habt? Denn…

- Conventionverträge sind bindend. Wenn irgendetwas schief geht oder ein Auftritt abgesagt wird, muss sich derjenige mit der Convention auseinandersetzten, der die Verträge unterschrieben hat. Besonders heikel wird es hier, wenn es um die Erstattung diverser Kosten geht. Das kann z.B. Geld für Übernachtungen sein, welche die Convention für die Gruppe gezahlt hat. Jeder in der Gruppe kann sich bei sowas rausreden und sagen, er hatte nichts damit zu tun. Die einzige Ausnahme ist die Person, die unterschrieben hat.
- Minderjährige müssen auf Conventions einen Zettel bei sich führen, auf dem vermerkt ist, wer die Aufsichtsplicht für sie hat. Diese Person muss eindeutig identifiziert werden (Name, Geburtsdatum) und volljährig sein. Wenn ein Elternteil dabei ist, erübrigt sich das. Gleiches gilt aber nicht für Geschwister oder andere Verwandte.
- Haftpflichtversicherungen sind allen Mitgliedern von Showgruppen zu empfehlen.
Spoiler
Die Techniksachen für eine Bühne sind sehr teuer. Einfache Mikros können schon etwas im dreistelligen Bereich kosten. Es kann immer mal sein, dass man z.B. stolpert und dadurch aus Versehen etwas kaputt macht. So eine Versicherung sollte eigentlich jeder ohnehin haben. Auch eine Unfall- und eine Krankversicherung sind hier genauso wenig verkehrt.
3. Website
- Ihr dürft keine Bilder, Banner, Logos oder ähnliches von euren Lieblingsanimes, die ihr irgendwo im Internet gefunden habt, auf eure Website packen. Das sind Urheberrechtsverletzungen, auch wenn ihr unter das Bild schreibt, woher es stammt.
Ausnahme hierbei: ihr könnt die Bilder abzeichnen oder digital verändern. (Stark verändern. Ein Bild ein Bisschen dunkler machen, reicht nicht.) Dann gelten sie als FanArts und werden als solche geduldet.
- Ihr seid für alle Inhalte eurer Website verantwortlich.
- Ihr müsst euer Gästebuch kontrollieren, sofern ihr eines habt. Auch für dessen Inhalte seid ihr verantwortlich. Wenn z.B. jemand hetzerische Parolen hineinschreibt, könnt ihr dafür haftbar gemacht werden.
- Impressum: Hier solltet ihr ausdrücklich erwähnen, dass ihr für Inhalte externer Seiten, mit denen eure Website verlinkt ist, keine Haftung übernehmt. Auch ist es nicht verkehrt zu sagen, dass eure Shows lediglich unentgeltliche Fanaktivitäten sind.
__________________________________________________________________________________________________________________________________​__

Weiß jemand ob Ausschnitte von Animes oder Filmen, die Showgruppen per Beamer und Leinwand für ihren Auftritt benutzen, rechtlich abgedeckt sind? Falls ja, durch was für eine Art von Gebühren/Verträge/etc...?
Das ist soweit das Einzige, was uns hier noch fehlt.

Ich habe inzwischen nur rausgefunden, dass sie es durch die Gema nicht sind.
Spoiler
„Ein mit der GEMA ggf. abgeschlossener Berechtigungsvertrag umfasst nicht die Erlaubnis zur öf-fentlichen Vorführung und Wiedergabe von Filmwerken. Die GEMA erteilt dem Veranstalter nur die Befugnis zur öffentlichen Wiedergabe des von ihr jeweils verwalteten Bestandes an gesetzlich ge-schützten Tonwerken (Musikrepertoire). Das öffentliche Vorführungsrecht und Verbreitungsrecht für Filme ist dagegen nicht im Repertoire der GEMA, die in ihren Bedingungen ausdrücklich darauf hinweist, daß die Befugnis zur öffentlichen Wiedergabe nur die der GEMA zustehenden Musikre-pertoire-Rechte umfasst.“
http://www.vdfkino.de/verwertung/Merkblatt-Verwertung.pdf

