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Terrorismus, Chemie und Wut – Teil II Chemie, deutsches, eidgenössisches, medien, Recht

Autor:  Eru-Jiyuka
Unglaublich aber wahr, nun pfuscht die Politik dem L. schon in die Reihenfolge seiner nicht chemischen Beiträge hinein... Wenn er dafür nicht viel zu unbedeutend wäre, würde er sich direkt darauf einbilden, dass die das nur machen, um ihn zu ärgern^^ Wie auch immer, die Lanzarote-Konvention kann wohl auch noch ein paar Tage bis zu ihrer juristischen Vernichtung warten, daher beschäftigt sich das L. hier erstmal mit der neusten Überreaktion der spanischen Polizei und der völlig unbrauchbaren medialen Aufarbeitung dieser. Wie, das hatten wer schonmal? Nun, ja scheint so, als hätte die spanische Polizei aus dem letzten Fail nicht wirklich was gelernt -.- Auch diesmal wieder zur Vorwarnung, alle kritischen Überlegungen basieren auf dem schweizerischen und deutschen Rechts sowie einigen allgemeingültigen Rechtsgrundsätzen.

Und da die Einleitung jetzt eh schon vermasselt ist, lässt sich hier gleich abkürzen und zum Sachverhalt übergehen: Ein Student, der sich - so überliefert – vergeblich um den Erwerb von Waffen sowie einem entsprechenden Waffenschein bemühte, bestellt über das Internet die folgenden Chemikalien: Schwefelsäure, Salpetersäure, Kaliumnitrat, Ammoniumnitrat sowie Natriumsulfat. [1]
Auf seinem Blog hatte er, nach Angaben der Ermittlungsbehörden vor einigen Monaten sich für die selbe Musik sowie Kleidung begeistert, die die Täter der Columbine-Morde hörten rsp. trugen. Ausserdem hat er einmal das Buch „Mein Kampf“ aus der lokalen Bibliothek ausgeliehen. Dafür wurde er nun bei mit einer Hausdurchsuchung überzogen, die bestellten Chemikalien wurden beschlagnahmt, der Student verhaftet und ihm wird vorgeworfen, einen Sprengstoffanschlag auf seine Uni vorgehabt zu haben. Bei der Hausdurchsuchung wurde ein Tagebuch gefunden, dass nach Medienangaben seinen „Hass auf die Gesellschaft und insbesondere auf Studenten“ zeigt. [2]

Analysiert man den Sachverhalt mit juristischem und chemischem Sachverstand, so bleibt für die Massnahme nur entsetztes Unverständnis übrig. Erst einmal ist die Einstufung der beschlagnahmten Substanzen als Sprengstoffe vollständiger Humbug. Nichts davon explodiert [3] und dementsprechend ist auch keine der genannten Substanzen als explosionsgefährlich eingestuft. Das sieht selbst das deutsche Sprengstoffgesetz so, listet es doch Ammoniumnitrat nur im Gemisch mit Kohlenwasserstoffen, nicht aber als Substanz als solche. (SprengG Anlage III 1. a) Nr. 0222) Ebenso hält es die eidgenössische Sprengstoffverordnung, in dem sie in Art. 2 lit. b SprstV ausdrücklich von Ammoniumnitrat-Sprengstoffen spricht. Ins Leere zielt aber auch der Vorwurf der Vorbereitung von Explosionsverbrechen, weil dafür neben dem subjektiven Vorsatz, die Stoffe zu Verbrecherischen Zwecken einzusetzen, die objektive Eigenschaften der Substanzen vorhanden sein muss, überhaupt Sprengstoffe bilden zu können. [4]

Die beschlagnahmten Stoffe kann man aber in beliebiger Weise miteinander kombinieren und bearbeiten, man wird keinen Sprengstoff erhalten!

Man kann natürlich argumentieren, dass der Student sich freiverkäufliche Stoffe [5] hätte beschaffen können, mit denen zusammen dann theoretisch die Herstellung von Sprengstoffen möglich gewesen wäre. Anhand des vielen Konjunktivs ist schon zu ersehen, dass diese Ansicht nicht durchgreifen kann.

Die Beurteilung darf nämlich nur aufgrund der Zurechnung der gefundenen Stoffe selbst gebildet werden und nicht auf all dem, was man noch hätte zukaufen können, weil ansonsten die Strafbarkeit über Gebühr – und unter Verletzung des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot rsp. des Analogieverbotes (nulla poena, sine lege stricta, nullum crimen sine lege certa) – ausgedehnt würde.

Und wenn der Student wirklich dutzende Rohbomben bauen und diese – wohl zur Schadenserhöhung? – mit Metallpulver versetzen wollte, warum hat die Polizei dann keinerlei Rohre oder ähnliche Metallwaren gefunden und warum befinden sich unter den beschlagnahmten Chemikalien keine Metallpulver? Und warum wurde der Erlenmeyerkolben mitbeschlagnahmt? Hoffte man, schon Spuren von hergestelltem Sprengstoff zu finden? Und wenn ja, wie soll das möglich sein, falls dieser ebenfalls aus der selben Lieferung stammt, wie die Aufreihung im Bild nahelegt?

Die Verwertung des Tagebuchs wirft ein weiteres strafrechtliches Problem auf. Nach ständiger Rechtsprechung hat nämlich jedermann Anspruch auf einen höchstpersönlichen Bereich, der jedem öffentlichen Zugriff entzogen ist, mithin auch nicht zur Aufklärung von Straftaten herangezogen werden darf. [6] Tagebücher sind nach der Wikipediadefinition im Gegensatz zu Weblogeinträgen wie diesem hier nämlich gerade nicht zur Veröffentlichung gedacht, sondern vielmehr Aufzeichnungen von Erlebnissen, Aktivitäten, Stimmungen und Gefühlen als Mittel der Selbstreflektion. „Der Inhalt eines Tagebuches ist normalerweise privater Natur.“ Es dient zur Niederschrift von Gedanken und Beobachtungen, gewissermassen als Auslagespeicher des Gehirns analog zur externen Harddisk des Computers.

Insofern spricht m.E einiges dafür, Tagebucheinträge zu dem skizzierten, unantastbaren höchstpersönlichen Bereich zu zählen, dessen Schutz absolut ist. Es ist auch unter Hinsicht auf das Gleichheitsgebot m.E nicht einzusehen, warum man sich im Vertrauen auf die Schweigepflicht Geistlichen, Anwälten etc. anvertrauen darf, nicht aber einem Tagebuch.

Und wenn dieses Tagebuch angeblich ermittlungstechnisch so erhellend ist und natürlich überhaupt keine unbedeutende private Einträge sondern nur konkrete Anschlagspläne enthält, warum wird es nicht einfach veröffentlicht? Etwa weil sich die Ermittlungsbehörden dann endgültig blamieren würden, weil dort letztlich doch nur private Auslassungen gegenüber ungerechten Behandlungen an der Uni zu finden sind?

Auch hier muss letztlich wieder darauf bestanden werden, dass i.c. diejenigen Taten (Drohbrief, rassistische Äusserungen), denen durchaus zurecht Unrechtsgehalt zurechnen ist, derart unbedeutend sind, dass sie problemlos im Weg des Strafbefehls hätten abgeurteilt werden können.

Und was lernen wer aus diesem Fall nun für die Zukunft?

1. Tagebücher in Papierform werden sehr gefährlich. Scheint so, als müsste man langsam wirklich alles, was im Fall eines staatlichen Übergriffs halbwegs privat bleiben soll, digitalisieren und in ein mathematisch unknackbares verschlüsseltes Verzeichnis einschliessen -.- *das sehr traurig für die Rechtsstaatlichkeit unserer Welt ist*

2. Musikauswahl auf die aktuellen Terrorcharts überprüfen und entsprechend streichen. Also kein Lux Aeterna mehr, auch kein Advent Children, genau so wie Rammstein und Manson, sehen oder hören, dass ist neu böse... Mit anderen Worten ist das L. jetzt Terrorist, weil es Lux Aeterna mag und sich Breivik dieses Lied bei seinem entsetzlichen Verbrechen anhörte? Unglaublich sinnvolle Regelung. Sieht noch jemand den fehlenden Kausalzusammenhang?

3. Bibliothekskarten sauber halten! Offenbar reicht es nun schon, der Obrigkeit nicht genehme Bücher auszuleihen, um in den Hysterieradius zu fallen... Das L. will erst gar nicht wissen, was man mit genügend bösem Willen aus seinem bisherigen Verlauf alles herauslesen könnte... (Gut, dafür dürften die Ermittler da auch etwas beschäftigt sein bei einem durchschnittlichen Durchlaufvolumen von ca. 100 Büchern pro Monat^^) Da Bibliotheken für Studenten elementar sind, weiss das L. hier leider auch nicht, was man raten kann, um nicht in Verdacht zu geraten. Zu den eigentlich benötigten Büchern wahllos andere mitnehmen um sein eigentliches Interesse zu verschleiern? Das wäre unfair gegenüber den anderen Bibliotheksbenützern. Auch ein Jammersystem wie es in Little Brother (S. 65ff.) vorgestellt wurde zu benutzen wäre kontraproduktiv, weil man ja nicht den Betrieb der Bibliothek lahmlegen will... Möglicherweise darf man zukünftig heikle Bücher – welche auch immer das sein mögen [7] – nicht mehr ausleihen sondern nur noch kopieren rsp. in Präsensbibliotheken nachschlagen, um sich nicht verdächtig zu machen.

Schöne Neue Welt -.-

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[1] Die Medien sprechen dabei von 140 Kg Substanzen, was angesichts der Bilder der beschlagnahmten Behälter etwas seltsam anmutet, nicht aber falsch sein muss. Die Verteilung der Substanzmenge auf die einzelnen Chemikalien ist leider nicht überliefert, lässt sich aber ungefähr abschätzen. Eine mögliche Schätzung sei im Folgenden angefügt:

Schwefelsäure -> 1 Flasche zu 1l
Salpetersäure -> 1 Flasche zu 1l
Kaliumnitrat -> 12 Dosen zu 1 Kg sowie 2 Kessel zu 8kg
Ammoniumnitrat -> 3 Kessel zu 8kg
Natriumsulfat -> 1 Dose zu 500g
Macht nach Adamriese (1*1,8356 + 1*1,51 + 12*1 + 2*8 + 3*8 + 1*0.5 ) = 55.8456 kg
Also etwas mehr als ein Drittel der angegebenen Masse...

