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Kurzer Uni-Rant um nicht durchzudrehen... -.- EMRK, Menschenrechte, Recht, eidgenössisches, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka
Manchmal fragt sich das L., ob seine Dozenten ihn (und alle Kommilitonen selbstverständlich) überhaupt als Menschen anerkennen oder bloss als tumbes Arbeitsvieh ansehen, das natürlich keinerlei Anspruch auf Freiheit vor Zwangsarbeit und menschenunwürdigen Behandlungen nach Art. 3 et 4 EMRK haben.

Mal an meine Abonnenten (und natürlich auch an sonst jedermann, der das kommentieren mag^^), die sich auch für ein studiertes Schicksal entschieden haben, sich dabei aber (wohl) klugerweise weit fernab der Rechtswissenschaften bewegen:

Ist es normal, dass man sich im schlichten Uni-Alltag schon darüber freuen muss, wenn man in 3 Tagen (insgesamt!) mehr als 8 Stunden Schlaf bekommt?

Ist es normal, ein Pensum zu haben, dass man selbst dann, wenn man wie das L. Tag und Nacht durcharbeitet, nicht einmal zur Hälfte erfüllen kann und sich daher dauernd für verspätete Arbeiten entschuldigen muss?

Ist es normal, dass man in (eigentlich spannenden und lehrreichen) Vorlesungen einschläft, weil man chronisch übermüdet ist?

Falls das tatsächlich überall so ist, läuft etwas gewaltig schief!

Das L. vermisst hier jedenfalls sehr deutlich jegliche Verhältnismässigkeit (insbesondere ist m.E die Zumutbarkeit zu verneinen...), die für einen Grundrechtseingriff gem. Art. 36 Abs. 3 BV erforderlich ist. Der Sonderstatusverhältnis eines Studenten (soweit dieses überhaupt besteht, m.E ist dieses undemokratische Konstrukt ohnehin zur Gänze abzulehnen) darf m.E nicht dazu führen, dass seine Grundrechte (und zur physischen und psychischen Integrität gem. Art. 10 Abs. 2 BV gehört auch, halbwegs genügend Schlaf zu finden *zu faul ist, nachzuschauen, wer das wo auch mal geschrieben hat*) völlig ausser Kraft gesetzt werden.

So, *sich jetzt wieder an die Arbeit setzt* Sind ja NUR noch 2 Familienrechtsfälle und 5 Strafrechtsfälle, zu erledigen bis MORGEN -.- *schon glücklich wäre, wenn er mit einem Dings davon fertig würde*

Weiss man, dass ein typischer Fall ca. 8 Seiten (mit allen Verzeichnissen) in Anspruch nimmt und die Redaktion einer Seite mit juristisch schlüssiger Argumentation und Zitation durchschnittlich 2 Stunden dauert und sich zudem noch ausrechnen kann, dass bis morgen 7 Uhr noch knapp 9 Stunden vergehen, so ersieht man eindeutig, dass das NICHT FUNKTIONIEREN KANN!

Das L. Darf dann also das ganze Wochenende (wohl auch 24h/d -.-) das Zeugs nacharbeiten (*dafür auch die Con sausen lassen muss, die er gerne besucht hätte* Da siehste mal Ryomo, was du alles verursachst, wenn du Termine kurzfristig verschiebst... sogar Weblogeinträge werden dem zu Ehren geschrieben^^), von den weiteren 12 Familienrechtsfällen, die bis Montag zu bearbeiten sind, ganz zu schweigen. *davon selbst noch gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaar nichts wissen will* Die „a“s waren grad im Ausverkauf^^, daher konnte ein Rudel günstig erworben und verwendet werden^^

Da kann man wirklich nur noch mit Preussen II antworten: „Und alle gegen mich“ -.- Sic gloria transit mundi...

Hat jemand eine patente – nicht patentierte^^ – Lösung für das Desaster parat?
Also eine ohne „Vis absoluta“...

