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Bewusstes kleines „Fuck your Feelings“ an den Stern aus reiner Freude am Protest deutsches, Kriminalberichterstattung, Presserat, Recht, Sinn?, Stern, Yu-Gi-Oh GX

Autor:  Eru-Jiyuka
*hust* https://www.youtube.com/watch?v=e8chEy9rwL4 *hust* (Kann ihm aber bitte mal jemand dringend sagen, dass dieses „USA“-Gekreische fast genau so schrecklich ist wie was er kritisiert?)



Weil wegen: http://www.stern.de/panorama/stern-crime/-viel-spass-in-der-anime-welt----die-bizarre-welt-des-marcel-h--7382902.html (Und ich 馬鹿 dachte, OTTE sei schlimm...)

Sinnvoller Beitrag mit Aufarbeitung der journalistischen Fehler und aller möglichen Verstösse gegen den Pressekodex und anderer Rechtsnormen folgt dann etwas später... auf Youtube ^.^

Und weil es so selten vorkommt, dass man was von 4chan wirklich gefahrlos verlinken kann:
https://1d4chan.org/images/5/53/Harkness_Test.png *die Seite ansonsten gar nicht leiden kann*

Für einmal leihe ich mir mal kurzerhand [Jim]s Standartsignatur aus: Basta! Ich habe genug!
(und ja Jim, das IST ein verzweifelter Versuch, deine Aufmerksamkeit zu erregen...)

PS: Ich suche noch Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Presserat. Hat wer Lust zu?
(Der einen Scanner hat und erlaubt, die entstehenden Schriftsätze für das Bündnis festzuhalten...)

PPS: Eintrag ist nicht inspiriert und völlig unabhängig hiervon: https://www.youtube.com/watch?v=AURKZUaeEKk *das heute erst gefunden hat*, wohl aber unbewusst vom selben noblen Gedanken (finanzieller und emotionaler Support für die Opfer unnötiger Shitstorms) geleitet.]

Terrorismus, Chemie und Wut – Teil II Chemie, deutsches, eidgenössisches, medien, Recht

Autor:  Eru-Jiyuka
Unglaublich aber wahr, nun pfuscht die Politik dem L. schon in die Reihenfolge seiner nicht chemischen Beiträge hinein... Wenn er dafür nicht viel zu unbedeutend wäre, würde er sich direkt darauf einbilden, dass die das nur machen, um ihn zu ärgern^^ Wie auch immer, die Lanzarote-Konvention kann wohl auch noch ein paar Tage bis zu ihrer juristischen Vernichtung warten, daher beschäftigt sich das L. hier erstmal mit der neusten Überreaktion der spanischen Polizei und der völlig unbrauchbaren medialen Aufarbeitung dieser. Wie, das hatten wer schonmal? Nun, ja scheint so, als hätte die spanische Polizei aus dem letzten Fail nicht wirklich was gelernt -.- Auch diesmal wieder zur Vorwarnung, alle kritischen Überlegungen basieren auf dem schweizerischen und deutschen Rechts sowie einigen allgemeingültigen Rechtsgrundsätzen.

Und da die Einleitung jetzt eh schon vermasselt ist, lässt sich hier gleich abkürzen und zum Sachverhalt übergehen: Ein Student, der sich - so überliefert – vergeblich um den Erwerb von Waffen sowie einem entsprechenden Waffenschein bemühte, bestellt über das Internet die folgenden Chemikalien: Schwefelsäure, Salpetersäure, Kaliumnitrat, Ammoniumnitrat sowie Natriumsulfat. [1]
Auf seinem Blog hatte er, nach Angaben der Ermittlungsbehörden vor einigen Monaten sich für die selbe Musik sowie Kleidung begeistert, die die Täter der Columbine-Morde hörten rsp. trugen. Ausserdem hat er einmal das Buch „Mein Kampf“ aus der lokalen Bibliothek ausgeliehen. Dafür wurde er nun bei mit einer Hausdurchsuchung überzogen, die bestellten Chemikalien wurden beschlagnahmt, der Student verhaftet und ihm wird vorgeworfen, einen Sprengstoffanschlag auf seine Uni vorgehabt zu haben. Bei der Hausdurchsuchung wurde ein Tagebuch gefunden, dass nach Medienangaben seinen „Hass auf die Gesellschaft und insbesondere auf Studenten“ zeigt. [2]