[2] Die gesammelten Medienberichte:
http://www.20min.ch/ausland/news/story/22725463
http://de.nachrichten.yahoo.com/spanische-polizei-vereitelt-anschlag-auf-universit%C3%A4t-palma-170810242.html
http://de.nachrichten.yahoo.com/polizei-vereitelt-massaker-universit%C3%A4t-mallorca-122725319.html
http://www.morgenweb.de/nachrichten/vermischtes/polizei-vereitelt-amoklauf-1.749916
http://www.n-tv.de/panorama/Spanier-plante-Amoklauf-article7391646.html
http://www.stern.de/panorama/vereitelte-bluttat-auf-mallorca-student-wollte-columbine-massaker-nachahmen-1904840.html
http://diepresse.com/home/panorama/welt/1297598/Mallorca_21Jaehriger-plante-UniMassaker
http://www.merkur-online.de/nachrichten/welt/spanier-plante-massaker-columbine-2532377.html
http://www.dtoday.de/startseite/nachrichten_artikel,-Polizei-vereitelt-Massaker-an-Universitaet-auf-Mallorca-_arid,194159.html
http://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Junger-Spanier-plante-Blutbad-auf-Mallorca
http://www.n-tv.de/panorama/Spanier-ist-rechtsextrem-article7398336.html
http://www.stern.de/panorama/vereitelte-bluttat-auf-mallorca-student-wollte-columbine-massaker-nachahmen-1904840.html#utm_source=standard&utm_medium=rss-feed&utm_campaign=alle
http://www.stern.de/news2/aktuell/polizei-vereitelt-massaker-an-universitaet-auf-mallorca-1904851.html
http://www.ad-hoc-news.de/spanier-wollte-auf-mallorca-columbine-massaker-nachahmen--/de/News/24414202
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/PANORAMA/Spanische-Polizei-vereitelt-Anschlag-auf-Universitaet-in-Palma-artikel8114951.php
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mallorca-polizei-vereitelt-anschlag-auf-universitaet-a-859528.html#ref=rss

(Übrigens liess sich unter dem Kürzel J.M.M.S nichts blogartiges finden... Falls jemand die Originaleinträge findet, immer her damit^^)

[3] Selbst die direkte thermische Zersetzung von Ammoniumnitrat mittels Brenner – als „gefährlichste“ denkbare Reaktion – verläuft recht gemässigt. Von einer Detonation ist das – wie etwa dieses Video zeigt – noch weit entfernt...

[4] „Von einer konkreten Gefahr kann nur dann die Rede sein, wenn die Verwirklichung des infrage stehenden Risikos nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist. (DONATSCH/WOHLERS „Strafrecht IV“ S. 30) Bezeichnenderweise schrieben die Autoren nichts dazu, was man unter der Wendung „Stoffe, die zu deren Herstellung [Sprengstoffe] geeignet sind, sich verschafft, [die] zu verbrecherischem Gebrauch bestimmt sind“ (StGB 226 II) zu verstehen hat. Der einzige erwähnenswerte Fall zu diesen Vorbereitungshandlungen erscheint ihnen die Übergabe eines Glycerintrinitrat/Kiselgur-Gemisches an Diebe,
die damit einen Tresor aufsprengen wollen. (DONATSCH/WOHLERS, „Strafrecht IV“ S. 63)

Allgemein sind Fallkonstellationen wie i.c. äusserst schlecht bis gar nicht kommentiert, DONATSCH et al. „Schweizerisches Strafgesetzbuch“ verweisen in S. 336 etwa bloss auf ein Bundesgerichtsurteil (BGE 103 IV 241), welches aber allein die Konkurrenzenordnung zwischen den einzelnen Sprengstoffdelikten aufzählt.

Von HAFTER „Schweizerisches Strafrecht Besonderer Teil“ S. 511 erfahren wir zumindest mal, das Salpetersäure unter die zur Herstellung von Sprengstoffen geeignete Stoffe fällt, was nun nicht wirklich erstaunt...

[5] Aus eigener Erfahrung kann das L. berichten, dass man in Spanien im Baumarkt konzentrierte Schwefelsäure in Flaschen zu halbem und einem Liter frei erwerben kann. Ebenfalls (leicht) erhältlich sind Methanol, vergällter Ethanol, Aceton, verdünnte Salzsäure (20%), Ammoniaklösung (5%), Amdiosulfonsäure, Natriumhydroxid, Natriumhydrogencarbonat, sowie Wasserstoffperoxidlösung (3%).

[6] So aus Art. 10 Abs. 2 i.v. mit Art. 13 BV rsp. Art. 2 Abs. 1 i.v. mit Art. 1 Abs. 1 GG herleitbar.
Dazu das Bundesverfassungsgericht in 2 BvR 219/08:

Spoiler
Das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Dies gilt allerdings nicht schrankenlos. Einschränkungen können im überwiegenden Allgemeininteresse insbesondere dann erforderlich sein, wenn der Einzelne als in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen tritt, durch sein Verhalten auf andere einwirkt und dadurch die persönliche Sphäre seiner Mitmenschen oder die Belange der Gemeinschaft berührt.

Jedoch ist ein letzter unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung anzuerkennen, der der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist. Selbst schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit können Eingriffe in diesen Bereich nicht rechtfertigen; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet nicht statt.

Im Rahmen eines Strafverfahrens hängt der Umstand, ob ein Sachverhalt dem Kernbereich zugeordnet werden kann, neben dem subjektiven Willen des Betroffenen zur Geheimhaltung davon ab, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt.


[7] Dass dies auf „Mein Kampf“ zutrifft, wissen wir dank diesem Beispielfall ja nun. Auch wieder ziemlich lächerlich, wenn man bedenkt, dass man sich das Schriftstück problemlos auf der englischen Wikipedia ziehen kann... Jedenfalls steht zu befürchten, dass bei der derzeitigen Chemikalienhysterie (geplante Besitz- und Verwendungsstrafbarkeit für Salpetersäure >3%!) auch bald jegliche wissenschaftliche Literatur zu psychoaktiven Substanzen und energetischen Materialien als derart heikel gelten wird. -.-

Trophy (for) ridiculous adventure (and) slight hysteria (in) terrifying videos (T.R.A.S.H-T.V.) [0] Chemie, medien, Recht, deutsches, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka
Oder, was alles daraus entstehen kann, wenn das L. sich selbst beim Lästern aufnimmt...

(Wenn jemand die Rohdaten haben will, braucht er sich nur melden... Ist auch ganz lustig, wenn auch etwas spontaner und wesentlich unkoordinierter (also noch mehr^^) als dieser Artikel hier... leider konnte nicht alles eins zu eins übernommen werden, weil es niedergeschrieben nicht überall Sinn ergibt -.- *soviel Quatsch anhören leider ziemlich auf das eigene Wissen schlägt* NaOCl und NaClO2 zu verwechseln ist beinahe so genial dämlich, wie als „Lebensmittelchemiker“ nicht zwischen ChloriD und ChloriT [Versalien nur zur Verdeutlichung] unterscheiden zu können...)

Aber im Folgenden soll ausnahmsweise mal nicht von den Fehlern des L.s die Rede sein. Vielmehr geht es um eine Sendung auf ZDF.neo, was deshalb ganz besonders ärgerlich ist, weil dieser Sender bisher eigentlich eher durch innovative Beiträge als durch schiere Inkompetenz aufgefallen ist... Der Name des corpus delikti ist „Da wird mir übel“[1] genauer die Folge 17 über „Salz“[2] (Anti-Iod-Hysterie trifft's besser -.-)


Das Desaster beginnt mit einer Menge Falschdarstellungen zum Thema Unterschied von Streusalz und Kochsalz. Neben der üblichen Polemik ala „is alles giftig“, wird leider auch mal wieder der Salzbegriff durcheinander gewürfelt, hier im grenzgenialsten Satz des Jahrtausend: „Salz ist nun mal Salz.“ Als (Hobby)Chemiker fasst man sich da an die Stirn, braucht gaaaanz dringend eine Tischplatte und fragt sich danach, wovon man den Tischler bezahlen soll... -.-

Daher ein bisschen Grundlagenwissen zum Thema Salze: Salze sind Ionenverbindungen. Sie bestehen aus Kationen und Anionen. Kationen sind dabei positiv geladene, Anionen negativ geladene Atome rsp. Moleküle. Moleküle sind Verbindungen, bestehend aus einer oder mehreren Atomsorten, wobei die „mehrsortigen“ Moleküle den überwiegenden Teil der Verbindungen ausmachen. (Moleküle mit nur einer Atomsorte sind beispielsweise H2, O2, O3, N2, S8, He2, Ne2, Kr2, Xe2).

Aufgrund der unterschiedlichen Ladung (man kann sich das ungefähr wie bei Magneten vorstellen...) ziehen sich Kationen und Anionen an und bilden eine gitterartige verzahnte Struktur, das sogenannte Kristallgitter. Die dadurch gebildete Kristallstruktur, nicht aber das Kristallgitter selbst lässt sich mit einem guten Mikroskop (oder bei gut gezüchteten Einkristallen auch mit einer guten Lupe beinahe von Auge) auch erkennen. [3]

Salze entstehen üblicherweise durch Neutralisationsreaktionen zwischen Säuren und Basen (Bspw. HCl + NH3 -> NH4Cl), sie können teilweise aber auch direkt aus den Elementen gebastelt werden (Bspw. Mg + I2 -> MgI2). Möglich ist auch eine „Kreuzreaktion“ von Elementen und Molekülen. (Bspw. 4 Na + 2 CO2 + O2 -> 2 Na2CO3). Solchermassen gebildete Salze reagieren in wässriger Lösung trotz Neutralisationsreaktion im weiteren Sinne nicht zwingend neutral (NaCl und CaSO4 etwa tun dies aber), sondern können (sauer oder basisch) weiterregieren, so etwa bei der Bildung von Natriumacetat (2 CH3COOH + Na2CO3 -> 2 CH3COONa + H2O) (Im Falle des Na2CO3 reagiert das (CO3)2- Anion mit Wasser und bildet Hydroxidionen (OH-), die mit dem von der Säure abgespaltene Hydroniumion (H+) neues Wasser bilden, währendem die beiden Natriumkationen mit zwei Acetatanionen (CH3COO-) Natriumacetat bilden.)

