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Entscheidung – Bezirksgericht Affoltern vom 06.07.09 Bezirksgericht, Recht , eidgenössisches, Urteil

Autor:  Eru-Jiyuka
Kurzfassung:

Der Angeklagte wurde vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern freigesprochen. Dies aufgrund von berechtigten Zweifeln ueber die Täterschaft bzw. die Tatbestandsmässigkeit der eingeklagten Tat ansich.

Als "Leitsatz" kann man folgende Feststellungen entnehmen:

1.
Das Beruehren und/oder Streicheln der den Genitalbereichs eines Kindes bedeckender Bekleidung stellt keine sexuelle Handlung im juristischen Sinne dar.

2. Glaubwürdigkeits-Gutachten sind unzulässige Beweismittel, weil sie das Privileg die freie Beweiswuerdigung des Richters untergraben. In Gerichtlicher Praxis sind sie desshalb gegenstandslos.


Zum langen Text kommt man wie immer durch einen Klick auf weiter
(diesmal sinds 4.5 Din-A4 Seiten)

Edit: Es muss natuerlich Tatbestandsmässig heissen und nicht Schuldhaftig -.-
Ist aber auch heiss heut...

L. täglicher Wahnsinn in 108 oder mehr Zeichen^^ - Teil 5 Bezirksgericht, Öffentlichkeitsprinzip, Recht , eidgenössisches, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka
Gerichtsverhandlungen sind für juristisch interessierte Menschen meist sehr spannend oder wenigstens lehrreich. (so von wegen Praxiserfahrung und so^^)

Die am Donnerstag war aber nun, naja… dass kein Vertreter der Anklage erscheint ist ja mittlerweile nicht mehr erstaunlich (ergibt sich aus §281 StPO - durchaus sinnvoll, so von Arbeitsentlastung her…), dass aber das Urteil der Öffentlichkeit vorenthalten wird, während der Prozess selbst öffentlich ist, ist neu und mutet doch eher seltsam an… (Art. 30 der Bundesverfassung besagt eben, dass Gerichtsverfahren UND Urteilsverkündung öffentlich sind. §135 Gerichtsverfassungsgesetz schließt allerdings schriftliche Eröffnung aus.) Fragt sich nun nur, warum dies so ist, da die Öffentlichkeit des Urteils damit quasi ausgeschalten werden kann, solange man jeweils das Urteil nur schriftlich eröffnet…

Alles in allem also ein Tag, dessen Zeit ich besser gebrauchen hätte können, und dafür begeht man dann auch noch versehentlich eine fahrlässige Erschleichung einer Leistung (Im allgemeinen Stress vergessen hat, dass Hinticket zu lösen -.-) Dafür hab ich vom Gericht noch etwas Propaganda ähm Infomaterial der Polizei bezüglich des allseits geliebten 197er (CH) bzw. des 184ers (D) des StGBs mitgenommen, ferners dazu dann irgendwann in nem anderen Blog-Eintrag^^

Entscheidung des Obergerichts Zürich vom 16.10.09 Bezirksgericht, Obergericht, Recht , eidgenössisches, Urteil

Autor:  Eru-Jiyuka
Kurzfassung: Beide Revisionen wurden abgeschmettert. Die Frei bzw. Schuldsprüche des Bezirksgerichts wurden bestätigt. Die Angeklagte kassiert für diverse Betrugsfälle über angebliche Zollfreilagers Gebühren für Teppiche sowie einem dubiosen betrügerischen Tauschgeschäft 21 Monate bedingte Freiheitsstrafe. Sie muss den Geschädigten 80'000 bzw. 45'000 Fr. Schadenersatz zahlen. (Und es wurde höchstrichterlich bestätigt, dass die Polizei nicht gesetzeskonform ermittelte o.O)

Langfassung (2.5 Din-A4 Seiten Text)

Entscheidung des Obergerichts Zürich vom 10.03.09 Bezirksgericht, Obergericht, Recht , eidgenössisches, Urteil

Autor:  Eru-Jiyuka
Kurzfassung: Die Angeklagten wurden vom Bezirksgericht Zürich wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung zu 12 bzw. 16 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Die Angeklagten erhoben gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung mit der Begründung, es wären wesentliche mildernde Umstände bei Findung des Strafmasses vom Bezirksgericht ignoriert worden.

Die Berufung wurde in den wesentlichen Punkten abgeschmettert. Die Strafen verblieben bei 12 bzw. 16 Monaten, können aber nun teilbedingt vollzogen werden.

Langfassung (2Din-A4 Seiten)

Gerichtstermine Bezirksgericht, Obergericht

Autor:  Eru-Jiyuka
Reiner Erinnerungsbeitrag meinerseits, man darf daher ruhig weitergehen^^

Das L. wohnt diesen Monat folgenden Gerichtsverhandlungen als Zuschauer bei:

10.03 Obergericht Zürich - Mehrfache Einfache Körperverletzung

16.03 Obergericht Zürich – Mehrfacher Betrug

26.03 Bezirksgericht Pfäffikon - (mehrfacher Versuch der) Sexuellen Handlung mit Kindern

30.03 Obergericht Zürich – Sexuelle Nötigung / Mehrfache sexuelle Nötigung

Bezirksgericht, Recht , eidgenössisches, Urteil

Autor:  Eru-Jiyuka

…und dessen Ergebnis

 

Kurzfassung:

 

Der Angeklagte wurde der mehrfachen Pornographie gemäss Art. 197 Ziffer 3 schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 4930 Franken auf Bewährung verurteilt. Vom Vorwurf des Besitzes von Kinderpornographie wurde der Angeklagte freigesprochen.

 

Wichtig: Das Gericht hielt fest, das der „Scheinkindheit“ grundsätzlich keine strafrechtliche Relevanz zukommt. Das Gericht hielt fest, dass der alleinige Konsum von verbotener Pornographie im Internet nicht strafbar ist, da das reine Besuchen einer Seite (und damit die Verschiebung der Daten in die „Temporary Internet Files“) kein sich verschaffen über elektronische Mittel im Sinne des Gesetzes ist.

 

Verlinkung des betroffenen Gesetzesartikel: www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a197.html     

 

Langfassung (zwei dinA4 Seiten):

Bezirksgericht

Autor:  Eru-Jiyuka

Des L.s erste Gerichtsverhandlung

Nun gut, es ist nur ein Zuschauerposten^^ Aber jeder hat mal klein angefangen… ausserdem ist das L. am Thema der Verhandlung interessiert. (Anklage: Verstoss gegen Art. 197 StGB)

Und Affoltern soll ja eine schöne Stadt sein…   

PS: Für den unwahrscheinlichen Fall, das jemand auf Grund meines Eintrags der Verhandlung ebenfalls lauschen möchte, verlinke ich hier den Verhandlungstermin. 

www.bezirksgericht-affoltern.ch/zrp/affoltern.nsf/$Navigate?OpenAgent&Key=Verhandlungstermine      

PPS: Der Allgemeinen Erheiterung wegen sei noch folgende/s Urteil/Verhandlung verlinkt:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15946/1.html