Referendum zur Lanzarote-Konvention lanciert – bitte zahlreich unterschreiben^^
Autor: Eru-Jiyuka
http://static.twoday.net/BVggCHEM/files/ReferendumsbogenLanzarote.pdf
Wer das offizielle Argumentum sehen möchte, bitte hier entlang:
http://static.twoday.net/BVggCHEM/files/ArgumentumLanzarote.pdf
Um zahlreiche Unterschrift wird gebeten, es hilft dem Rechtsstaat und der Kunstfreiheit^^
(Allerdings können nur Schweizer Bürger unterschreiben, welche 18 Jahre oder älter sind. Formalkram halt. Bitte berücksichtigen, ungültige Unterschriften machen nur mehr Arbeit beim hinterher raussortieren...)
Den Weblog hier empfehlen kann, darf und soll aber natürlich jeder gerne, der das hier liest^^
Nur nochmal: Das hier ist KEINE Lappalie. Es handelt sich hierbei um ein veritables Literaturverbotsgesetz, welches jedem demokratischen Rechtsstaat unwürdig ist. (Es sei daran erinnert, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft schon Wedekinds „Frühlings Erwachen“ [Drama von 1891!, mittlerweile anerkannte Schullektüre] für verbotene Pornographie hält!)
Mittlerweile haben drei Strafrechtsprofessoren und ein Menschenrechtsanwalt bestätigt, dass dieses Gesetz eine akute juristische Bedrohung darstellt, namentlich aufgrund der Änderung der Schutzaltergrenzen, den unklaren Begrifflichkeiten „Entgelt“ und „nicht tatsächlich“, dem faktisch nutzlosen Kulturvorbehalt, der Einzelfallprüfung normalen jugendlichen Verhaltens, der Strafbarkeit für unwissentlichen Zugriff auf strafbares Material, sowie fehlendem Rechtsgüterschutz und fehlerhafter Begründung. (Die Namen gibt's auf begründete Nachfrage, sie tun aber eigentlich nichts zur Sache...) Dieser Ansicht hat sich auch der Präsident der lokalen Piratenpartei (zugleich Vizepräsident der Schweizer Partei) angeschlossen, der dankenswerterweise dazu bereit war, dem Referendumskomitee beizutreten.
Es geht eben tatsächlich nachhaltig darum, das alte Sittlichkeitsrecht
(Art. 203 aStGB, Art. 204 aStGB, Art. 212 aStGB), welches mit dem Auftritt der Sittlichkeitsvereine am Ende des 19. Jahrhunderts begann, und glücklicherweise Ende des 20. Jahrhunderts endlich wieder abgeschafft wurde, nun erneut in der Schweiz zu etablieren, samt allen dessen schrecklichen Folgen. (massenweise Filmzensur, Eingezogene Schriftenreihen, Schreddern ganzer Magazinreihen zu Altpapier [etwa: Playboy], Beschlagnahme von Gemälden aus Kunstausstellungen in Museen, Anklagen wegen Religionskritik als „unzüchtige Schrift“, Vernichtung übersetzter chinesischer Kunst aus dem 17. Jahrhundert, am Zoll abgefangene Elfenbeinschnitzereien und japanische Kupferstiche von historischem Wert als „obszöne Konterbande“)
Wer eine genaue Übersicht darüber möchte, was damals hier los war, dem sei folgendes Werk dringend ans Herz gelegt: Obszönes vor Bundesgericht (Es ist vergriffen, aber die Bibliotheken führen es noch... Ob das auch schon wieder von „Lanzarote“ umfasst ist (etwa wegen den Zeichnungen), ist unklar, es steht aber zu befürchten -.- Bibliotheken haben ohnehin sehr viel, was sie eigentlich nicht besitzen dürften *hust*. Aber das wird mit dem neuen RFID-System sicher besser, weil man nun endlich zu jeder Zeit feststellen kann, wer wann welches Buch wo mit sich herumträgt... Dann wird man diesen ganzen Schund, der da noch rumliegt, sicher bald entsorgt haben.
Schöne neue Welt, nicht wahr? [S. 9ff.])
Selbst die Befürworter des Gesetzes stimmen dem L. zu, dass es überflüssig und rechtswidrig ist. So wörtlich Natalie Rickli im Parlament:
Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt der sogenannten Lanzarote-Konvention zu, auch wenn die Schweiz die Anforderungen dieser Konvention bereits weitestgehend erfüllt und ein Beitritt dazu gar nicht nötig wäre. Die Konvention verletzt zudem teilweise das Territorialitätsprinzip, was aufgrund der Schwere der Delikte aber vertretbar ist.(Quelle: http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4910/412452/d_n_4910_412452_412453.htm)
Wie man dann bei dieser Meinung zustimmen und gar noch eine Verschärfung des selbst für unsinnig erklärten Gesetzes fordern kann, erzieht sich m.E jedem möglichen Verständnis. Aber das sind dann wohl die berühmten parlamentarischen Zwänge.