Man könnte freilich noch stundenlang weiter über Salze im allgemeinen und bestimmte Salze im besonderen referieren, die Quintessenz hier bleibt jedenfalls, dass es enorm viele unterschiedliche Salze gibt und Salz daher keineswegs „einfach nur Salz“ ist. Demzufolge ist auch die Aussage verfehlt, ein Stoff sei nicht giftig, weil er „nur (ein) Salz“ ist. Zwar gibt es durchaus sehr viele (in chemischem Sinne [4]) nicht giftige Salze (etwa Natriumcarbonat, Natriumsulfat, Natriumchlorid, Calciumsulfat Calciumcarbonat, Calciumchlorid, Magnesiumoxid, Magnesiumcitrat, Kupfersulfat), aber eben auch viele giftige und sehr giftige Salze, sodass die Einstufung der Gefährlichkeit aufgrund der Stoffklasse Unfug ist. (Funktioniert ja bei Säuren auch nicht,
da gibt's auch harmlose (H2CO3), gefährliche (HNO3) und extrem gefährliche (HF, HCN)) [Sich anhand der Säuresärke zu orientieren hilft übrigens auch nichts... HF, H2CO3 und HCN sind schwächer als HNO3 und die stärkste Säure (Carboransäure) kann man bedenkenlos trinken^^]

Zum Auftausalz im besonderen ist zu sagen, dass dieses (zumindest hier in .CH) auch nur (gereinigtes) Salinensalz ist, also zu wenigstens 97% aus Natriumchlorid besteht. Der Schlonz von max. 3% besteht dabei aus Magnesium- und Calciumsulfat sowie aus dem Antiklumpmittel Kaliumhexacyanidoferrat(II). [5] Der Einzige Unterschied im Vergleich zu Kochsalz ist demnach die Zuführung von Fluor- und Iod- Ionen (in Form von NaF bzw. KIO3). Die Reinheit des NaCl unterschiedet sich NICHT. Daher ist es auch NICHT giftiger als herkömmliches Kochsalz und kann (so man keinen Wert auf die Zusätze legt) durchaus als Ersatz für dieses verwendet werden.

Für chemische Experimente hält das L. Streusalz sogar für besser geeignet als simples Kochsalz, da man sich bei Streusalz keine Sorgen um evt. in Mikromengen entstehenden (sehr giftigen!) Fluorwasserstoff machen muss. (Das auch noch enthaltene KIO3 ist irrelevant und könnte wohl höchstens Nachweise bei hochselektiven Medien stören, wobei man dann bei so sensibler Analytik sich sicherlich auch reines NaCl leisten kann und wird...) Im übrigen ist das Streusalz (3Fr./5kg) auch erheblich günstiger als Kochsalz (6Fr./5Kg), was neben den Gebindegrössen sicherlich auch an den Kosten für die Zusätze liegt (KI ist hier sauteuer -.- *83Fr. Für 500g bezahlt hat*) [Mittlerweile will Sigma-Aldrich übrigens sogar schon das Doppelte dafür haben o.O ]

Warum dann aber das Auftausalz in .DE (und nur in .DE, scheint mal wieder exklusive zu sein – wie nahezu jede Absurdität in letzter Zeit) braun gefärbt ist, kann sich das L. auch nicht erklären. Vielleicht, damit der einfache Bürger auch ja nicht auf die Idee kommt, mal ein paar Euro durch nachdenken zu sparen? Bei der derzeitigen Regierung scheint letzteres ja eh nicht allzugerne gesehen zu werden...

Nachdem sie dann mit dem Streusalzbashing durch waren und zwischenzeitlich völlig unnötig mehr Geld für Kochsalz ausgegeben haben, als das L. momentan in Riesling anlegen kann, ist ihnen wohl noch eingefallen, dass sie was für den verkrampften „wissenschaftlichen“ Einschlag brauchen [6].
Und was würde sich da mehr anbieten, als ein Vergleichstest zwischen „den billgen und den teueren Salz“ (alles Sic!, man glaubt's kaum...). Und wo macht man sowas? In einem Analyselabor? Nein, das wäre doch viel zu logisch... Viel besser funktioniert das natürlich in einem künstlichen Salzstollen, der von „Atembeschwerden und Allergien befreien“ soll... (Naja, zumindest bei ersterem könnten sie Recht haben, NaCl(aq) 1.5% ist ein bekanntes Nasenfreispülmittel...)Sie nisten sich also in diesem Stollen ein und vollziehen dort ihr seltsames Werk.


Der ganze Test ist denn auch schon im Ansatz sehr seltsam. Selbst wenn eine Heilkraft des Salzes vorliegt (und bzg. Schnupfen teilt das L. diese Meinung ja), und selbst wenn man unterstellt, dass ein geschmacklicher Unterschied zwischen den einzelnen Kochsalzzubereitungen besteht und weiter unterstellt, dass dieser Unterschied dann auch noch über die Qualität entscheidet und zusätzlich noch annimmt, dass die bessere Qualität durch diesen Unterschied gekennzeichnet wäre, dann ist dem L. immernoch schleierhaft, weshalb gerade Leute, die sich gerne in Salzgrotten entspannen – es möge ihnen gerne gegönnt sein – Experten für die Verkostung von Salz(wasser) sein sollen... Der Test krankt aber auch ansonsten rein methodisch von vorne bis hinten. Er ist nämlich nicht doppelblind, ja eigentlich noch nicht einmal halbblind. Allein durch die unterschiedliche Farbe der Trinkröhrchen wird nämlich bereits suggeriert, dass es einen Unterschied gibt.

Wie GOLENIA in seiner Allestester-Kritik (http://fern-gesehen.com/index.php?id=9&tx_ttnews[tt_news]=7&cHash=1f887cbee257bb007594f13b42bd02e9) völlig richtig vermerkt, können zudem bereits völlig sachfremde Assoziationen (i.c. etwa „Rot = Gefahr“ oder „Rot ist meine Lieblingsfarbe“)
das Ergebnis in positiver wie auch negativer Form erheblich beeinflussen.
Es hätten durchwegs Strohhalme derselben Farbe benutzt werden sollen.

Problematisch ist aber auch, dass die behauptete Testsubstanz gar nicht der tatsächlichen entsprach. Getestet werden sollte – der Sendung nach zumindest - der unterschiedliche Geschmack verschiedener Kochsalzzubereitungen, verkostet wurden dann aber Kochsalzwasserlösungen! (Hierdurch sind, wahrscheinlich sogar ohne Wissen des „Testleiters“ weitere Grundannahmen getroffen wurden, die Fehler einschleppen. Um i.c. Kochsalz durch die entsprechende wässrige Lösung substituieren zu können, muss man nämlich zusätzlich annehmen, dass die „Geschmacksveränderungen“ wasserlöslich sind, sie nicht mit Wasser reagieren, und dass die Lösung jeweils exakt gleich stark konzentriert war.) Diese exakte Konzentration ist mit gewöhnlichem Leitungswasser aufgrund der natürlichen Schwankungen an Salzen nicht zu machen, und selbst wenn sie sich die Mühe gemacht haben, die Lösungen mit dest.H2O anzusetzen (was das L. indessen bezweifelt), so wird man ohne entsprechende Messgeräte (vulgo Waage, Messkolben...) keine genauen Vergleichslösungen hinkriegen...

Die Unsäglichkeiten gehen aber noch weiter, denn der „Testleiter“ stellt die finale Fangfrage mündlich (!), persönlich (!!) und in Suggestivform (!!!), nämlich: „Was sind die Unterschiede, wenn es welche gibt?“ Selbst wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt wäre, zerstört man sich nur schon mit dieser Art der Frage das Ergebnis komplett... Um jede Beeinflussung durch den Testleiter auszuschliessen hätte die Frage neutral sein müssen und mittels Fragebögen schriftlich beantwortet werden sollen, wobei diese Fragebögen am besten noch von einer unbeteiligten Person übermittelt worden wären (sodass Tester =! Testleiter), um ein halbwegs brauchbares Ergebnis rauszukriegen, und selbst dann haben wir immer noch nur die (unverfälschten) subjektiven Aussagen der Testpersonen über den Geschmack einer Kochsalzlösung...

Schlimm dass das jemand feststellen muss, der derart unmethodisch ist wie das L. -.- Aber diese Fehler hätte selbst er vermieden... Das aus diesem Test gezogene Fazit ist jedenfalls unhaltbar, weil aus dieser Testanordnung gar kein wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn möglich ist und damit die aufgestellte These auch nicht widerlegt werden kann.

Btw.: Die Mimik der Salzgrottenbesitzerin ist köstlich. Man merkt richtig, wie sie dieser ganze Quatsch zutiefst anwidert. Wobei auch sie Unfug erzählt. Dass man, wenn man mit der vorgezeigten Apparatur (Glasgefäss mit Holzdach) Kochsalzlösung erhitzt, danach einen Unterschied im Geschmack feststellt, ist kein Wunder, ist dies doch eine (mehr oder weniger) primitiv Form der Wasserdampfdestillation... Beweist aber leider auch nichts^^ Und Frau Moderatorin?, „Unterschiede zwischen die Geschmäcker“ ist KEIN Deutsch...

Zum Himalyasalz hat SIEMANN bereits alles gesagt, sodass es das L. Bei einem Zitat von ihm belässt: „Das Salz unterscheidet sich in seiner chemischen Zusammensetzung in keinster Weise von anderen natürlichen Steinsalzen. Gegenüber dem bekannten Küchensalz unterscheidet es sich nur dadurch, dass es mehr Verunreinigungen enthält“ Teurer Unfug, wäre wohl keine schlechte Zusammenfassung...

Eine kurze Anmerkung zu der Aussage, dass Handelsbezeichnung nicht rechtlich geschützt wären, kann sich das L. aber nicht verkneifen. Wie auch schon das Wiki richtig erwähnt, sind unter den Begriff der Handelsbezeichnung auch Markennamen zu zählen, womit i.c. das Markenrecht greift. Im deutschen Markenrecht (das von .CH kennt das L. lustigerweise weniger gut...) können sogenannte Handelsbezeichnungen sehr wohl rechtlich geschützt sein, nämlich dann, wenn sie ein Alleinstellungsmerkmal besitzen, welches zur Unterscheidung und Abgrenzung von Konkurrenzprodukten tauglich ist. (§ 3 Abs. 1 MarkenG) Markenschutz entsteht dabei schon durch das Verwenden der Handelsbezeichnung (§ 4 Ziff. 2 MarkenG).