(Übrigens: Nach dem neuen (völlig schwachsinnigen) Zürcher Polizeigesetz (Keine Sorge, das wird demnächst hier im Blog schön fachlich mit Skalpell und Meisterschwert zerlegt^^) wäre dieser Weblogeintrag wohl schon ein ausreichender Grund, das L. wegen „potentiell drohenden Amokläufen“ (§ 32f II a) verdeckt zu observieren...)

Näf die 72. Killerspiele, medien, Recht, eidgenössisches, Templer

Autor:  Eru-Jiyuka
Ja, der NÄFbolzen hat mal wieder quer von hinten durch die Brust getroffen. Und nein, der Titel ist nicht unkreativ, denn jeder, der Assassin's Creed Brotherhood durchgespielt hat weiss, dass das nicht einfach 42+30 ist...

Nachdem die bedauerliche Tragödie in Oslo bereits die EU dazu gebracht hat, über noch mehr Beschränkungen im Zugang zur Chemie (was auch immer man da noch einschränken will, eigentlich bleibt neben dem Verbot von chemischer Literatur und der Abschaffung des Chemieunterrichts nichts mehr übrig, was noch nicht getan wäre...) nachzudenken [a], scheint sich auch des L.s liebster Hobby-Psychologe gedacht zu haben, dass man die Gunst der Stunde nutzen müsse.

Aus der Tatsache, das Anders Bering Breivik Call of Duty: Modern Warfare (2?) in seinem Geschreibsel erwähnt hat und/oder auf seinem Facebook-Account als Fan von obigem Spiel und World of Warcraft eingetragen war (und noch ist?) [000] [b], wird nun konstruiert, dass diese Spiele ihn zu der bekannten, abscheulichen Tat getrieben hätten. -.-

Und auch für NÄF nochmals zum mitschreiben: Breivik war (und ist, er lebt noch...) ein Neo-Templer. Seine Tat ist weder „aus dem Internet geboren“ noch ein Produkt von übersteigertem Ego-Shooter-Gespielere, sondern vielmehr die Fortsetzung eines Glaubenskriegs, der mindestens 900 Jahre alt ist! [c] Dafür muss man noch nicht einmal sein Pamphlet gelesenen haben, allein dessen Titel zeigt sein Streben eine neuen Weltordnung in der Zukunft zu etablieren, dazu sein „Kampf gegen die muslimische Bedrohung“, sein Wunsch den Papst zu treffen sowie ausgerechnet „Lux Aeterna“ als musikalische Untermalung - welches übrigens aus „Requiem for a Dream“ und nicht wie mehrfach falsch geschrieben aus „Lord of the Rings“ stammt! [d] - all dies sollte jeden, der sich mal irgendwie mit den Templern und Co. befasst hat [00] oder auch nur den auch so schlechtgeredeten ersten Teil von Assassin's Creed gespielt hat, aufhorchen lassen.

Aber hey, wozu Fakten aufarbeiten, wenn man den Vorfall auch dazu ausnutzen kann gegen Gamer zu hetzen. Wenigstens hat NÄF mal klar gemacht, was er eigentlich will:

Er gibt zu (und feiert das auch noch als Erfolg -.-) dass er mit seinen Polemik für eine Einbusse von 7% des Absatzes von Computerspielen verantwortlich ist. Er fordert umfassende Massnahmen wie etwa Werbe- und Ausstellverbot, sowie ein absolutes Handlungsverbot, um sicherzustellen, dass es künftig unrentabel wird, Ego-Shooter zu produzieren. Damit würde er die grundrechtliche geschützte [0] freie Berufsausübung nur deshalb einschränken wollen (respektive bei auf Ego-Shooter spezialisierten Firmen ganz aufheben), weil er es nicht leiden kann, dass mit virtueller Gewalt (als Bestandteil von Computerspielen) Geld verdient wird. Demzufolge ist er einer diese typischen „Was ich nicht mag, darf nicht erlaubt sein!!!111“-Moralisten, die das L. besonders gut nicht leiden kann -.-