Analysiert man den Sachverhalt mit juristischem und chemischem Sachverstand, so bleibt für die Massnahme nur entsetztes Unverständnis übrig. Erst einmal ist die Einstufung der beschlagnahmten Substanzen als Sprengstoffe vollständiger Humbug. Nichts davon explodiert [3] und dementsprechend ist auch keine der genannten Substanzen als explosionsgefährlich eingestuft. Das sieht selbst das deutsche Sprengstoffgesetz so, listet es doch Ammoniumnitrat nur im Gemisch mit Kohlenwasserstoffen, nicht aber als Substanz als solche. (SprengG Anlage III 1. a) Nr. 0222) Ebenso hält es die eidgenössische Sprengstoffverordnung, in dem sie in Art. 2 lit. b SprstV ausdrücklich von Ammoniumnitrat-Sprengstoffen spricht. Ins Leere zielt aber auch der Vorwurf der Vorbereitung von Explosionsverbrechen, weil dafür neben dem subjektiven Vorsatz, die Stoffe zu Verbrecherischen Zwecken einzusetzen, die objektive Eigenschaften der Substanzen vorhanden sein muss, überhaupt Sprengstoffe bilden zu können. [4]

Die beschlagnahmten Stoffe kann man aber in beliebiger Weise miteinander kombinieren und bearbeiten, man wird keinen Sprengstoff erhalten!

Man kann natürlich argumentieren, dass der Student sich freiverkäufliche Stoffe [5] hätte beschaffen können, mit denen zusammen dann theoretisch die Herstellung von Sprengstoffen möglich gewesen wäre. Anhand des vielen Konjunktivs ist schon zu ersehen, dass diese Ansicht nicht durchgreifen kann.

Die Beurteilung darf nämlich nur aufgrund der Zurechnung der gefundenen Stoffe selbst gebildet werden und nicht auf all dem, was man noch hätte zukaufen können, weil ansonsten die Strafbarkeit über Gebühr – und unter Verletzung des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot rsp. des Analogieverbotes (nulla poena, sine lege stricta, nullum crimen sine lege certa) – ausgedehnt würde.

Und wenn der Student wirklich dutzende Rohbomben bauen und diese – wohl zur Schadenserhöhung? – mit Metallpulver versetzen wollte, warum hat die Polizei dann keinerlei Rohre oder ähnliche Metallwaren gefunden und warum befinden sich unter den beschlagnahmten Chemikalien keine Metallpulver? Und warum wurde der Erlenmeyerkolben mitbeschlagnahmt? Hoffte man, schon Spuren von hergestelltem Sprengstoff zu finden? Und wenn ja, wie soll das möglich sein, falls dieser ebenfalls aus der selben Lieferung stammt, wie die Aufreihung im Bild nahelegt?

Die Verwertung des Tagebuchs wirft ein weiteres strafrechtliches Problem auf. Nach ständiger Rechtsprechung hat nämlich jedermann Anspruch auf einen höchstpersönlichen Bereich, der jedem öffentlichen Zugriff entzogen ist, mithin auch nicht zur Aufklärung von Straftaten herangezogen werden darf. [6] Tagebücher sind nach der Wikipediadefinition im Gegensatz zu Weblogeinträgen wie diesem hier nämlich gerade nicht zur Veröffentlichung gedacht, sondern vielmehr Aufzeichnungen von Erlebnissen, Aktivitäten, Stimmungen und Gefühlen als Mittel der Selbstreflektion. „Der Inhalt eines Tagebuches ist normalerweise privater Natur.“ Es dient zur Niederschrift von Gedanken und Beobachtungen, gewissermassen als Auslagespeicher des Gehirns analog zur externen Harddisk des Computers.

Insofern spricht m.E einiges dafür, Tagebucheinträge zu dem skizzierten, unantastbaren höchstpersönlichen Bereich zu zählen, dessen Schutz absolut ist. Es ist auch unter Hinsicht auf das Gleichheitsgebot m.E nicht einzusehen, warum man sich im Vertrauen auf die Schweigepflicht Geistlichen, Anwälten etc. anvertrauen darf, nicht aber einem Tagebuch.

Und wenn dieses Tagebuch angeblich ermittlungstechnisch so erhellend ist und natürlich überhaupt keine unbedeutende private Einträge sondern nur konkrete Anschlagspläne enthält, warum wird es nicht einfach veröffentlicht? Etwa weil sich die Ermittlungsbehörden dann endgültig blamieren würden, weil dort letztlich doch nur private Auslassungen gegenüber ungerechten Behandlungen an der Uni zu finden sind?

Auch hier muss letztlich wieder darauf bestanden werden, dass i.c. diejenigen Taten (Drohbrief, rassistische Äusserungen), denen durchaus zurecht Unrechtsgehalt zurechnen ist, derart unbedeutend sind, dass sie problemlos im Weg des Strafbefehls hätten abgeurteilt werden können.

Und was lernen wer aus diesem Fall nun für die Zukunft?

