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Entscheidung – Bezirksgericht Affoltern vom 06.07.09 Bezirksgericht, Recht , eidgenössisches, Urteil

Autor:  Eru-Jiyuka
Kurzfassung:

Der Angeklagte wurde vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern freigesprochen. Dies aufgrund von berechtigten Zweifeln ueber die Täterschaft bzw. die Tatbestandsmässigkeit der eingeklagten Tat ansich.

Als "Leitsatz" kann man folgende Feststellungen entnehmen:

1.
Das Beruehren und/oder Streicheln der den Genitalbereichs eines Kindes bedeckender Bekleidung stellt keine sexuelle Handlung im juristischen Sinne dar.

2. Glaubwürdigkeits-Gutachten sind unzulässige Beweismittel, weil sie das Privileg die freie Beweiswuerdigung des Richters untergraben. In Gerichtlicher Praxis sind sie desshalb gegenstandslos.


Zum langen Text kommt man wie immer durch einen Klick auf weiter
(diesmal sinds 4.5 Din-A4 Seiten)

Edit: Es muss natuerlich Tatbestandsmässig heissen und nicht Schuldhaftig -.-
Ist aber auch heiss heut...

Entscheidung des Obergerichts Zürich vom 16.10.09 Bezirksgericht, Obergericht, Recht , eidgenössisches, Urteil

Autor:  Eru-Jiyuka
Kurzfassung: Beide Revisionen wurden abgeschmettert. Die Frei bzw. Schuldsprüche des Bezirksgerichts wurden bestätigt. Die Angeklagte kassiert für diverse Betrugsfälle über angebliche Zollfreilagers Gebühren für Teppiche sowie einem dubiosen betrügerischen Tauschgeschäft 21 Monate bedingte Freiheitsstrafe. Sie muss den Geschädigten 80'000 bzw. 45'000 Fr. Schadenersatz zahlen. (Und es wurde höchstrichterlich bestätigt, dass die Polizei nicht gesetzeskonform ermittelte o.O)

Langfassung (2.5 Din-A4 Seiten Text)

Entscheidung des Obergerichts Zürich vom 10.03.09 Bezirksgericht, Obergericht, Recht , eidgenössisches, Urteil

Autor:  Eru-Jiyuka
Kurzfassung: Die Angeklagten wurden vom Bezirksgericht Zürich wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung zu 12 bzw. 16 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Die Angeklagten erhoben gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung mit der Begründung, es wären wesentliche mildernde Umstände bei Findung des Strafmasses vom Bezirksgericht ignoriert worden.

Die Berufung wurde in den wesentlichen Punkten abgeschmettert. Die Strafen verblieben bei 12 bzw. 16 Monaten, können aber nun teilbedingt vollzogen werden.

Langfassung (2Din-A4 Seiten)

Bezirksgericht, Recht , eidgenössisches, Urteil

Autor:  Eru-Jiyuka

…und dessen Ergebnis

 

Kurzfassung:

 

Der Angeklagte wurde der mehrfachen Pornographie gemäss Art. 197 Ziffer 3 schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 4930 Franken auf Bewährung verurteilt. Vom Vorwurf des Besitzes von Kinderpornographie wurde der Angeklagte freigesprochen.

 

Wichtig: Das Gericht hielt fest, das der „Scheinkindheit“ grundsätzlich keine strafrechtliche Relevanz zukommt. Das Gericht hielt fest, dass der alleinige Konsum von verbotener Pornographie im Internet nicht strafbar ist, da das reine Besuchen einer Seite (und damit die Verschiebung der Daten in die „Temporary Internet Files“) kein sich verschaffen über elektronische Mittel im Sinne des Gesetzes ist.

 

Verlinkung des betroffenen Gesetzesartikel: www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a197.html     

 

Langfassung (zwei dinA4 Seiten):