Die Ausführungen zu „virtuellen Menschenrechtsverletzungen“ sind dann völlig sinnbefreit. Mal davon abgesehen, dass in jedem Fall das Tatobjekt bzw. Opfer fehlt – da Pixelhaufen keine Menschenrechte haben, können logischerweise auch keine verletzt werden – ist es sogar noch dann falsch, wenn man auf das Spielchen mal eingeht und Spielhandlungen von Ego-Shootern mit menschlich aussehenden Gegnern behandlungsweise für real erachtet, da der Hauptcharakter IARAG in irgendeiner Art und Weise als Soldat im Krieg wirkt. Im Kriegsfall tritt die EMRK [1] und verwandte Menschenrechtserklärungen [2] jedoch zugunsten des Kriegsrechts, insbesondere der Haager Landkriegsordnung sowie der Genfer Konvention respektive ihren Zusätzen zurück. Insofern wären allenfalls Verstösse gegen das Völkerrecht feststellbar. [3]

Der Vergleich der Computerspielentwickler mit der Tabakindustrie dürfte mindestens üble Nachrede darstellen, da er ihnen damit vorwirft, Produkte zu verkaufen, die die Konsumenten gesundheitlich schädigen. Selbst wenn er damit recht hätte, dass Ego-Shooter die Gewaltbereitschaft förderten oder gleich zu Gewalttaten führten, schädigt das die Spieler selbst direkt nicht. Der Vergleich ist folglich jedenfalls unangebracht und kann eigentlich nur darauf gerichtet sein, erstere zu verunglimpfen. Zu glauben, das NÄF „ernsthafte Gründe hatte“, diese offensichtlich falsche Äusserung „in guten Treuen für wahr zu halten“, wie es die Exkulpationsgründe verlangen [4], vermag das L. angesichts der früheren Eskapaden nicht mehr.

Im übrigen entspricht es auch nicht den Tatsachen, dass Darstellungen virtueller Gewaltexzesse nicht geahndet werden könnten. Das ergibt sich weder aus dem Wortlaut [5] noch aus der Auslegung [6] der zuständigen Norm. Falls der mit dem Verfahren betraute Staatsanwalt selbiges tatsächlich nur deshalb einstellte, weil die potentiell gewaltverherrlichende Darstellung aus einem Computerspiel stammt, hat er den Artikel offensichtlich nicht gelesen. Eine sinnvollere Argumentation wäre es m.E denn gewesen, die Ablehnung damit zu begründen, dass virtuelle Darstellungen die (reale) Menschenwürde gar nicht verletzen können, weil diese für natürliche Personen reserviert ist.

Nun, das L. Hofft abschliessend mal, dass sich NÄF auf sein (hoffentlich) glorreiches Scheitern bei der Wahl zum Nationalrat konzentriert und uns Gamer vorerst nicht weiter belästigt. Langsam gehen nämlich die aussagekräftigen Titelzahlen aus... *die im Nachkauf immer so schrecklich teuer sind* ^^

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[000] Die Angaben dazu sind ein wenig widersprüchlich, beide Versionen finden sich jedenfalls in den Kommentaren zum verlinkten Artikel...

[00] Eine hübsche (wenn dem L. Auch etwas zu „pro christlich“ geratene) Zusammenfassung dazu gibt es hier in 1, 2, 3 Teilen.

[0] Vgl. Art. 27 Abs. 2 BV

[1] Vgl. Art. 15 Abs. 1 EMRK

[2] Für die Schweiz etwa: Art. 36 Abs. 1 Satz 2 BV i.v mit Art. 14 StGB

[3] Teile des Spielgeschehens von Counter-Strike beispielsweise würden dann gegen Art. 34 der Genfer Zivilkonvention verstossen.