1. Tagebücher in Papierform werden sehr gefährlich. Scheint so, als müsste man langsam wirklich alles, was im Fall eines staatlichen Übergriffs halbwegs privat bleiben soll, digitalisieren und in ein mathematisch unknackbares verschlüsseltes Verzeichnis einschliessen -.- *das sehr traurig für die Rechtsstaatlichkeit unserer Welt ist*

2. Musikauswahl auf die aktuellen Terrorcharts überprüfen und entsprechend streichen. Also kein Lux Aeterna mehr, auch kein Advent Children, genau so wie Rammstein und Manson, sehen oder hören, dass ist neu böse... Mit anderen Worten ist das L. jetzt Terrorist, weil es Lux Aeterna mag und sich Breivik dieses Lied bei seinem entsetzlichen Verbrechen anhörte? Unglaublich sinnvolle Regelung. Sieht noch jemand den fehlenden Kausalzusammenhang?

3. Bibliothekskarten sauber halten! Offenbar reicht es nun schon, der Obrigkeit nicht genehme Bücher auszuleihen, um in den Hysterieradius zu fallen... Das L. will erst gar nicht wissen, was man mit genügend bösem Willen aus seinem bisherigen Verlauf alles herauslesen könnte... (Gut, dafür dürften die Ermittler da auch etwas beschäftigt sein bei einem durchschnittlichen Durchlaufvolumen von ca. 100 Büchern pro Monat^^) Da Bibliotheken für Studenten elementar sind, weiss das L. hier leider auch nicht, was man raten kann, um nicht in Verdacht zu geraten. Zu den eigentlich benötigten Büchern wahllos andere mitnehmen um sein eigentliches Interesse zu verschleiern? Das wäre unfair gegenüber den anderen Bibliotheksbenützern. Auch ein Jammersystem wie es in Little Brother (S. 65ff.) vorgestellt wurde zu benutzen wäre kontraproduktiv, weil man ja nicht den Betrieb der Bibliothek lahmlegen will... Möglicherweise darf man zukünftig heikle Bücher – welche auch immer das sein mögen [7] – nicht mehr ausleihen sondern nur noch kopieren rsp. in Präsensbibliotheken nachschlagen, um sich nicht verdächtig zu machen.

Schöne Neue Welt -.-

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[1] Die Medien sprechen dabei von 140 Kg Substanzen, was angesichts der Bilder der beschlagnahmten Behälter etwas seltsam anmutet, nicht aber falsch sein muss. Die Verteilung der Substanzmenge auf die einzelnen Chemikalien ist leider nicht überliefert, lässt sich aber ungefähr abschätzen. Eine mögliche Schätzung sei im Folgenden angefügt:

Schwefelsäure -> 1 Flasche zu 1l
Salpetersäure -> 1 Flasche zu 1l
Kaliumnitrat -> 12 Dosen zu 1 Kg sowie 2 Kessel zu 8kg
Ammoniumnitrat -> 3 Kessel zu 8kg
Natriumsulfat -> 1 Dose zu 500g
Macht nach Adamriese (1*1,8356 + 1*1,51 + 12*1 + 2*8 + 3*8 + 1*0.5 ) = 55.8456 kg
Also etwas mehr als ein Drittel der angegebenen Masse...

[2] Die gesammelten Medienberichte:
http://www.20min.ch/ausland/news/story/22725463
http://de.nachrichten.yahoo.com/spanische-polizei-vereitelt-anschlag-auf-universit%C3%A4t-palma-170810242.html
http://de.nachrichten.yahoo.com/polizei-vereitelt-massaker-universit%C3%A4t-mallorca-122725319.html
http://www.morgenweb.de/nachrichten/vermischtes/polizei-vereitelt-amoklauf-1.749916
http://www.n-tv.de/panorama/Spanier-plante-Amoklauf-article7391646.html
http://www.stern.de/panorama/vereitelte-bluttat-auf-mallorca-student-wollte-columbine-massaker-nachahmen-1904840.html
http://diepresse.com/home/panorama/welt/1297598/Mallorca_21Jaehriger-plante-UniMassaker
http://www.merkur-online.de/nachrichten/welt/spanier-plante-massaker-columbine-2532377.html
http://www.dtoday.de/startseite/nachrichten_artikel,-Polizei-vereitelt-Massaker-an-Universitaet-auf-Mallorca-_arid,194159.html
http://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Junger-Spanier-plante-Blutbad-auf-Mallorca
http://www.n-tv.de/panorama/Spanier-ist-rechtsextrem-article7398336.html
http://www.stern.de/panorama/vereitelte-bluttat-auf-mallorca-student-wollte-columbine-massaker-nachahmen-1904840.html#utm_source=standard&utm_medium=rss-feed&utm_campaign=alle
http://www.stern.de/news2/aktuell/polizei-vereitelt-massaker-an-universitaet-auf-mallorca-1904851.html
http://www.ad-hoc-news.de/spanier-wollte-auf-mallorca-columbine-massaker-nachahmen--/de/News/24414202
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/PANORAMA/Spanische-Polizei-vereitelt-Anschlag-auf-Universitaet-in-Palma-artikel8114951.php
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mallorca-polizei-vereitelt-anschlag-auf-universitaet-a-859528.html#ref=rss

