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Kurzer Uni-Rant um nicht durchzudrehen... -.- EMRK, Menschenrechte, Recht, eidgenössisches, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka
Manchmal fragt sich das L., ob seine Dozenten ihn (und alle Kommilitonen selbstverständlich) überhaupt als Menschen anerkennen oder bloss als tumbes Arbeitsvieh ansehen, das natürlich keinerlei Anspruch auf Freiheit vor Zwangsarbeit und menschenunwürdigen Behandlungen nach Art. 3 et 4 EMRK haben.

Mal an meine Abonnenten (und natürlich auch an sonst jedermann, der das kommentieren mag^^), die sich auch für ein studiertes Schicksal entschieden haben, sich dabei aber (wohl) klugerweise weit fernab der Rechtswissenschaften bewegen:

Ist es normal, dass man sich im schlichten Uni-Alltag schon darüber freuen muss, wenn man in 3 Tagen (insgesamt!) mehr als 8 Stunden Schlaf bekommt?

Ist es normal, ein Pensum zu haben, dass man selbst dann, wenn man wie das L. Tag und Nacht durcharbeitet, nicht einmal zur Hälfte erfüllen kann und sich daher dauernd für verspätete Arbeiten entschuldigen muss?

Ist es normal, dass man in (eigentlich spannenden und lehrreichen) Vorlesungen einschläft, weil man chronisch übermüdet ist?

Falls das tatsächlich überall so ist, läuft etwas gewaltig schief!

Das L. vermisst hier jedenfalls sehr deutlich jegliche Verhältnismässigkeit (insbesondere ist m.E die Zumutbarkeit zu verneinen...), die für einen Grundrechtseingriff gem. Art. 36 Abs. 3 BV erforderlich ist. Der Sonderstatusverhältnis eines Studenten (soweit dieses überhaupt besteht, m.E ist dieses undemokratische Konstrukt ohnehin zur Gänze abzulehnen) darf m.E nicht dazu führen, dass seine Grundrechte (und zur physischen und psychischen Integrität gem. Art. 10 Abs. 2 BV gehört auch, halbwegs genügend Schlaf zu finden *zu faul ist, nachzuschauen, wer das wo auch mal geschrieben hat*) völlig ausser Kraft gesetzt werden.

So, *sich jetzt wieder an die Arbeit setzt* Sind ja NUR noch 2 Familienrechtsfälle und 5 Strafrechtsfälle, zu erledigen bis MORGEN -.- *schon glücklich wäre, wenn er mit einem Dings davon fertig würde*

Weiss man, dass ein typischer Fall ca. 8 Seiten (mit allen Verzeichnissen) in Anspruch nimmt und die Redaktion einer Seite mit juristisch schlüssiger Argumentation und Zitation durchschnittlich 2 Stunden dauert und sich zudem noch ausrechnen kann, dass bis morgen 7 Uhr noch knapp 9 Stunden vergehen, so ersieht man eindeutig, dass das NICHT FUNKTIONIEREN KANN!

Das L. Darf dann also das ganze Wochenende (wohl auch 24h/d -.-) das Zeugs nacharbeiten (*dafür auch die Con sausen lassen muss, die er gerne besucht hätte* Da siehste mal Ryomo, was du alles verursachst, wenn du Termine kurzfristig verschiebst... sogar Weblogeinträge werden dem zu Ehren geschrieben^^), von den weiteren 12 Familienrechtsfällen, die bis Montag zu bearbeiten sind, ganz zu schweigen. *davon selbst noch gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaar nichts wissen will* Die „a“s waren grad im Ausverkauf^^, daher konnte ein Rudel günstig erworben und verwendet werden^^

Da kann man wirklich nur noch mit Preussen II antworten: „Und alle gegen mich“ -.- Sic gloria transit mundi...

Hat jemand eine patente – nicht patentierte^^ – Lösung für das Desaster parat?
Also eine ohne „Vis absoluta“...

(Übrigens: Nach dem neuen (völlig schwachsinnigen) Zürcher Polizeigesetz (Keine Sorge, das wird demnächst hier im Blog schön fachlich mit Skalpell und Meisterschwert zerlegt^^) wäre dieser Weblogeintrag wohl schon ein ausreichender Grund, das L. wegen „potentiell drohenden Amokläufen“ (§ 32f II a) verdeckt zu observieren...)