Rainbow Chiimu - NipponCon 2012

Der Mann, der den Berg abtrug, war derselbe, der angefangen hatte, kleine Steine wegzuräumen.
Zuletzt geändert: 29.04.2014 01:10:03



Von:    OceanSoul 05.06.2012 20:37
Betreff: Rechtliche Sachen zu Showgruppen [Antworten]
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Guuuter Thread, wird gleich empfohlen. :)

Nur kleine Korrektur von wegen "bzgl. unbefugt genutzten Werken ist noch nie was passiert"...:
Es wurde schonmal eine Gruppe verwarnt wegen Aufführens eines Musicals auf einer Convention (schon vor ein paar Jahren), nur hatten sie Glück und bekamen nur die Auflage, es nie wieder aufzuführen.
Ebenso bekam eine andere schonmal Ärger mit den Rechteinhabern bestimmter Tonsequenzen.

(Wills nicht detailliert beschreiben, das Namen nennen überlasse ich lieber den betreffenden Gruppen selbst. XD")


Ein Grund mehr, das Ganze nicht leichtfertig mit "es kümmert sich ja eh keiner drum" abzutun. ;)
Weltuntergang 2012 - Und wir sind dabei!

~*~*~*~*~

Mitcosplayer/innen für große Schuh des Manitu-Gruppe LBM'13(So) gesucht!



Von:    Suuyuki 05.06.2012 20:43
Betreff: Rechtliche Sachen zu Showgruppen [Antworten]
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Ah okay! Das wusste ich nicht. Ich habe es geändert.
Rainbow Chiimu - NipponCon 2012

Der Mann, der den Berg abtrug, war derselbe, der angefangen hatte, kleine Steine wegzuräumen.



Von:    OceanSoul 05.06.2012 20:53
Betreff: Rechtliche Sachen zu Showgruppen [Antworten]
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Suuyuki:
> Ah okay! Das wusste ich nicht. Ich habe es geändert.

^-^
Als Fazit zum Rechtekaufen kann man nur sagen: Rechte kaufen ist im Ernstfall wesentlich billiger/preisgünstiger als Strafe zahlen. Denn es gilt der einfache Grundsatz bei Strafzahlung: Eigentliche Gebühr PLUS Strafgebühr. uû
(Ja das steht schon irgendwo in meinem WB wenn ich mich recht entsinne, aber is ja fraglich, ob sich das groß wer durchliest. xD")
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Von:    Suuyuki 05.06.2012 20:57
Betreff: Rechtliche Sachen zu Showgruppen [Antworten]
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Ich habe es mir durchgelesen.^^

Davon mal abgesehen bin ich sowieso nicht so ein Fan davon, wenn auf einer Anime/Manga-Convention es plötzlich eine Show gibt, die mit dem ganzen nichts zu tun hat.
Rainbow Chiimu - NipponCon 2012

Der Mann, der den Berg abtrug, war derselbe, der angefangen hatte, kleine Steine wegzuräumen.



Von:    OceanSoul 05.06.2012 20:58
Betreff: Rechtliche Sachen zu Showgruppen [Antworten]
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Suuyuki:
> Ich habe es mir durchgelesen.^^
>

Das ist mir schon klar. xD

> Davon mal abgesehen bin ich sowieso nicht so ein Fan davon, wenn auf einer Anime/Manga-Convention es plötzlich eine Show gibt, die mit dem ganzen nichts zu tun hat.

Das kommt noch hinzu. Aber es betrifft ja auch Showgruppen, die Musicallieder für Animestücke verwenden. ^^
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Von:    Suuyuki 14.06.2012 18:58
Betreff: Rechtliche Sachen zu Showgruppen [Antworten]
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Wer das ganze in übersichtlicher Form als Word-Dokument haben möchte, muss mir einfach nur seine E-Mail-Adresse schicken. Im Showgruppenzirkel kann man es bei den Dateien runterladen.
Rainbow Chiimu - NipponCon 2012

Der Mann, der den Berg abtrug, war derselbe, der angefangen hatte, kleine Steine wegzuräumen.