Der Grund dafür, weshalb der terminus abstruses „Himalaya-Salz“ von jedermann benutzt werden darf, liegt vielmehr in einem allgemeinen Schutzhindernis gem. § 8 Abs. 2 MarkenG, wobei man sich über die einschlägige Ziffer nun ausgiebig streiten könnte. (m.E lässt sich i.c. aus den Ziffern 1-5 und 9 frei auswählen...) [Wenn man ganz spitzfindig argumentieren will, könnte man das Schutzhindernis sicher auch schon in § 3 Abs. 2 Ziff. 3 MarkenG sehen, wobei das L. da bezweifelt, dass der Gesetzgeber damit auch Zeichen erfassen wollte, die nicht durch ihren Materialwert sondern nur als (imaginäre) Qualitätsbezeichnung „der Ware einen wesentlichen Wert“ verleihen. Ändert aber am Ergebnis ohnehin nichts, von dem her...] Auch hier wurde aber in jedem Fall grober Unfug gelabert... -.-

Was dann die „Under Cover/Cosplay“-Aktion auf der Messe [7] sollte ist dem L. völlig schleierhaft. Dass Verkäufer einem das Blaue vom Himmel erzählen und gerne eine ganze Bärenfamilie aufbinden wollen erstaunt nicht wirklich, dass diese (als Fachhändler für Kochsalz) aber selbst den Unterschied zwischen Ca und Ca2+ rsp. Mg und Mg2+ nicht kennen, ist irgendwie traurig... Was für einen Erkenntnisgewinn sollte das für den Zuschauer eigentlich genau bringen (mal davon abgesehen, dass der Akteur mit seinen – zugegebenermassen nicht schlechten – Litauisch prahlen konnte...)? Um LAUER zu zitieren: "Ich muss ja sagen, ich bin vollkommen beruhigt, dass ich hier sehe, dass meine Gebührengelder auch voll im Einsatz sind." (Also nicht „meine“, denn das L. müsste ja (wegen .CH) Billag zahlen, wenn es das denn täte^^)

Soviel zur Allgemeinen Salzhysterie. Das war den Machern offenbar noch nicht genug Bildmaterial, sodass sie sich auch noch dazu entschlossen, gegen das ach so schröckliche Iod ins Felde zu ziehen.

Und wen befragt man, wenn man keine Ahnung davon hat, was Iod ist? Richtig, nicht etwa einen Chemiker oder sonstwas halbwegs kompetentes, sonder die Leute auf der Strasse. Auch wenn das L. durchaus ein Freund der Theorie der Weisheit der Vielen ist [Wiki und Piratenpad FTW^^], ist es einfach dämlich, korrekte Antworten auf Fachfragen von einem Publikum zu erwarten, von welchen man ausgeht, dass sie über den selben bzw. einen niedrigeren Wissenstand verfügen... So etwas kann man gerne machen, um den Stand der Allgemeinbildung zu erfassen (Führt mit ein bisschen Glück ja auch regelmässig zu ganz lustigen Videos auf YT...), aber zu Klärung von Fachfragen hält es das L. für vollständig ungeeignet. Ach ja und Respekt an die Medizinstudentin für's Wissen, das Iod ein Element ist. Sie gewinnt einen Kühlschrank, ums mit LAUER zu formulieren. (Und ja, das ist hier die Schleichwerbung^^)

Und an den Herrn Moderator: Chemie spricht sich NICHT „Sch(e)mie“! Da ist kein SCH drin! Ums mit SOMUNCU zu sagen: Sprich doch mal „Tschechische Chefchemiker auf griechisch-chinesischen Passagierschiffen“. Ist aber wohl so ne art „Chuchichästli“-Komplex, also lassen wir das mal durchgehen...

Das haben sie dann irgendwann – zu blanken Erstaunen des L.s – auch eingesehen und haben sich von einem Chemiker und einem „Iod-Experten“ (Mediziner mit Schwerpunkt auf Schilddrüsenhormonen... Aber wirklich, „Iod-Experte“? Heisst das, der Mann hat schon keine Ahnung mehr, wenn's um Methyliodid geht? Das L. Ist sooo kurz davon entfernt, „Chemikalienexperte“ auf seine nächsten Visitenkarten drucken zu lassen. Aber nicht für Halogene sondern für Hypnotika^^ [8]) aufklären lassen. Die Fachinformationen, die vereinzelt sogar richtig waren, scheinen aber leider nicht viel gebracht zu haben.

Die Verschwörungstheorie überspringen wir jetzt einfach mal [9] und kommen direkt zu noch ein bisschen mehr Juragefasel. Die „Hühnerszene“ ist diesbezüglich auch ganz aufschlussreich. Da betritt die Moderatorin? nämlich einfach mal so ein abgesperrtes Gehege, mit der Begründung „und von Betreten Verboten! steht hier nichts“. Ja, richtig, muss es auch nicht...

Hausfriedensbruch begeht nämlich nicht nur derjenige, der ein ausdrückliches „Betreten Verboten!“-Schild missachtet, sondern ganz allgemein jeder, der „in das befriedete Besitztum eines anderen“ „widerrechtlich eindringt“ (§ 123 StGB). Da dabei zur Befriedung bereits ein einfacher Gartenhaag ausreicht, ist ein mit dickem Gitter versehenes Gehege eindeutig als „befriedetes Besitztum“ anzusehen. Eindringen liegt vor, sobald die Befriedung überwunden wurde (wie auch immer), was i.c. Geschah. Widerrechtlich ist dabei als „ohne Recht“ zu lesen, sodass eine besondere Erlaubnis zum Betreten erforderlich ist. Diese Abweichung vom Prinzip der Allgemeinen Handlungsfreiheit (GG 2 I) ist aufgrund des aus der Eigentumsfreiheit (GG 14 I) als Delegationsnorm und der Umfassenden Eigentumsbefugnis zum Ausschluss Dritter von der Nutzung, welche in § 903 BGB verankert ist, folgenden Hausrecht des Eigentümers geboten.(GG 2 I hat denn auch einen ausdrücklichen Rechtsvorbehalt dritter als verfassungsimmanente Schranke). Daher ist die gezeigte Handlung unzulässig, wenn nicht eine entsprechende Erlaubnis seitens des Verantwortlichen vorliegt, wovon das L. jetzt i.c. einfach mal ausgeht...

Das Betreten Verboten! Schild ist also (zumindest bei ähnlichen Sachverhalten wie i.c.) genau so rechtsunwirksam wie das Schild „Eltern haften für ihre Kinder!“ oder „Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf!“... Insofern, auch hier Inkompetenz in Rein(stoff)form (jetzt können wir uns noch darum prügeln, welchen Aggregatzustand der hat...)

Und, da gerade Dabei, hat jemand mal auf die Inhaltsstoffe, die auf diesem Futtermittelsack angegeben sind, geachtet? Also jetzt abgesehen vom Calciumiodat... Das L. würde sich ja viel mehr Sorgen um das Natriumselenit [Erkennbar ist nur „Selen als Natriumsel“, aber irgendwie kann das nur auf -enit enden, oder?] machen, denn das ist tatsächlich sehr giftig (T+, LD50 von 7mg/kg), zumal immer noch strittig ist, ob Selen tatsächlich ein Element ist, welches dem (menschlichen) Körper in Ionenform über das natürlich ohnehin aufgenommene Mass zugesetzt werden muss... (das L. tendiert da ja eher zu nein...)

Insofern halt der typische „Hab in der Schule Chemie und Recht abgewählt und muss nun diesen Beitrag machen“-Crap -.- [10] Wäre soweit noch nicht so wild, auch wenn sich das L. eeeeeeeeeeeeeeeetwas darüber aufgeregt hat, dass sein Lieblingselement so schändlich behandelt wird. *Iod liebt* Und warum wird in dieser Sendung so viel geblurt? Dürfen wir nicht erfahren, wo ihr einkauft? [11] Und falls ja, warum wird das dann so inkonsequent gehandhabt, dass man es dennoch genau erkennt? Und warum wurden die Verkäufer (und auch sonst jeder) auf der Messe geblurt, die „Testpersonen“ in der Salzgrotte aber nicht? Nur weil letztere den Sender wohl kaum verklagen werden? Falls dem tatsächlich so ist, wäre dies wiederum seeeehr traurig... -.-

Besonders bemerkenswert an der Sendung ist aber – und das ist die Rechtfertigung, nicht aber der Grund für diesen Beitrag – dass sie zwei Professoren aufgetrieben haben, die einfach nur Unfug labern und dazu noch nen Chemiker mit Chemikalienphobie (wie überlebt man da im Beruf? Das L. Hätte ja mal auf garnicht getippt...) *sigh*

Im folgenden also ein Versuch, die Falschaussagen der „Experten“ chronologisch darzulegen:

Der Anfang macht demzufolge der Professor für Innere Medizin, dem offensichtlich mittlerweile jedes Gespür für Chemie abhanden gekommen ist. Er behauptet, der Grund, weshalb der Mensch Salz esse, liege in der Erziehung, es sei „von frühster Kindheit an“ anerzogen. Dabei hat er offensichtlich vergessen, das der Reiz für das Wahrnehmen desjenigen Sinneseindrucks ist, welches als „salziger Geschmack“ bezeichnet wird, auf der Stimulation des Rezeptors bzw. derjenigen Sinneszellen beruht, welche(r) in den Geschmacksknospen auf der Zunge für den Eindruck „salzig„ zuständig sind. (Nach älterer Lehrmeinung vorallem der Epitheliale Natriumkanal, heute wird von einem Zusammenspiel mit dem Rezeptor für Chloridanionen ausgegangen.) Die Wahrnehmung funktioniert dabei allgemein als Zusammenspiel von Rezeptoren zur Anzeige von Reizen, Sinnesnerven als Bote der „Rezeptoranzeige“ ins Gehirn und davon wieder zurück sowie den sensorischen Rindenfelder im Gehirn zur Bewertung, Zuordnung und Rückverweisung des „entschlüsselten“ Sinneseindruck an das den Rezeptor beinhaltende Organ. [12]

Dass dieser Sinneseindruck als angenehm wahrgenommen wird, ist ebenfalls ein angeborener Effekt der Körpers, welcher damit auf die Wichtigkeit der Zufuhr von Natrium und Chloridionen hinweist. Insofern wird's leider nichts mit dem schlechten Einfluss der Eltern, ist halt mal wieder rein genetisch bedingt...

Weiter behauptet er, NaCl sei ein Geschmacksverstärker.

NaCl ist, da es – wie oben dargelegt - einen eigenen Rezeptor besitzt, ein selbständiger Geschmacksträger und kein blosser Geschmacksverstärker. Durch die Entdeckung der Geschmacksrichtung „Umami“, die von Mononatriumglutamat hervorgerufen werden soll, wurde die Abgrenzung zwischen selbständigem Geschmacksträger und unselbständigem Geschmacksverstärker zwar zugegebenermassen etwas komplifiziert, m.E ist aber ein Stoff, der in Vermischung mit anderen Geschmacksträger seinen typischen Eigengeschmack (der beim Mononatriumglutamat unangenehm würzig, fleischig sein soll...) verliert und stattdessen den Geschmacksträger hervorhebt, eher als Geschmacksverstärker denn als (eigener) Geschmacksträger zu bezeichnen. Da NaCl seinen typischen Geschmack „salzig“ aber auch bei der Vermischung mit anderen Geschmacksträgern (wie etwa Citronensäure für „sauer“) behält, kann er kein blosser Geschmacksverstärker sein. [13]

Der von ihm genannte Grenzwert von 5g NaCl/d klingt ziemlich willkürlich, jedenfalls ist es aber ziemlich vermessen, bei einer Substanz mit einer LD50 von 3000mg/kg Körpergewicht davon zu sprechen, alles über 5g sei zwingend ungesund.

