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Einzelposting: Rechtliche Sachen zu Showgruppen


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Von:    Suuyuki 26.08.2013 18:57
Betreff: Rechtliche Sachen zu Showgruppen [Antworten]
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Unter Umständen ja. Kommt aber letztendlich darauf an, was genau du damit machen möchtest. Wenn du es z.B. bei einem Cosplay-Wettbewerb singst in einem Kostüm, was nicht(!) aus dem gleichnahmigen Musical stammt, kann dir eigentlich nichts passieren. Conventions zahlen Gema-Gebühren und es wäre dadurch sicher. Wenn du es auf YouTube oder ähnlichen Plattformen hochladen möchtest, ist es, glaube ich, auch weiter kein Problem. Hier ist es aber empfehlenswert (und auch, u.a. dem Komponisten gegenüber, fair), wenn du in der Beschreibung einen Verweis zum Original einfügst. (Gucke hier lieber aber nochmal in den AGBs von YouTube nach. Das ist jetzt nicht gerade mein Spezialgebiet.^^;)
Du darfst es aber ohne entsprechende Genehmigungen z.B. nicht zum Verkauf anbieten.

Wie oben geschrieben: so lange es nur um das Lied geht, ist es (auf Conventions) durch die Gema-Gebühren dieser abgesichert. Diese Absicherung fällt weg, wenn du noch ein entsprechendes Kostüm aus dem Musical anhast oder das Musical (bzw. Teile daraus) nachspielst. Dafür müsstest du denn die Rechte bzw. Teilrechte erwerben.
Rainbow Chiimu - Showgruppe

Showgruppenzirkel - Für Showgruppen und Convention-Menschen.
Zuletzt geändert: 26.08.2013 20:40:08

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