Von:    Julie 22.06.2012 20:47
Betreff: Rechtliche Sachen zu Showgruppen [Antworten]
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Wenn ich das hier lese, vermisse ich die guten alten Zeiten, als es wirklich noch "so einfach" war. *lach*

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Wenn du diese Zeilen liest, hat meine Seele ihren Frieden gefunden. Aber du musst mit deinem Leben weitermachen. Somit bist du derjenige von uns beiden, welcher die schwerere Bürde zu tragen hat.
Yu-Gi-Oh! Triskelion - die virtuelle sechste Staffel
Zuletzt geändert: 22.06.2012 20:47:37



Von:    Suuyuki 03.07.2012 00:28
Betreff: Rechtliche Sachen zu Showgruppen [Antworten]
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Ich auch.XD
Die Gesetze haben sich ja nicht groß geändert seit dem, aber die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist heutzutage höher.
Onlinepetition gegen die neuen GEMA-Regelungen

nächstes Rainbow Cake (Maid & Butler-Café): 9. Ongaku Matsuri, 04.08.2012 - Berlin

Der Mann, der den Berg abtrug, war derselbe, der angefangen hatte, kleine Steine wegzuräumen.



Von:    Secrety 25.08.2013 09:13
Betreff: Rechtliche Sachen zu Showgruppen [Antworten]
Ich habe da mal eine Frage:
Wenn ich bei einem Musical Song kleinigkeiten in der Melodie abändern würde und auch den Text umschreiben würde, aber das orginale Lied noch zu erkennen ist, krieg ich da auch rechtliche Probleme?
LG
Jiyu



Von:    Suuyuki 26.08.2013 18:57
Betreff: Rechtliche Sachen zu Showgruppen [Antworten]
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Unter Umständen ja. Kommt aber letztendlich darauf an, was genau du damit machen möchtest. Wenn du es z.B. bei einem Cosplay-Wettbewerb singst in einem Kostüm, was nicht(!) aus dem gleichnahmigen Musical stammt, kann dir eigentlich nichts passieren. Conventions zahlen Gema-Gebühren und es wäre dadurch sicher. Wenn du es auf YouTube oder ähnlichen Plattformen hochladen möchtest, ist es, glaube ich, auch weiter kein Problem. Hier ist es aber empfehlenswert (und auch, u.a. dem Komponisten gegenüber, fair), wenn du in der Beschreibung einen Verweis zum Original einfügst. (Gucke hier lieber aber nochmal in den AGBs von YouTube nach. Das ist jetzt nicht gerade mein Spezialgebiet.^^;)
Du darfst es aber ohne entsprechende Genehmigungen z.B. nicht zum Verkauf anbieten.

Wie oben geschrieben: so lange es nur um das Lied geht, ist es (auf Conventions) durch die Gema-Gebühren dieser abgesichert. Diese Absicherung fällt weg, wenn du noch ein entsprechendes Kostüm aus dem Musical anhast oder das Musical (bzw. Teile daraus) nachspielst. Dafür müsstest du denn die Rechte bzw. Teilrechte erwerben.
Rainbow Chiimu - Showgruppe

Showgruppenzirkel - Für Showgruppen und Convention-Menschen.
Zuletzt geändert: 26.08.2013 20:40:08



Von:    Suuyuki 26.08.2013 20:43
Betreff: Rechtliche Sachen zu Showgruppen [Antworten]
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Ein weiterer Weblogeintrag zum Thema Musicalrechte von OceanSoul.
Rainbow Chiimu - Showgruppe

Showgruppenzirkel - Für Showgruppen und Convention-Menschen.





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