Die Aussage, dass man die in einem Lebensmittel enthaltene Menge an Kochsalz dadurch „grob errechnen“ könne, indem man die angegebene Natriummenge mal 2.5 [14] nimmt, ist dann einfach Kokolores. [15] Mal vom der Unwesentlichkeit davon abgesehen, dass mal wieder unpräzise Kochsalz mit NaCl gleichgesetzt wird, übersieht diese Rechnung komplett, dass Natriumchlorid bei weitem NICHT das einzige, industriell genutzte Natriumsalz ist, welches in Lebensmitteln vorkommt bzw. verwendet wird. Allein die E-Nummern der Lebensmittelzusatzstoffe listen 40 andere, explizit als Natriumsalze bezeichnete Stoffe. [16] All diese sind natürlich – und auch korrekt, weil natriumatomhaltig - als Natrium anzugeben, wenn man's denn mit quantitativer Analytik untersucht. Dazu kommen noch als natürliche „Verunreinigungen“ vorhandene, andere Natriumsalze, aus Prophylaxegründen zugegebene Natriumsalze (etwa NaI, NaIO3, NaF, NaBr, NaHCO3), sowie Natriumhaltige Farbstoffe als mögliche Inhaltsstoffe hinzu, sodass die Vermutung, dass man in einem Lebensmittel nur und ausschliesslich NaCl finden wird schon seeeeeeeeeeeeeeeeehr optimistisch, wenn nicht gleich ganz blödsinnig ist.

Alles, was diese seltsame Rechnung bringt, ist, wie gleich danach zu sehen ist, Hysterie, wo keinerlei angebracht ist! Btw. Findet es noch jemand erschreckend, dass dieser... Moderator für die obersimple Rechenaufgabe 4 * 2.5 = 10 allenernstes ein Taschenrechnerprogramm benötigt? Steht es wirklich schon soooo schlecht um die Allgemeinbildung in .DE?

Auf dem Fusse folgt ein – fälschlicherweise als Lebensmittelchemiker bezeichneter – Ernährungswissenschaftler. Das ist insofern unglücklich, als dass sich die Chemie und die Ernährungslehre (seit Erfindung selbiger) seit jeher auf Kriegsfuss stehen. (m.E Handelt es sich dabei nicht um eine Wissenschaft, da sie ihre Lehrmeinungen zur Frage, was gesund und was nicht gesund ist, die ohnehin schon keine sinnvolle ist, so schnell ändern wie MERKEL ihre Grundhaltung, also 15mal in 3 Minuten... Das L. Kann POLLMER zwar nicht leiden, aber er hat Recht, wenn er sagt, dass man einfach essen soll, worauf man Lust hat und weitere Gedanken über was, wann in welcher Kombination vielleicht ungesund sein könnte, schlicht nutzlos sind^^) Dass dieser "Lebensmittelchemiker" definitiv in einer Parallelwelt leben muss, zeigt sich daran, dass er behauptetet, das bei den Ernährungslehrern Natirumchlorit Kochsalz sei. Das L. jedenfalls möchte liebend gerne kein NaClO2 in seinem Kochsalz vorfinden, es hat nämlich eine sehr starke Abneigung gegenüber der Aufnahme von giftigen, ätzenden und brandfördernden Stoffen, die mit Säuren (da Citronensäure reicht, wird das mit der HCl(aq.) 0.5% im Magen sicherlich auch funktionieren...) sehr giftige Gase von radikalischem Chlordioxid freisetzen... Klingt seltsam, ist aber so^^ Ebenfalls ist die Aussage verfehlt, dass Kochsalz zu 97% aus Kochsalz bestehe. Rein logisch besteht eine Zubereitung immer zu 100% aus sich selbst, gemeint war wohl der Anteil an NaCl, der in diesem Kochsalz dann 97% beträgt. (Was btw. ziemlich unrein ist...). Mit dem Geldverdienungsargument hat er allerdings durchaus recht^^

Im Vergleich zum nächsten Fall, diesmal ein echter Chemiker, sind seine Falschaussagen zugegebenermassen relativ unbedeutend... Der ist nämlich ein echtes Unikat, derart umwerfend in wörtlichem Sinne, das muss man gesehen haben, sonst glaubt man's nicht.

Die schier unglaubliche Kompetenz beginnt schon damit, dass er dem Reporter vorschreibt, er müsse eine Schutzbrille tragen, obwohl im Hintergrund sämtliche Mitarbeiter erkennbar keine solchen Brillen auf haben, und sich davon offenbar nicht sonderlich in ihrer Arbeitsfähigkeit gestört fühlen...

Aber die Stilblüten gehen noch weiter. Der Chemiker ist nämlich derart kompetent, dass er sich nicht einmal traut, eine als alt bezeichnete Apothekerflasche mit elementarem Iod zu Demonstrationszwecken zu öffnen. Auch wenn der Moderator anderer Meinung ist, Iod hat er hier nicht zu sehen bekommen Wir sehen leider nur eine (wer hätte das gedacht?) bräunliche Lösung (wohl von I2/H2O/C2H5OH = Iodtinktur oder KI/I/2/H2O = Lungolsche Lösung und nicht das Element selbst (für einige schöne Fotos siehe im Wiki hier, da und dort sowie Seilnachts wunderbares PSE [17]

Man braucht für den Umgang mit Iod auch keineswegs Handschuhe. Eine akute „Gefährdung“ geht höchstens von der lustigen Farbe aus, die die Hände annehmen, wenn man sich damit einsaut. (Die Flecken können mit Natriumthiosulfat oder Kaliumiodidlösung entfernt werden, angeblich zumindest. *das noch nicht ausprobiert hat*). Man muss Iod auch nicht „ganz vorsichtig händeln“, sondern halt nur mit der üblichen Vorsicht, die bei Chemikalien allgemein angebracht ist. Meine Güte, das Ding hat ne LD50 von 315mg/kg Körpergewicht, es ist kein Dimehtylqucksilber, welches bei jedem Fehler sofort darauf lauert, einem zu töten, sondern eine völlig normale, nicht sonderlich gefährliche Substanz, mit welcher auch normal verfahren werden sollte. Hysterie in der Sache bringt ausser dem BKA und Bert Weingarten niemandem was...

Wie bereits nachgewiesen taucht Kaliumiodat auch nicht zwingend im Kochsalz auf. Kaliumiodat ist auch kein „sehr gefährlicher Stoff“. Abgesehen von seiner (wohl nicht ganz unerheblichen) Reizwirkung und davon, dass der Stoff als starkes Oxidationsmittel nicht mit starken Reduktionsmittel in Kontakt gebracht werden sollte, ist er nicht weiter gefährlich und mit entsprechenden Handschuhen völlig problemlos zu handhaben. Das Gefahrenzeichen ist – übrigens fälschlicherweise – dasjenige für leicht entzündlich, das findet sich auch auf jeder Brennspritflasche diesen Landes. Ist Brennsprit deshalb ein „sehr gefährlicher Stoff“?

Apropos Brennsprit: Herr Chemiker... Ihre Brennwirkung in der Wunde ist auf die Anwesenheit von C2H5OH zurückzuführen, nicht auf das elementare Iod selbst. Das steht sogar im Wiki so... Schon traurig, wen man alles mit dem Wiki widerlegen kann -.-
(Diesen wirklich unschönen Effekt bei der Wundversorgung gibt es übrigens – entgegen seiner Aussage – immer noch. Bei uns in .CH ist das klassische Präparat dazu etwa Vitamerphen, das (in Tinkturform) u.a. auch Isopropanol enthält. (und ja, das brennt wirklich... -.-) *Genau aus diesem Grund eigentlich nur noch die Isopropanolfreie Salbe anwendet, wenn's denn mal nötig ist*

Kaliumiodat ist ersichtlicherweise KEIN Spurenelement! (I2 =! I- =! IO3-)

Übrigens führt der Cheimker, obwohl er gegenteiliges behauptet, auch kein einziges Experiment durch. Ein Experiment benötigt nämlich eine irgendwie geartete Reaktion zwischen wenigstens zwei Substanzen.
Zwei Schalen mit unterschiedlichen Salzen kurz aufeinander zu stellen, kann ersichtlicherweise dieser Anforderung nicht genügen. [18] Und das Ansetzen der I2/C2H5OH-Lösung, welches man – wenn auch mit einiger Mühe – noch als Experiment klassifizieren könnte, hat er vor den Kameraaufnahmen durchgeführt.

Im Übrigen ist eine – klar erkennbare – Spatelspitze einer Substanz ersichtlicherweise NICHT „fast nichts“. Falls der mit seinen Substanzen allgemein so umgeht, hätte das L. bei den sehr giftigen Sachen Angst.
Je nachdem, um welchen Stoff es sich handelt, kann nämlich auch schon so eine „fast nichts“e Spatelspitze eine tödliche Dosis darstellen (zu denken ist etwa an Nikotinsulfat, aber auch an Atropin oder Quecksilber(II)-chlorid...)

Man muss auch nicht „schon sehr geübt sein“, um eine Feinwaage richtig bedienen zu können. Da reichen bereits einige Versuche (oder wie beim L. üblicher, ein wenig Glück^^), mit einer ungiftigen Substanz (wie etwa Kaliumiodat oder auch nur Natriumchlorid), um das korrekte Abwägen zu erlernen. Anders als von der Sendung dargestellt handelt es sich dabei nicht um Hexenwerk...

Und dass ein Chemiker nicht zumindest rudimentär über die Wichtigkeit des Iods zur Bildung von Schulddrüsenhormonen (genauer, der Substanzen Triiodthyronin und Thyroxin, die u.a. Einfluss auf die Gewichtsregulation haben) Bescheid weiss, ist auch wieder traurig...

Schlimm, was die Chemikalienphobie in .DE mittlerweile anrichtet -.-

Insofern herzlichen Glückwunsch, Herr Chemiker. Schön Von Hohenheim auswendig gelernt. Und ganze zwei ihrer eigenen Aussagen waren sogar richtig^^ („Wir brauchen Iod“ und „Iod ist ein Gefahrstoff“).
ALLES andere war Quatsch! Und zwar bigtime, wie Semper sagen würde. Warum genau hat sowas einen Doktortitel?