[4] Vgl. Art. 173 Abs. 2 StGB

[5] StGB (Auszug):

Art. 135
Gewaltdarstellungen

1 Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

[6] So etwa ECKERT/FLACHSMANN/ISENRING, „Tafeln zum Strafrecht – Besonderer Teil I“ Tafel 31, die allerdings literarische Werke nicht als mögliche Tatobjekte klassifizieren, was m.E im Sinne des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (BV 8 I) kritisch zu sehen ist.

[a]-[d] Ausnahmsweise müssen die zu vergleichenden Nachweise per eingescanten Zeitungsschnipseln erfolgen, da das L. keine Artikel zu den Themen in verlinkbar fand...



Wie leicht einem das Wissen um Chemie zum Terroristen macht... Chemie, medien, Recht, deutsches, Recht, eidgenössisches

Autor:  Eru-Jiyuka
Frei nach GOLENIA: “Ich möchte mich heute mal kurz aufregen, das mach ich eigentlich sonst nie, normalerweise rege ich mich immer lange auf” (Auch wenn das L. der Argumentation des dazugehörigen Videos inhaltlich nicht zustimmt *In Gegensatz zu ihm AMVs sehr mag*)

Gut, besonders kurz wird dieser Weblogeintrag auch nicht, aber er ist ausnahmsweise nicht lange vorbereitet, sondern mehr aus der Wut geboren und niedergeschrieben. Der geplante chemische Artikel erscheint jedenfalls irgendwann später^^

Vorab ist noch kurz zu erwähnen, dass das L. den Artikel mit Hinsicht auf das eidgenössische und deutsche Recht bzw. dessen Rechtstheoretik erstellt hat. Etwaige Unstimmigkeiten mit dem eigentlich zuständigen Recht seien daher hier ausnahmsweise zu entschuldigen.

Wer das L. länger kennt, wird wissen, dass es weder das Christentum [0] im allgemeinen noch deren Fundamentalisten im besonderen leiden kann. Dennoch muss er hier kurz einige Argumente zugunsten eines solchen anbringen, denn:

Offenbar muss die spanische Polizei in diesem Fall das überkompensieren, was ihre norwegischen Kollegen beim letzten Neo-Templer im katastrophaler Weise verbockt haben.

Hier, da, dort und auch an dieser Stelle ist die Misere beschrieben...

Der Sachverhalt lautet also: Ein Chemiestudent beschimpft in einem Forum Gegner des Papstes, und erwähnt, diese müssten „erledigt“ werden. Daraus wird konstruiert, er habe diese mit Sarin angreifen wollen. Daraufhin wurde seine Wohnung durchsucht, und er an seiner ehrenamtlichen Arbeitsstelle festgenommen.

Selbst wenn er (glaubhaft und wirksam) dazu aufgerufen hätte, alle “Ungläubigen” seien dem reinigenden Feuer zu übergeben [1] , dürfte er nicht deswegen verhaftet werden, weil sich auf seinem Computer einige „chemische Gleichungen fanden, die nichts mit seinem Studium zu tun hätten“. [2] Mal davon abgesehen, dass solche praktisch bei jedem von seinem Fach faszinierten Chemiestudenten ganz natürlich vorkommen werden, ist das eine Kriegserklärung an alle jenen, die nicht bloss das Lehrbuch auswendig lernen, sondern sich eigene Gedanken zum Stoffgebiet machen wollen.

Im Übrigen sind Anleitungen zur Herstellung von Giftgasen [3] weder verboten, noch selten. Vgl. dazu etwa den Artikel zu Sprengstoffen und Kampfstoffen von Prof. BLUME
Dasselbe steht auch in nahezu jedem Chemiebuch, das sich etwas eingehender mit Organik im allgemeinen und Estern im besonderen befasst, es ist gewissermassen chemisches common sense.

Dass jemand der am höchsten Forschungsinstitut des Landes Chemie studiert, keine Kenntnisse von der Herstellung von Giftgasen haben sollte, wäre hingegen eher seltsam...

