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Einzelposting: PID - Präimplantationsdiagnostik


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Von:    Ellerfru 20.01.2011 19:25
Betreff: PID - Präimplantationsdiagnostik [Antworten]
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Für mich ist die Frage nicht "PID oder nicht" sondern eher: wo zieht man die Grenze? Nach welchen Schädigungen darf man suchen und entsprechend selektieren, nach welchen nicht? Es gibt ja schwere Erbgutschädigungen, bei denen sich Föten z.B. ohne Gehirn entwickeln - also GARANTIERT kein eigenes Bewusstsein entwickeln und direkt nach der Geburt sterben. In solchen Fällen halte ich es durchaus für vertretbar, wenn man vom Risiko weiß, der werdenden Mutter die körperlichen und psychischen Schäden einer solchen Schwangerschaft zu ersparen. Man hat schlichtweg nichts davon, wenn die Frau erst 10 Fehlgeburten hat, bevor sie endlich ein Kind bekommt. Damit ist niemandem geholfen, weder den betroffenen (toten) Föten noch lebenden Menschen mit Behinderung. Das Problem sehe ich eher darin, dass heute schon bei "leichten" Schädigungen wie z.B. dem Down-Syndrom mMn viel zu leichtfertig betroffene Kinder abgetrieben werden. Mit welchem Recht denn? Nach aktuellem medizinischem Stand sind diese Leute lebensfähig, entwickeln ein Bewusstsein und eine Persönlichkeit... Insofern halte ich die gängige Praxis von "Spätabtreibung erlaubt bei Behinderung" (wobei "Behinderung" teilweise komplett harmlose Phänomene beinhaltet!) für menschenunwürdig. Das impliziert nämlich, davon betroffene Menschen hätten weniger Recht auf Leben als andere. Und bei der PID sehe ich das Risiko, das früher oder später eben nicht nur die "Extremfälle" (sprich: nicht lebensfähige Zellhaufen), sondern gleich jede Art von Abweichung mit aussortiert würde.

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