Der Facharzt für Schilddrüsenhormone wiederum ist dann erstaunlich kompetent, sodass sich das L. hier einfach mal aller Lästereien enthält. Schade ist es nur, dass in diesem Beitrag mit einer Gesamtlänge von 42 Minuten und 41 Sekunden die erste richtige, wichtige und informative Information erst an der Stelle 33:00, also nach über drei Vierteln des Beitrags enthalten ist und dass solchermassen kompetente Auskunftspersonen nur derart kurze Redezeiten erhalten. (ca. 3min)

Ach ja, eine Frage, die das L. Bei seiner Internetrecherche bisher nicht herausfinden konnte, und deshalb mal an seine Leser richten möchte: Kann [Erd]Alkalimetalliodat (XIO3[2]) natürlich vorkommen? *das ja einfach mal bezweifelt hätte, aber irgendwie keine gute Argumentation dafür findet*

Alles in allem bleibt zu dem Quatsch nur festzuhalten: Dafür zahl ich nicht!

Edit: Weil gerade bemerkt... Desaster Nr. 1 et Nr. 2. Verdammt noch mal, recherchiert denn heute wirklich niemand mehr? Wenigstens wird dieses Machwerk schon bei VC in epischer Breite auseinandergenommen, sodass dies dem L. erspart bleibt. Traurig isses aber trotzdem... -.-

Edit die Zweite: Nicht Nachmachen! heisst das neuste Machwerk also... Warum hat das L. nur das Gefühl, dass da gleich der nächste Beitrag fällig wird? *mal auf die winzigweiche Chance hofft, dass dem nicht der Fall ist und vielmehr gelobt werden kann* Wobei, Boning und Hoecker... Das kann irgendwie nichts wissenschaftlich korrektes werden -.- Viellicht wird's wenigstens lustig... *das ja auch irgendwie bezweifelt*

Edit die Dritte: NichtNachmachen! ist erstaunlicherweise und entgegen aller Befürchtungen ganz possierlich geraten. Es enthält zwar null Sinn, der Verstand ist auch irgendwo weit weit weg und man wird definitiv nichts davon lernen, ABER, dadurch, das gar nichts erklärt wird, (was wirklich ein geschickter Schachzug ist), können auch keine chemische Falschvorstellungen verbreitet werden. Auch wird weder dramatisiert noch verharmlost, die gezeigten „Experimente“ sind tatsächlich (sehr) gefährlicher Schwachsinn, was aber – völlig korrekt – auch mehrmals ausdrücklich erwähnt wird.

Einzig zu kritisieren (an der ersten Folge) ist m.E, dass sie bei der Popcornmachprobe die Popcornmaschine nicht mitgetestet haben. Auch wenn das Ergebnis eines Experimentes bekannt ist, muss doch zumindest eine Vergleichsprobe angefertigt werden, um zu sehen, ob's überhaupt funktionieren kann. (Wenn i.c. Beispielsweise auch die Popcornmaschine keine oder nur wenige Popcorns hervorgebracht hätte, könnte dies beispielsweise an der (falschen) Sorte des Maises liegen und die Interpretation des Ergebnisses müsste anders ausfallen...)

Zusammenfassend kann man wohl formulieren, dass NichtNachmachen ein schlechter Abklatsch von Braniac ist. Kann man durchaus sehen, muss man aber nicht. (Auch wenn Hoeckers T-Shirt wirklich hübsch ist^^) Darüber aufregen muss man sich glücklicherweise aber auch nicht^^ Jedenfalls würde das L. jedem, der Englisch versteht, lieber das „Original“ empfehlen. Oder gleich Mythbusters, wobei die nicht das selbe Konzept haben und tatsächlich (so etwas ähnliches wie) Wissenschaft betreiben... *zumindest wird nicht wie bei Braniac offensichtlich gefaket*

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[0] Der Titel ist natürlich von Semper inspiriert^^

[1] Wer zum Teufel hat sich eigentlich diesen Namen ausgedacht? Das kann doch nur auf Diffamierung hinauslaufen... Ach ja, und ist das L. Der einzige, dem der Teaser / das Intro Appetit macht? Das E-151 genannte Zeug sieht jedenfalls nach lecker Erdbeereis aus *schleck* *sich gleich noch eine Kugel gönnt*

[2] Zur Unzulänglichkeit dieses terminus technikus wird sich das L. noch in epischer Breite auslassen^^

[3] Schöne Bilder davon gibt's etwa hier, da, dort und auch mal hier. Auch hier kann das L. leider keinerlei bessere, eigene Bilder anbieten. Er hat zwar letztens ein Mikroskop geschenkt bekommen (nochmals vielen Dank an den edlen Spender), aber leider noch keine Zeit gehabt, sich in die Mikroskopie einzuarbeiten und daher leider noch keinen Plan, wie man das Ding bedient. Falls jemand ein paar ganz einfache Anfängerhinweise dazu hat, immer her damit^^
Ansonsten verweist es einfach mal auf die Edelsteinsammlung, die es schon mal abphotographiert hat...

[4] In juristischem Sinne sind ALLE im folgenden aufgezählten Salze giftig, weil die Juristerei leider nicht zwischen bloss theoretisch möglicher und tatsächlich wahrscheinlicher abstrakter Gefahr unterscheidet, es genügt, dass der Stoff „dazu geeignet ist, in seiner konkret verwendeten Menge lebensgefährliche Verletzungen herbeizuführen“ (ECKERT/FLACHSMANN/ISENRING/LANDSCHUT, die in Ihren Tafeln [Strafrecht BT II] zu Art. 224ff. StGB diesen, m.E. falschen Satz von DONATSCH/WOHLERS [Strafrecht IV] Kommentar zu den nämlichen Strafnormen übernommen haben...) Problematisch an dieser Rechtsansicht ist eben, dass dies auf jeden Stoff zutrifft, da „dosis sola facit veneum“ halt auch dann gilt, wenn Juristen das nicht wahrhaben wollen... -.-

[5] Hat bei der schlechten Organisation der Webseiten der Rheinsalinen ganz schön lange gedauert, die Analysezertifikate rauszubasteln -.- Aber hier sind diejenigen für Streusalz und Kochsalz

Ein Gehalt von 99.8% NaCl ist schon ganz ordentlich (wenn auch nicht reinst, soll es ja aber auch gar nicht sein...) Übrigens setzen die Rheinsalinen die Iodionen als Iodid in Form von Kaliumiodid zu. So viel zu der Aussage, dass Iodsalz immer mit Kaliumiodat behandelt sei... Bei diesem dürfte man denn auch von „iodiertem Kochsalz“ sprechen, wobei der Begriff ansonsten falsch ist und „iodatiertes Kochsalz“ heissen müsste.

Wie aus den Analysezertifikaten zu ersehen ist, befinden sich auch weder Quecksilber noch Cadmium (wo soll das auch herkommen? Das Problem mit den Cadmiumbelastung findet sich vielmehr bei Kakao aufgrund der cadmiumhaltigen Böden in den Anbaugebieten in Südamerika und Afrika. Und irgendwie bezweifelt das L. daran, das Kakao besonders gut auf Salzstöcken wächst...) noch Kupfer oder Zink (deren Chloride würden das Kochsalz schon in geringen Mengen charakteristisch färben) Ionen in salziger oder metallischer Form, wie dies in der Sendung behauptet wurde.

Aber der Artikel, aus welchem dieser Schwachsinn zitiert wurde ist eh genial... Mal davon abgesehen, dass er sich mit den gängigen Suchmaschinen nicht auf Anhieb finden lässt (das L. hat ihn gar nicht gefunden...) und die Macher daher nicht zufällig darüber gestolpert sein können, beschreibt dieser Natrium als Mineralsalz, was kreuzfalsch ist!

Natrium ist ein Metall, das frisch zubereitet (wer hätte es gedacht) metallisch-silbern glänzt, ältere Stücke erscheinen durch die Oxidschicht grau-schwarz. Es ist sehr weich, sodass es ohne Probleme mit dem Messer geschnitten werden kann, der Luft ausgesetzte Stücke kann man beim Oxidieren regelrecht zusehen, weshalb es (will man keinen Block NaO2 erzeugen) unter Parrafinöl gelagert werden muss. Als typisches Metall hat es einen sehr niedrigen Schmelzpunkt (Wiki sagt 97.7°C) und ist sehr reaktiv, sodass es, wenn man es mit Wasser oder (schlimmer!) mit chlororganischen Substanzen ärgert, sehr sehr böse reagiert. Kann auch durchaus explodieren, wenn man es denn richtig falsch macht... Die Uni Irchel (ZH) wurde ja letztens genau deswegen kurz geräumt, weil jemand Na versehentlich statt in C4H9O in CH2Cl2 geschmissen hat (wie auch immer man das verwechseln kann... die Lösungsmittel haben eigentlich unverwechselbare Gerüche...)

Übrigens ist im Natriumchlorid das Natrium(kation) auch nicht an Cl sondern an Cl-, also Chloridanionen gebunden... Wenn man schon schafft, den korrekten Begriff – also Chlorid – zu verwenden, kann es doch nicht soooooo schwer sein, sich schnell die Formel für ebenselbes rauszubasteln. Steht im Wiki-Artikel sogar in der ersten Grafi(c)k, die nun wirklich nicht übersehen werden kann...

Es werden aber auch nicht „Fluor und/oder Jod [sic!] beigemischt“ (zumal dies, wie bereits nachgewiesen, für Streusalz eh nicht stimmt. Da sind weder F noch I Atome in irgendner Form drin...) Wie schon mehrmals erwähnt, sind Ionen NICHT dasselbe wie die Elemente -.- Und auch das steht schon bei Wikipedia...