Allenfalls [4] könnte man ihm eine kleine Geldstrafe wegen Beleidigung respektive Beschimpfung in Tateinheit mit Belästigung der Allgemeinheit respektive Schreckung der Bevölkerung aufhalsen, was allerdings auch bestens auf dem Weg des Strafbefehls hätte erledigt werden können. (Zudem sind erstere Antragsdelikte, es müsste von Seiten den „Empörten“ erst einmal ordentlich Strafantrag gestellt werden.) Ihn deswegen festzunehmen, sein Haus zu durchsuchen und dann auch noch eigenes Forschungsbemühen pönalisierend zu werten, ist irgendwas zwischen unverhältnismässig und Rechtsbeugung. Und warum die Polizei sein Surfverhalten offenbar bereits vorher überwachte (Vorratsdatenspeicherung?) ist dem L. dann völlig schleierhaft...

Insofern ist diesem und jenem Kommentar durchaus zuzustimmen. Der reflexartig erhobene Vorwurf der Verharmlosung des Terrorismus ist m.E absurd.

Welche Lehre muss nun aus diesem Vorfall gezogen werden?

1. Chemiewissen gespart mit wütigen Äusserungen sind juristisch riskant.
(Und falls sich jemand ob der Verlinkung wundert, das L. will damit zeigen, dass man begründet auf ähnlicher Argumentation sowohl ihn als auch jeden anderen (Hobby)-Chemiker und/oder chemieinteressierten Menschen festnehmen könnte, wäre diese Vorgehensweise rechtens...)

2. Egal was man auf dem Computer hat, selbigen unbedingt (etwa mit Truecrypt) wirksam verschlüsseln. Ein Passwort von >20 Zeichen bestehend aus Kleinbuchstaben, Versalien, Ziffern und Sonderzeichen sollte genügen... [5] Ansonsten können auch versteckte Partitionen zusammen mit einer „sauberen“ eingerichtet oder Dateien verschlüsselet in Bilder eingebunden werden. (Und bevor das jetzt jemand als Anleitung zur Strafvereitlung missversteht, das ist informatisches common sense und zudem völlig legal...
Wer Verschlüsselung verbieten will, der spricht dem Menschen das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung, welche m.E die wichtigsten Grundrechte nach dem Recht auf Leben sind, gänzlich ab.)

Zum Abschluss zitiert das L. Einen Charakter, welcher bereits im 15. Jahrhundert völlig richtig feststellte:

„Inquisitor soldiers are out in full force, meting out blind punishments for invisible offences.“
(Ezio Auditore da Firence, Assassin's Creed II: Discovery)

Sic gloria transit mundi... -.-

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[0] Dasselbe gilt für jede andere Religion, denn „Jede Minderheit hat ein Recht auf Diskriminierung“ (SOUMUNCU) und „Es ist seit Anbeginn der Zeit usus, dass Menschen dumme Sachen machen, wenn sie glauben, anstatt zu denken.“ (GOLENIA)

[1] *Beim erstellen dieses Blogeintrags das Grandia-II Let's Play von MachtenCH im Hintergrund laufen lies* *daher bei der Wortwahl von Elenas Sprüchlein zum Hellburner/Burnflame-Zauber (“Come oh blazing fire to purify”) und high-priestress Selenes Ausrottungswahn leicht beeinflusst war*

[2] Formulierung der 20Minuten-Printausgabe vom 18.08.2011. Bild davon wird nachgereicht, sobald der Scanner wieder funktioniert -.- *sich es nicht nochmal antun will, denn Kram mühsamst abzufotographieren

[3] Sarin ist, auch wenn's immer wieder falsch dargestellt wird, kein Gas! Es handelt sich vielmehr um eine Flüssigkeit, die bei 147°C siedet, jedoch aufgrund des relativ hohen Dampfdrucks flüchtig ist und daher auch in dieser Form wegen ihrer starken Giftigkeit starke Schäden anrichten kann...
Vgl. Auch den Wikiartikel dazu.

