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Sommaruga die 42. Grundrechte, Recht, eidgenössisches, Sinn?, Vorratsdatenspeicherung

Autor:  Eru-Jiyuka
Das L. Hat zwar gesagt, der Blog werde in nächster Zeit etwas chemischer, aber natürlich kam noch etwas dazwischen. Deshalb – an die Stammleser – bitte nicht verzweifeln, das Versprochene erscheint auch noch – irgendwann...

Verdammt nochmal, das L. hatte gejubelt als sie – nun „an die Macht kam“ ist historisch gesehen ein schlechter Ausdruck, aber was soll's, auch Diktatoren wurden schon gewählt... Sie war mal solch eine gute Konsumentenschützerin und was macht sie als Bundesrätin? Nur MIST! *sauer ist*

*sich mit
SOUMUNCU
vorgenommen hat, seine Kritik künftig etwas drastischer zu äussern und nicht weiter mit der Suche nach netten Formulierungen Zeit zu vergeuden* Da kann auch mal ein „Arschloch“ fallen, das ist hier allerdings nicht nötig. Das L. hat sachliche Argumente, um sie nicht zu mögen, es braucht dazu keine persönlichen Unflätigkeiten.

Mal davon abgesehen, das sie völlig inkompetent für ihr Amt ist (in ein Polizei und Justiz Departament gehört nun mal ein Jurist, alles andere ist dort fehl am Platze! Man besetzt eine Chirurgenstelle ja auch nicht mit einem Metzger... Der Vergleich ist zwar unpassend, dafür aber deutlich^^) und am Volk vorbei regiert (auf dem Verordnungsweg, wogegen man sich nicht mit einem Referendum wehren kann), hat sie sich nun tatsächlich zur eidgenössischen VON DER LEYEN gemausert, fordert sie doch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz. (O.K. Das ist eigentlich mehr SCHÄUBLE, aber sie hat das beliebte Kinderschänderargument offenbar schon bei der KOBIK-Affäre verbraucht...)

Künftig sollen also sämtliche Schritte im Internet sprich Verbindungsdaten, aufgerunfene Seiten, von verdächtigen Privatpersonen aufgezeichnet und ausgewertet werden. Wir wissen ja, was Sommaruga so unter Verdächtigen versteht. Genügend verdächtig ist jemand schon - und Das L. Darf zitieren - wenn „hinreichende Anzeichen bestehen, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte“ Verdächtig macht also schon die blosse Möglichkeit Straftaten zu begehen. Das schweizerische Strafgesetzbuch enthält 244 Pönalisierungsartikel und das ist erst das Hauptstrafrecht! Bezieht man Nebenstrafrecht ein (etwa BetmG, URG, SprengG, ChemG, UWG, LMG, WG, ZG um nur einige lustige Kürzel zu nennen) hat man noch gefühlte 12983 Möglichkeiten mehr, sich strafbar zu verhalten. Verdächtig sind so also ungefähr 7785806 Menschen, zumindest wenn man den Einwohnerzahlen glauben darf, die vom Wiki angegeben werden...

Vielleicht sollte sich die Dame mal dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Gemüte führen (wenns sein muss, auch mit einem guten Sake dazu...) - sofern sie audiovisuell besser lernt, gibt's das ganze auch als Video - um zu begreifen, das ihr Vorhaben sogar in Deutschland bereits für verfassungswidrig erklärt wurde.

Das L. hat für einmal keine Lust auf eine längere Prüfung und verweist – was die Verfassungswidrigkeit wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre angeht - ausnahmsweise auf die Argumentation eines noch nicht erschienenen Artikels, nämlich seine gutachterliche Grundrechtsprüfung zum SAKE-Obligatorium. Aus etwas komplizierten juristischen und taktischen Schwierigkeiten kann diese leider nicht vor Dezember veröffentlicht werden. -.- Da die Behörden aber stets langsam mahlen, dürfte diese Revision auch dann noch aktuell sein....

Jedenfalls, möchte das L. in diesem Sinne Frau Sommaruga herzlich danken, hat sie ihn doch damit erfolgreich dazu gebracht, künftig selbst für die unbedeutendsten Handlungen im Internet einen Proxy zu verwenden... Es ist schon erstaunlich, hinter welchen Sicherheitsvorkehrungen sich unschuldige Bürger heutzutage verkriechen müssen, um sich ein von der Bundesverfassung ausdrücklich garantiertes GRUNDRECHT zu bewahren!