[6] Mit freundlichen Grüssen von Walulis sieht fern und dem typischen Tatort^^

[7] Übrigens ist auch die Darstellung falsch, dass man sich zum Besuch einer Messe verkleiden müsste, um nicht erkannt zu werden und gefälschte Visitenkarten und ein erfundenes Unternehmen bräuchte, um Auskunft zu erhalten... Oder zumindest ist sie nicht allgemeingültig. Des L.s Erfahrung mit Messen ist jedenfalls, dass nicht überprüft wird, was für Daten man da angibt. Da das L. ja bekanntlich radikaler Datenschützer ist, hat er da einfach mal was komplett Erfundenes, halbwegs nach deutsch klingendes genommen. Hat niemand gemerkt und die Messeaussteller haben dem L. dennoch gerne Fragen beantwortet... (meist sogar mehr, als er überhaupt gestellt hat^^) *auch noch einen Badge mit Pseudonym drauf davon hat*

[8] In schöner Abwandlung von Sempers: „Ich bin so kurz davor, mir Youtubeexperte auf meine nächsten Visitenkarten zu setzen. Oder noch besser, Downloadexperte. Aber nicht für Youtube, sondern eher für Youporn“

[9] Nur soviel: Wäre es eine behördlich verordnete Verschwörung, wäre dann nicht ohnehin zu erwarten, dass sie die zu vertuschen versuchen würden? Insofern war der Kühlschrank-ausräum-Tick sogar noch Unsinn, selbst wenn dies zuträfe... Und wie zum Teufel sucht die? Wenn das L. Einfach mal Iod in seine Suchmaschine eingibt, kommt [URLhttp://www.bing.com/search?q=Iod&go=&qs=ds&form=QBLH&filt=all]folgendes: Da ist zuallererst der Wikiartikel, danach was zum Institut of Directors, was sicherlich nicht weiterhilft, dann ein Twittername @Iod, und dann ne Menge Unterverlinkungen zum Wiki, aber diese krude Verschwörungsseite ist nicht drunter...

[10] Hat das L. Erwähnt, dass er bisher in den Prüfungen noch keinen chemischen Unzulänglichkeiten begegnet ist? Insofern mal ein Lob (und ein wenig Relativierung für die Schimpfe, die sie im letzten Beitrag kassiert haben...) an die verantwortlichen Professoren dafür, dass da wer verstanden hat, dass er keine Ahnung von dem Thema hat und es daher konsequent vermeidet. (Das war bei den Sachverhalten von Übungen und Fallbearbeitungen leider bei weitem nicht der Fall... -.-)

[11] Frei zitiert von GOLENIAS genialer Kritik über „Wir retten ihren Urlaub“: http://fern-gesehen.com/index.php?id=9&tx_ttnews[tt_news]=64&cHash=d31d964de2b7f758e348ea16fc41395c

[12] Nachzulesen etwa bei BENESCH (Hrsg.) „Grundlagen der Psychologie“ 2. Band, I. Kapitel S. 18ff. Und ja, das L. hatte gerade kein Standartwerk zur inneren Medizin da, daher...

[13] Die E-Nummern geben dabei dem L. Ausnahmsweise mal recht, da sie Natriumchlorid gar nicht und verwandte Chloride (KCl, MgCl2) nicht als eigentliche Geschmacksverstärker (führende E-Nummer 6) klassifizieren.

[14] Der Faktor ist zumindest Überschlagsmässig aus den Atommassen korrekt abgeleitet worden...
Zur rechnerischen Überprüfung:
1/∏(NaCl) = (mNa + mCl) / (mNa)
(22.99u + 35.45300u) / 22.99u = 2.54210526
2.54210526 ≈ 2.5 q.e.d.

[15] Gerade erschrocken ist, dass der Unfug mit 1g Na = 2.5g NaCl auch im Wiki so drinsteht... -.- (lustigerweise genau unter einem Absatz, der über Natriumnitrit referiert und damit ja schon beinahe exemplarisch darstellt, dass NaCl nicht das einzige in Speisen zu findende Natriumsalz ist... -> Eine kurze experimentelle Überprüfung dieses Sachverhaltes (*die als Natrium auf unserem Mineralwasser angegebene Menge *2.5 gerechnet, dies dann in Form von NaCl in dest.H2O gegeben und die gleiche Menge Mineralwasser jeweils mit einer Glanzglasspritze in ein (neues) Pillenglas gegeben. Die Geschmacksprobe liefert wie zu erwarten war bei der mit NaCl bereiteten Lösung einen erkennbar salzigen, schon leicht widerlichen Geschmack [letzteres ist freilich Ansichtssache...], bei der Vergleichsprobe den deutlich unterschiedlichen, typisch, „leicht-basischen“ Mineralwassergeschmack.) bestätigte des L.s Hypothese, dass die Hypothese der Sendung falsch ist^^

[16] Genaue Aufschlüsselung der einzelnen Salze:

E 201 = Natriumsorbat
E 211 = Natriumbenzoat
E 215 = Ethyl-4-hydroxybenzoat, Natriumsalz
E 217 = Propyl-4-hydroxybenzoat, Natriumsalz
E 219 = Methyl-4-hydroxybenzoat, Natriumsalz
E 221 = Natriumsulfit
E 222 = Natriumhydrogensulfit
E 223 = Natriumdisulfit
E 237 = Natriumformiat
E 250 = Natriumnitrit
E 262 = Natriumacetat
E 281 = Natriumpropionat
E 285 = Natriumtetraborat

Btw. Wenn Borax ja soooo schlimm sein soll, wie die EU mit der Einstufung als Giftig aufgrund angeblichem Fruchtschädigungspotential behauptet, womit der Bezug für Privatpersonen aufgrund der de facto vorhandenen CMR-Stoffsperre erheblich erschwert bis verunmöglicht wird, warum genau darf man das dann noch in Lebensmittel reinbasteln?

E 301 = Natrium L-ascorbat
E 316 = Natriumisoascorbat
E 325 = Natriumlactat
E 331 = Natriumcitrat
E 335 = Natriumtartrat
E 337 = Kaliumnatriumtartrat
E 339 = Natriumorthophosphat
E 350 = Natriummalat
E 356 = Natriumadipat
E 385 = Calciumdinatriumethylendiamintetraacetat
E 401 = Natriumalginat
E 450 = Natriumphosphat
E 470 = Natriumsalze der Speisefettsäuren
E 481 = Natriumstearoyl-2-lactylat
E 500 = Natriumcarbonat
E 514 = Natriumsulfat
E 521 = Aluminiumnatriumsulfat
E 524 = Natriumhydroxid
E 535 = Natriumferrocyanid
E 543 = Calciumnatriumpolyphosphat [Keine brauchbare Quelle gefunden. Wird nachgetragen...]
E 550 = Natriumsilicat
E 554 = Natriumaluminiumsilicat
E 576 = Natriumgluconat
E 621 = Natriumglutamat
E 627 = Natriumguanylat
E 631 = Natriumosinat [Keine brauchbare Quelle gefunden. Wird nachgetragen...]
E 640 = Natriumglycerat

(Sind zugegebenermassen sogar ein paaaaaaaaaaaaaar mehr Natriumsalze, als das L. erwartet hatte^^)

[17] Das L. Kann selbst keine guten Bilder anbieten, weil er sein erstes Iod in ein Glasfläschchen mit PE-Stopfen gestellt hat und selbiger sich nun nach violett-schwarz verfärbt hat und das Iod selbst in ner Suppe aus HI und H2O schwimmt -.- *Das rückblickend betrachtet keine so tolle Idee zur Aufbewahrung war* *aber wenigstens zu Beginn schön ausgesehen hat..* Falls das L. mal dazu kommt, sein Iod aus der auch eher supoptimal bereiteten Iod/Brennsprit-Lösung rauszuholen, wird's auch schöne Bilder zu geben^^ Hat jemand eine gute Idee, um I2/C2H5OH zu trennen? Oder kann man die Lösung gleich unter Schwefelsäure geben und das enthaltene Iod so einschmelzen (gibt Probleme wegen C2H5OH + H2SO4 -> C4H9O + (C2H5)2SO4, nicht?) Das L. wäre jedenfalls für jeden Hinweise dahingehend sehr dankbar. *die Lösung schon zulange in nem Standkolben ungenutzt vor sich hin gammelt*

[18] Zur Definition des Experimentes (Text vom Wiki, Hervorhebungen vom L.): „Im typischen naturwissenschaftlichen Experiment, oft einfach Versuch genannt, werden bestimmte Einflussgrößen (unabhängige Variablen) einer Situation systematisch verändert und die dadurch hervorgerufenen Änderungen anderer Größen, der abhängigen Variablen, gemessen.“

Polizei und Chemie – eine doppelplus ungute Mischung... Chemie, medien, Recht, deutsches

Autor:  Eru-Jiyuka
Ursprünglich war dies als kurzer Edit zum letzten OMG-reagiert-die-Staatsgewalt-bei-Chemie-fürchterlich-über-Beitrag geplant, doch da dies hier etwas ausführlicher geriet als geplant, wird es nun als eigener Blog-Eintrag ausgelagert.

Es handelt sich im folgenden zur Abwechslung mal wieder um deutsche Inkompetenz, der Grundtenor (jeder, welcher sich mit Chemie beschäftigt ist ein mittelbarer Attentäter o.O) ist jedoch leider derselbe, welcher schon beim letzten mal zu beanstanden war -.-

Doch damit hier überhaupt irgendwer was versteht, sollte das L. wohl mit der Schilderung des Sachverhalts beginnen:

Zwei Menschen islamischen Glaubens, davon einer Medizinstudent, bestellen grössere Mengen [1] sogenannter „medizinischer Kühlpads“ (Beutel mit Ammoniumnitrat + Wasser zwecks Ausnutzung des endothermen Lösungsvorgangs [2]) bei den üblichen Chemikalienhändlern.
Dies reichte bereits, um sich eine Hausdurchsuchung sowie einen Haftbefehl wegen angeblicher Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttaten einzufangen. An chemischen Substanzen wurde einzig Schwefelsäure aufgefunden.

Um das ganze Ausmass dieses Unfugs zu verstehen, muss man natürlich erst einmal wissen, was eine <<schwere staatsgefährdende Gewalttat>> überhaupt sein soll. Gem. § 89a Abs. 1 Satz II StGB fallen darunter die Verbrechen Mord, Totschlag, erpresserischer Menschenraub (Entführung), Geiselnahme, wenn sie dazu genutzt werden soll, „die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, ausser Geltung zu setzen oder zu untergraben“ [3]

Also eine der üblichen Gummi-Paragraphen, bei denen eigentlich niemand genau weiss, wofür er gedacht ist. Einfacher ist zu erläutern, was mit Sicherheit nicht darunter fallen kann, namentlich alle genannten Verbrechen, deren Tatobjekt und/oder -Ziel kein staatliches oder politisches ist. [4]

Woran bei dem Vorwurf wohl gedacht wurde, ist § 89 Abs. 2 Ziffer 2 + 3 StGB, welche es untersagen, sich Spreng- oder Giftstoffe zu beschaffen, wenn diese als Tatwaffe für eine <<schwere staatsgefährdende Gewalttat>> vorgesehen sind und dementsprechend vorbereitet werden. Zudem ist auch der Besitz und dessen Verschaffung von Vorläufersubstanzen pönalisiert, sofern diese wesentlich für die Herstellung der Tatwaffen sind.