[4] Bedrohung fällt flach, weil sich diese gegen eine bestimmte Person richten muss, nicht aber gegen ein Kollektiv oder gar die Allgemeinheit. In solchen Fällen ist das Tatobjekt dann auch nicht bloss untauglich, sondern gänzlich nicht vorhanden.

In einem Foreneintrag (und sei es ein noch so widerwärtiger) allen Ernstes die (strafbare) Vorbereitung einer Gefährdung durch giftige Gase in verbrecherischer Absicht zu sehen, ist vermessen.

Auf Biegen und Brechen könnte man für das eidgenössische Recht noch Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (wobei dafür erst noch zu klären wäre, ob besagtes Forum überhaupt öffentlich war...), für das deutsche Recht telemediale Unzulässigkeit wegen Aufstachlung zum Hass hinsichtlich des Foreneintrags bejahen...

[5] Kurze kombinatorische Überschlagsrechnung: Möglichkeiten einer Kombination von x Zeichen aus einer Auswahl von k Elementen, wobei jedes Element mehrfach vorkommen darf und die Reihenfolge relevant ist: k^x
Wird dem Vorschlag gefolgt, so beträgt die Anzahl der Elemente mindestens 94.

94^20 = 2.9*10^39 Kombinationsmöglichkeiten. Testet man dies gegen den derzeit schnellsten Rechner (K-Computer mit 8.162 *10^15 FLOPS) und geht optimistischerweise davon aus, das pro Gleitzeilenoperation ein Bruteforce-Versuch möglich ist, so ergibt sich:

2.9*10^39 / 8.162*10^15 = 3.5*10^23s
3.5*10^23 s/(60*60*24*365) = 1.1*10^16 a
1.1*10^16 a * 50% = 5.6*10^15 a

Also dauert es rund 5.6 Billiarden Jahre bis eine realistische Wahrscheinlichkeit vorliegt das Passwort zu finden, was sogar noch um einiges länger ist, als die Sonne noch scheint...

Man darf zwar nicht vergessen, dass zukünftige Rechner bedeutend schneller und diese Berechnung daher schon in einigen Jahren veraltet sein wird, es sollte jedoch erstmals reichen, zumindest solange niemand den Shor-Algorithmus knackt. Wobei dann ganz andere Leute Probleme kriegen werden...

Sommaruga die 42. Grundrechte, Recht, eidgenössisches, Sinn?, Vorratsdatenspeicherung

Autor:  Eru-Jiyuka
Das L. Hat zwar gesagt, der Blog werde in nächster Zeit etwas chemischer, aber natürlich kam noch etwas dazwischen. Deshalb – an die Stammleser – bitte nicht verzweifeln, das Versprochene erscheint auch noch – irgendwann...

Verdammt nochmal, das L. hatte gejubelt als sie – nun „an die Macht kam“ ist historisch gesehen ein schlechter Ausdruck, aber was soll's, auch Diktatoren wurden schon gewählt... Sie war mal solch eine gute Konsumentenschützerin und was macht sie als Bundesrätin? Nur MIST! *sauer ist*

*sich mit
SOUMUNCU
vorgenommen hat, seine Kritik künftig etwas drastischer zu äussern und nicht weiter mit der Suche nach netten Formulierungen Zeit zu vergeuden* Da kann auch mal ein „Arschloch“ fallen, das ist hier allerdings nicht nötig. Das L. hat sachliche Argumente, um sie nicht zu mögen, es braucht dazu keine persönlichen Unflätigkeiten.