Und für alle Parteiwähler: Das ist eine hervorragende Gelegenheit, SP nicht mehr zu wählen und sich eher der GLP zuzuwenden. Ja, das ist ernst gemeint! Das L. hätte auch nie gedacht, mal grün zu wählen und er macht sich auch selbst Angst damit, aber wenn die SP zum Spiegelbild der SVP in grün^^ wird, bleiben nach Partei ausser den Piraten nicht mehr viele übrig, und die waren zumindest hier bisher leider nicht wählbar - im Sinne vom Können und nicht vom Wollen her...

Edit: Weil's grade so schön passt, vielleicht sollte man dieses Video SOMMARUGA mal zu kommen lassen... Eventuell merkt sie dadurch selbst, was für'n Schmarren sie da etablieren will, oder falls nicht, kriegt sie wenigstens noch ein paar „gute“ Ideen für zukünftige Überwachungstechnik...

Edit die zweite: Kaum hat man ein Datenleck gestopft, tröpfelt schon wieder ein neues... o.O Das ist, um mal mit PISPERS (oder war's PRIOL? Jedenfalls jemand aus „Neues aus der Anstalt“...) zu sprechen, „wie Krebs, kaum hat man eine Metastase eliminiert, tauchen schon wieder drei neue auf.“

In diesem Sinne, Vielen Dank ihr Arschlöcher von KISSmetric und Konsorten, für das Nichtbeachten des Grundrechts auf Privatsphäre von Millionen Menschen -.- Und ja, hier wird das L. unflätig, denn es wenn mittlerweile tatsächlich erforderlich ist, sich Informatik-Fachwissen zu beschaffen, nur um nicht verfolgt zu werden, weil einige Unternehmen finden, das sei zur „Produktforschung“ - welche m.E ohnehin zu grossen Teilen aus Manipulation der Konsumenten besteht – unabdingbar, so ist das einfach nur noch widerwärtig... Die sollten stattdessen lieber mal U.S. Constitution: Fourth Amendment lesen und sich daran halten!

Das L. Hat die betreffenden Seiten jedenfalls kurzerhand mal auf jede Blacklist geschmissen, die es kannte, und sogar noch auf ein paar, die es noch nicht kannte^^ *mal hofft das das reicht, um die Schnüffler auszusperren*

Kinder sind Terroristen! Grundrechte, Recht , deutsches, Vorratsdatenspeicherung

Autor:  Eru-Jiyuka
Zur Vorratssdatenspeicherung bei Kindern - heise

Der Verfassungsschutz will nun also auch Daten von Kindern (bzw. Personen unter 14 Jahren) elektronisch speichern lassen. Die bisherige Vorratsdatenspeicherung wurde damit begründet, es gehe darum, den Terrorismus besser zu bekämpfen. Erschien dies schon bei der Vorratsdatenspeicherung von Erwachsenen als nicht stichhaltiges Argument, da die bisher verfügbaren Informationen regelmäßig ausreichten, um Straftaten aufzuklären [1], würde dies mit der Vorratsdatenspeicherung von Kindern komplett ad absurdum geführt. Kinder sind jedoch nicht strafmündig, sie können also nicht nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden. [2] Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass tatsächlich jemals ein Terroranschlag von einem Kind begangen wird, wäre die Vorratsdatenspeicherung nicht die geeignete Wahl, denn wo keine Schuldfähigkeit vorhanden, da ist es m.E nicht sachgemäss, die Straftat exacktest aufzuklären. Vielmehr wäre Prävention sinnvoll, um solche ungewünschten Vorfälle zu vermeiden. Die Vorratsdatenspeicherung dient jedoch nicht der Prävention, sondern eher der Aushöhlung von Berufsgeheimnissen und der Begünstigung von Wirtschaftsspionage. Ferner beschädigt sie die Pressefreiheit, da der Schutz journalistischer Quellen nicht länger gewährleistet wäre.[3]

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[1],[3] Nach BREYER, Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur
Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und
anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur
Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG

[2] § 19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Vorratsdatenspeicherung Recht , deutsches, Vorratsdatenspeicherung

Autor:  Eru-Jiyuka

Auch in diesem Streitpunkt gibt es erfreuliches zu berichten. Mehrere Internetanbieter haben die Vorratsdatenspeicherung verweigert. Auch vom Gericht wurde bestätigt, dass die Vorratsdatenspeicherung (ohne Vergütung) unverhältnismäßig ist. (Zwar geschieht dies aus EIGENNUTZ, denn sie möchten lediglich eine Entschädigung für die Kosten haben, die dafür anfallen -.-)

Dennoch ist hier jede Verzögerung zu loben…    

http://www.heise.de/newsticker/QSC-speichert-Internetdaten-nicht-auf-Vorrat--/meldung/126797