(Übrigens liess sich unter dem Kürzel J.M.M.S nichts blogartiges finden... Falls jemand die Originaleinträge findet, immer her damit^^)

[3] Selbst die direkte thermische Zersetzung von Ammoniumnitrat mittels Brenner – als „gefährlichste“ denkbare Reaktion – verläuft recht gemässigt. Von einer Detonation ist das – wie etwa dieses Video zeigt – noch weit entfernt...

[4] „Von einer konkreten Gefahr kann nur dann die Rede sein, wenn die Verwirklichung des infrage stehenden Risikos nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist. (DONATSCH/WOHLERS „Strafrecht IV“ S. 30) Bezeichnenderweise schrieben die Autoren nichts dazu, was man unter der Wendung „Stoffe, die zu deren Herstellung [Sprengstoffe] geeignet sind, sich verschafft, [die] zu verbrecherischem Gebrauch bestimmt sind“ (StGB 226 II) zu verstehen hat. Der einzige erwähnenswerte Fall zu diesen Vorbereitungshandlungen erscheint ihnen die Übergabe eines Glycerintrinitrat/Kiselgur-Gemisches an Diebe,
die damit einen Tresor aufsprengen wollen. (DONATSCH/WOHLERS, „Strafrecht IV“ S. 63)

Allgemein sind Fallkonstellationen wie i.c. äusserst schlecht bis gar nicht kommentiert, DONATSCH et al. „Schweizerisches Strafgesetzbuch“ verweisen in S. 336 etwa bloss auf ein Bundesgerichtsurteil (BGE 103 IV 241), welches aber allein die Konkurrenzenordnung zwischen den einzelnen Sprengstoffdelikten aufzählt.

Von HAFTER „Schweizerisches Strafrecht Besonderer Teil“ S. 511 erfahren wir zumindest mal, das Salpetersäure unter die zur Herstellung von Sprengstoffen geeignete Stoffe fällt, was nun nicht wirklich erstaunt...

[5] Aus eigener Erfahrung kann das L. berichten, dass man in Spanien im Baumarkt konzentrierte Schwefelsäure in Flaschen zu halbem und einem Liter frei erwerben kann. Ebenfalls (leicht) erhältlich sind Methanol, vergällter Ethanol, Aceton, verdünnte Salzsäure (20%), Ammoniaklösung (5%), Amdiosulfonsäure, Natriumhydroxid, Natriumhydrogencarbonat, sowie Wasserstoffperoxidlösung (3%).

[6] So aus Art. 10 Abs. 2 i.v. mit Art. 13 BV rsp. Art. 2 Abs. 1 i.v. mit Art. 1 Abs. 1 GG herleitbar.
Dazu das Bundesverfassungsgericht in 2 BvR 219/08:

Spoiler
Das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Dies gilt allerdings nicht schrankenlos. Einschränkungen können im überwiegenden Allgemeininteresse insbesondere dann erforderlich sein, wenn der Einzelne als in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen tritt, durch sein Verhalten auf andere einwirkt und dadurch die persönliche Sphäre seiner Mitmenschen oder die Belange der Gemeinschaft berührt.

Jedoch ist ein letzter unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung anzuerkennen, der der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist. Selbst schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit können Eingriffe in diesen Bereich nicht rechtfertigen; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet nicht statt.

Im Rahmen eines Strafverfahrens hängt der Umstand, ob ein Sachverhalt dem Kernbereich zugeordnet werden kann, neben dem subjektiven Willen des Betroffenen zur Geheimhaltung davon ab, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt.


[7] Dass dies auf „Mein Kampf“ zutrifft, wissen wir dank diesem Beispielfall ja nun. Auch wieder ziemlich lächerlich, wenn man bedenkt, dass man sich das Schriftstück problemlos auf der englischen Wikipedia ziehen kann... Jedenfalls steht zu befürchten, dass bei der derzeitigen Chemikalienhysterie (geplante Besitz- und Verwendungsstrafbarkeit für Salpetersäure >3%!) auch bald jegliche wissenschaftliche Literatur zu psychoaktiven Substanzen und energetischen Materialien als derart heikel gelten wird. -.-