Mal davon abgesehen, das sie völlig inkompetent für ihr Amt ist (in ein Polizei und Justiz Departament gehört nun mal ein Jurist, alles andere ist dort fehl am Platze! Man besetzt eine Chirurgenstelle ja auch nicht mit einem Metzger... Der Vergleich ist zwar unpassend, dafür aber deutlich^^) und am Volk vorbei regiert (auf dem Verordnungsweg, wogegen man sich nicht mit einem Referendum wehren kann), hat sie sich nun tatsächlich zur eidgenössischen VON DER LEYEN gemausert, fordert sie doch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz. (O.K. Das ist eigentlich mehr SCHÄUBLE, aber sie hat das beliebte Kinderschänderargument offenbar schon bei der KOBIK-Affäre verbraucht...)

Künftig sollen also sämtliche Schritte im Internet sprich Verbindungsdaten, aufgerunfene Seiten, von verdächtigen Privatpersonen aufgezeichnet und ausgewertet werden. Wir wissen ja, was Sommaruga so unter Verdächtigen versteht. Genügend verdächtig ist jemand schon - und Das L. Darf zitieren - wenn „hinreichende Anzeichen bestehen, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte“ Verdächtig macht also schon die blosse Möglichkeit Straftaten zu begehen. Das schweizerische Strafgesetzbuch enthält 244 Pönalisierungsartikel und das ist erst das Hauptstrafrecht! Bezieht man Nebenstrafrecht ein (etwa BetmG, URG, SprengG, ChemG, UWG, LMG, WG, ZG um nur einige lustige Kürzel zu nennen) hat man noch gefühlte 12983 Möglichkeiten mehr, sich strafbar zu verhalten. Verdächtig sind so also ungefähr 7785806 Menschen, zumindest wenn man den Einwohnerzahlen glauben darf, die vom Wiki angegeben werden...

Vielleicht sollte sich die Dame mal dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Gemüte führen (wenns sein muss, auch mit einem guten Sake dazu...) - sofern sie audiovisuell besser lernt, gibt's das ganze auch als Video - um zu begreifen, das ihr Vorhaben sogar in Deutschland bereits für verfassungswidrig erklärt wurde.

Das L. hat für einmal keine Lust auf eine längere Prüfung und verweist – was die Verfassungswidrigkeit wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre angeht - ausnahmsweise auf die Argumentation eines noch nicht erschienenen Artikels, nämlich seine gutachterliche Grundrechtsprüfung zum SAKE-Obligatorium. Aus etwas komplizierten juristischen und taktischen Schwierigkeiten kann diese leider nicht vor Dezember veröffentlicht werden. -.- Da die Behörden aber stets langsam mahlen, dürfte diese Revision auch dann noch aktuell sein....

Jedenfalls, möchte das L. in diesem Sinne Frau Sommaruga herzlich danken, hat sie ihn doch damit erfolgreich dazu gebracht, künftig selbst für die unbedeutendsten Handlungen im Internet einen Proxy zu verwenden... Es ist schon erstaunlich, hinter welchen Sicherheitsvorkehrungen sich unschuldige Bürger heutzutage verkriechen müssen, um sich ein von der Bundesverfassung ausdrücklich garantiertes GRUNDRECHT zu bewahren!

Und für alle Parteiwähler: Das ist eine hervorragende Gelegenheit, SP nicht mehr zu wählen und sich eher der GLP zuzuwenden. Ja, das ist ernst gemeint! Das L. hätte auch nie gedacht, mal grün zu wählen und er macht sich auch selbst Angst damit, aber wenn die SP zum Spiegelbild der SVP in grün^^ wird, bleiben nach Partei ausser den Piraten nicht mehr viele übrig, und die waren zumindest hier bisher leider nicht wählbar - im Sinne vom Können und nicht vom Wollen her...

Edit: Weil's grade so schön passt, vielleicht sollte man dieses Video SOMMARUGA mal zu kommen lassen... Eventuell merkt sie dadurch selbst, was für'n Schmarren sie da etablieren will, oder falls nicht, kriegt sie wenigstens noch ein paar „gute“ Ideen für zukünftige Überwachungstechnik...