Nochmal zusammengefasst:
ES GEHT NICHT UM SHOTA/LOLICON! (die sind nach h.L. schon längst unter Art. 197 Ziff. 3 StGB des geltenden Rechts verboten. Dagegen richtet sich das Referendum auch gar nicht...)
ES GEHT NICHT ALLEIN UM „HENTAI“! (der Begriff ist ohnehin etymologisch völlig falsch und wird zudem in der strafrechtlichen Diskussion stark rechtsfehlerhaft benutzt, aber egal. Ein Beitrag dazu, wies denn richtig wäre, folgt irgendwann mal...)
ES GEHT AUCH NICHT ALLEIN UM ECCHI! (Die Formel des Bundesgerichts erfordert keinerlei Verbindung der fiktiven Darstellungen mit Erotik oder Sexualität, Nacktheit genügt. Auch die Darstellung von primären Geschlechtsteilen ist nicht erforderlich, um ein Werk als „harte Pornographie“ verbieten zu können... Aufklärungsliteratur wird heute schon explizit angegriffen!)
ES GEHT DARUM, DASS LIEBESBEZIEHUNGEN UNTER JUGENDLICHEN EINEM GENERELLEN ÜBERPRÜFUNGS- UND GENEHMIGUNGSVORBEHALT DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN UNTERSTELLT WERDEN SOLLEN! (Art. 196 nStGB)
ES GEHT DARUM, DASS EIN GROSSTEIL ALLER MAINSTREAM-MANGAS/ANIMES ALS VERBOTENE PORNOGRAPHIE GELTEN SOLL! (Art. 197 Abs. 4 nStGB, „nicht tatsächlich“ -> BGE 131 IV 64 E. 11.2 Satz 7)
ES GEHT DARUM, DASS WELTLITERATUR ALS VERBOTENE PORNOGRAPHIE GELTEN SOLL!
(Art. 197 Abs. 4 nStGB, „nicht tatsächlich“ -> BGE 131 IV 64 E. 11.2 Satz 7)
ES GEHT DARUM, DASS NEU STRAFRECHTLICHE VERANRTWORTUNG FÜR FREMDE HANDLUNGEN OHNE JEGLICHE EIGENE BETEILIGUNG BEGRÜNDET WERDEN SOLL! (Art. 197 Abs. 5 nStGB)
ES GEHT DARUM, DASS DEN OPFERN VON (SEXUAL)STRAFTATEN EINE MITSCHULD FÜR IHRE ERZWUNGENE NOTWENDIGE BETEILIGUNG AM GESCHEHEN GEGEBEN WERDEN SOLL, WENN ES KINDER!!! UND KEINE JUGENDLICHEN SIND!
(Art. 197 Abs. 8 nStGB e contrario, so bereits – noch rechtswidrig – erfolgt im „Eistee“-Fall.)
Soviel nur zur tendenziösen Behauptung, die neuen Normen würden Kinder schützen.
Keinesfalls, vielmehr wirken sie sehr effizient für das genaue Gegenteil, nämlich dem Abbau des strafrechtlichen Schutzes von echten Kindern, denen das grauenhafte Verbrechen widerfährt, zu sexuellen Handlungen genötigt zu werden! Das mag momentan politisch gewollt sein, äusserst widerlich ist es trotzdem...
Alleine letzteres müsste doch eigentlich überzeugend genug sein, um die notwendigen 50'000 Unterschriften gegen diesen undurchdachten, überflüssigen, rechtswidrigen und verfassungswidrigen Unsinn zu erhalten...
Sollte es dennoch nicht funktionieren: Wenn die Schweiz unbedingt erneut Bücherverbrennungen im Land sehen will, bitte, das kann sie gerne haben^^ Man kann Silvester ja auch mal für kreative Destruktion (an den eigenen Sachen, bevor jemand schreit...) nutzen...
Eine passende Zeremonie-Robe dafür hat das L. auch schon^^ (Das Spiel, wos herstammt ist übrigens toll, auch wenn dieses ebenfalls von „Lanzarote“ getötet werden wird. [wahlweise wegen dem legendärem „I might get wet“-Dialog (00:00-06:30) oder dann halt wegen Lotus' im wesentlichen fehlender Kleidung...]