Edit die zweite: Kaum hat man ein Datenleck gestopft, tröpfelt schon wieder ein neues... o.O Das ist, um mal mit PISPERS (oder war's PRIOL? Jedenfalls jemand aus „Neues aus der Anstalt“...) zu sprechen, „wie Krebs, kaum hat man eine Metastase eliminiert, tauchen schon wieder drei neue auf.“

In diesem Sinne, Vielen Dank ihr Arschlöcher von KISSmetric und Konsorten, für das Nichtbeachten des Grundrechts auf Privatsphäre von Millionen Menschen -.- Und ja, hier wird das L. unflätig, denn es wenn mittlerweile tatsächlich erforderlich ist, sich Informatik-Fachwissen zu beschaffen, nur um nicht verfolgt zu werden, weil einige Unternehmen finden, das sei zur „Produktforschung“ - welche m.E ohnehin zu grossen Teilen aus Manipulation der Konsumenten besteht – unabdingbar, so ist das einfach nur noch widerwärtig... Die sollten stattdessen lieber mal U.S. Constitution: Fourth Amendment lesen und sich daran halten!

Das L. Hat die betreffenden Seiten jedenfalls kurzerhand mal auf jede Blacklist geschmissen, die es kannte, und sogar noch auf ein paar, die es noch nicht kannte^^ *mal hofft das das reicht, um die Schnüffler auszusperren*

Kleiner Aufmerksamkeitsheischender Zwischenbeitrag medien, Recht, eidgenössisches, Sinn?, Weg-Leitung

Autor:  Eru-Jiyuka
Da das sonst ja eh niemand liest, hat das L. hiermit extra einen Weblogeintrag verfasst, nur um seine geschriebenen Nachträge zu steinalten Einträgen anzukündigen^^ Gut... da das L. ohnehin nur 7 Stammleser hat, wird auch dieser Ankündigungsbeitrag wohl nahezu nicht beachtet werden...
Andererseits sind das auch nur 7 Leute, die man durch sein Geschreibsel maximal verärgern kann... was aber auch schon wieder eine Menge ist... Aber das L. ist stark abgeschwiffen, daher zurück zum Thema:

Killerspiele die 42. - Nachgetragen wurde ein kurzer Überblick des weiteren Werdegang der Sendung „Gameone“ und ein bissig-kritischer Kommentar des L. dazu.

gesunder Menschenverstand vs. Rechtsordnung - Nachgetragen wurde ein kurzer Bericht über die sehr erfreuliche fachliche Entwicklung von SOMMARUGA sowie eine relativ ausführliche Erklärung ihres neusten Gesetzesvorschlags und dessen Chancen.

Edit: Teilweise wird das L. aber auch von der Realität überholt. Sein Nachtrag zu SOMMARUGA ist leider schon wieder überholt. Aber wenn MERKEL aus dem Ausstieg vom Ausstieg des Ausstiegs der Atomenergie nach den Landtagswahlen wohl wieder aussteigen darf, darf das L. auch einen Nachtrag zum Nachtrag schreiben^^

Gestern, am 14.04.10 hat der Nationalrat den Gesetzesvorschlag von SOMMARUGA abgelehnt, dies mit dem Zusatz, „er möchte die Volksrechte nicht schwächen“ -.- Muss das L. wieder DANTE zitieren, oder wird auch so deutlich, dass es diese Argumentation gleichermassen für unsinnig und unzutreffend befindet?

Im Übrigen, der Nationalrat besteht zu 31% (62 Köpfe von 200 Personen) aus SVP-Mitgliedern... da muss man jetzt auch wieder keine Zusammenhänge erkennen, wenn man keine Zusammenhänge erkennen will -.-
(Spruch geklaut von PRIOL)


Wie auch immer, das L. flüchtet sich jedenfalls mal bis zum nächsten Anfall von juristischem Geschreibsel in die (praktische) Chemie^^