In casu kann der erste Tatbestand schon deshalb nicht einschlägig sein, weil völlig unklar ist, wofür die Kühlpads gedacht waren. Entgegen der Meinung der Polizei kann Ammoniumnitrat nämlich nicht nur für <<schwere staatsgefährdende Gewalttaten>> verwendet werden, zumal noch nicht einmal geklärt ist, ob dieses überhaupt jemals aus dem Kühlpad entnommen werden sollte. Die m.E naheliegendste Verwendung wäre der Weiterverkauf in Kleinmengen (ein Medizinstudent sollte ab einer bestimmten bestandenen Prüfung auch in DE dazu befähigt sein, selbiges zu tun (Sachkundenachweise gem. §5 ChemVerbotsV[5])), desweiteren wäre es auch durchaus denkbar, dass befürchtet wurde, dass solche Kühlpads beim Verbotswahn der Politik bald nicht mehr erhältlich sein werden und daher versucht wurde, einen privaten Vorrat für die nächsten Jahre anzulegen. Auch nicht ungewöhnlich wäre eine Sammelbestellung für Freunde und Bekannte, um vom Mengenrabatt zu produzieren. Darüber hinaus ist es auch nicht abwegig, dass das Ammoniumnitrat für ein neu entdecktes chemisches Verfahren benötigt wurde und daher versucht wurde, grössere Mengen auf dem einfachsten legalen Weg zu erhalten. Schliesslich besteht auch noch die Möglichkeit, dass tatsächlich tatsächlich gewollt war, Sprengstoff herzustellen und/oder zu zünden und/oder eigenes oder fremdes Eigentum zu beschädigen und/oder sich selbst oder andere Personen (ohne politischen oder staatlichen Hintergrund bzw. Ziel) zu verletzen oder zu töten.

Die Ausführung letzter Option mit sämtlichen Varianten wären natürlich Straftaten, die auch eine Hausdurchsuchung und/oder Verhaftung rechtfertigten, aber dennoch keine <<schwere staatsgefährdende Gewalttaten>>. In keinem Fall wäre jedenfalls eine Straftat gem. § 89 Abs. 2 Ziffer 2 StGB begangen worden...

Aber auch der andere genannte Tatbestand ist nicht erfüllt, da Ammoniumnitrat kein Sprengstoff ist. [8] Aber selbst wenn man einmal annähme, dem wäre so, so läge doch kein tatbestandsmässiges Handeln vor. Der Begriff des sich verschaffens erfordert mindestens Besitz, wenn nicht gar Eigentum am Corpus delikti. Erforderlich sind dabei sowohl der tatsächliche Besitz (Herrschaftsmacht), als auch den Willen dazu, Besitz zu erlangen. (Herrschaftswillen). [9] Da der Händler sich jedoch vor Auslieferung der Bestellung an die Behörden wandte und somit niemals eine traditio (Übergabe der (Kauf)Sache (zu Eigentum) stattfand, fehlt es in casu an der Herrschaftsmacht, sodass keine Straftat gem. § 89 Abs. 2 Ziff. 3 StGB begangen wurde.

Im Übrigen lässt sich auch kein strafbarer Versuch konstruieren, da gem. § 23 Abs. 1 StGB Versuche von Vergehen gem. Definition von § 12 Abs. 2 StGB nur dann strafbewährt sind, wenn dies im Pönalisierungsartikel ausdrücklich steht. [6] § 89a StGB enthält jedoch keine Versuchsstrafbarkeitsklausel, und ist mit einem Strafrahmen von 6 Monaten bis 5 Jahren definitiv ein Vergehen [7], sodass auch eventuelle Versuche – egal ob tauglich oder untauglich – der Beschaffung von Vorläufersubstanzen zu Herstellung genannter Tatwaffen nicht strafbar sind.

Mal ganz davon abgesehen ist es weder sinnvoll noch nötig, die genannte Substanz mit Schwefelsäure zu versetzen, um einen Sprengstoff zu erhalten. [10] ANFO und ANNM, die beiden gebräuchlichsten Sprengstoffe, die Ammoniumnitrat als Bestamdteil benötigen, kommen ganz ohne Schwefelsäure aus. Sollte mit der in einigen Berichten [11] nicht näher bezeichneten Säure jedoch Nitromethan gemeint sein, so ist dazuzusagen, dass man diese Substanz bei einem PKs-Wert von 10.5 sowie einer nur sehr geringen Löslichkeit in Wasser kaum mehr als Säure bezeichnen darf. Korrekter wäre die Bezeichnung <<organische Nitroverbindung>> gewesen, die ja sonst genug häufig völlig falsch für alle möglichen Stoffe herhalten muss, die mal Salpetersäure gesehen haben. (Populäre Falschnennungen sind etwa Nitrozellulose, Nitroharnstoff oder Nitroglycerin...)
Auch Nitromethan ist kein Sprengstoff [12] und darüber hinaus noch weitaus einfacher zu erhalten als Ammoniumnitrat, da es im Gemisch mit Methanol als Kraftstoff für Modellfahrzeuge dient.

Der zuständige Staatsanwalt ist jedenfalls zu bedauern. Er hat keine verwertbaren Beweise in der Hand und zudem - spätestens nach der reisserischen Berichterstattung – Medien und Öffentlichkeit gegen sich. Eigentlich kann er gar nichts anderes tun, als den Fall zur Anklage zu bringen und damit (hoffentlich) gnadenlos baden zu gehen. Es sei denn er hat den Mut, den Fall wegen unzureichendem Tatverdacht (§ 170 Abs. 2 StGB) unverzüglich einzustellen, was angesichts der derzeitigen Faktenlage, insbesondere mit Hinsicht auf das Fehlen jeglichen Anfangverdachtes sowie der (grund)rechtswidrigen Hausdurchsuchung m.E dringend geboten wäre...

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[1] 20 Minuten spricht von „mehreren hundert Stück“ Geht man von einer (tatsächlich erhältlichen) Grösse des Packs von 21*17*0.5cm sowie von einem Mischungsverhältnis 60g Ammoniumnitrat zu 100g Wasser aus, so ergibt das einen Inhalt von 80 Gramm Ammoniumnitrat pro Pack. Diese Schätzung wird zumindest überschlagsmässig auch durch folgende Gewichtsangabe gestützt. Diese ergäbe zwar einen Inhalt von 130 Gramm Ammoniumnitrat pro Pack, es ist aber zu berücksichtigen, da hier das Gewicht des Beutels mitgezählt wurde und zudem unklar ist, wie genau die Gewichtsangabe ist... )

Das Gesamtgewicht an Ammoniumnitrat dieser Bestellung müsste dann etwas zwischen 16 und 72 Kilogramm betragen.

Das ist zwar zugegebenermassen eine beeindruckende Zahl, scheint aber nicht marktunüblich zu sein, so verkauft etwa dieser und jener Anbieter auch 100er Packs, letzterer zumindest mehrere Sets à 50 Stück.

Überschlagsrechnung dazu:

0.21 m * 0.17 m * 0.005 m = 0.0001785 m^3
(0.060 kg / 1730 kg/m^3 ) + (0.1kg / 998.203kg/m^3) = 0.000134862 m^3
0.0001785 m^3 / 0.000134862 m^3 = 1.32357521 (Teilungsverhältnis)
0.060 kg * 1.32357521 = 0.079414513 kg

0.350 kg / (0.060 kg + 0.1 kg) = 2.1875 (Teilungsverhältnis)
0.060 kg * 2.1875 = 0.13125 kg

[2] BLUME erklärt das über die beim Lösevorgang zu brechende Gitterenergie des Salzes, die gegenüber der entstehenden Ion-Dipol-Bindungskraft grösser ist, sodass die Reaktionsenthalpie ΔH positiv wird.

[3] Wortlaut der genannten Norm. Besser (und deutlich konkreter) fasst dies Art. 275 (CH)-StGB zusammen, der da sagt: „Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, die verfassungsmässige Ordnung der Eidgenossenschaft oder der Kantone rechtswidrig zu stören oder zu ändern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

[4] Als typisches Beispiels sei hier der (mehr oder weniger) heimtückische Mord am Liebhaber der Ehefrau durch ihren Gatten erwähnt.

[5] Zur Evaluation dessen sowie der genaueren Rechtsverquickung ersehe man bitte die Bekanntmachung des BMU

[6] Dies ist dem Rechtsgrundsatz von „nulla crimen, nulla poenna sinne lege“ geschuldet, der etwa in § 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB verbrieft ist.

[7] Gem. § 12 Abs. 1 + 2 StGB sind Vergehen rechtswidrige Taten, deren Strafdrohung eine Mindestfreiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder nur Geldstrafe beträgt.

[8] Vgl. Anlage II – Vergleichsstoffe – SprengG,
Anlage III Explosivstoffliste nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 SprengG sowie die
Auflistung der sonstigen Explosionsstoffe nach § 5 SprengG des BAM

Geführt wird (nur in Anlage III) lediglich „Ammoniumnitrat, mit mehr als 0,2 % brennbaren Stoffen, einschließlich jedes als Kohlenstoff berechneten organischen Stoffes, unter Ausschluss jedes anderen zugesetzten Stoffes“ sowie „Ammoniumnitrat-Düngemittel, mit einer größeren Sensibilität als Ammoniumnitrat mit 0,2 % brennbaren Stoffen, einschließlich jedes als Kohlenstoff berechneten organischen Stoffes, unter Ausschluss jedes anderen zugesetzten Stoffes“.

Letztere Definition kann i.c direkt ausgeschlossen werden, da die im Sachverhalt genannten Gegenstände nicht zur Verwendung als Düngemittel bestimmt sind. Aber auch ersteres ist nicht einschlägig, da Wasser (selbst bei ziemlichen Verunreinigungen, die in medizinischen Produkten aber wohl ohnehin nicht zu finden sind kaum als brennbarer Stoff definiert werden kann... Selbst beim berühmt-berüchtigten Fettbrand-Szenario dient das Wasser höchstens als „brandfördernder“ Stoff. Selbiges gilt natürlich auch für die <<Alkalimetall auf Wasser>>-Experimente.

[9] Vgl. KOLLER S. 286ff. bzg. Begriffsbestimmung des Besitzes

[10] Das kann man natürlich machen und erhält zunächst Salpetersäure und Ammoniumsulfat nach folgender Formel: 2 NH4NO3 + H2SO4 -> 2 HNO3 + (NH4)2SO4. Mischt man die entstandene Salpetersäure (die davor zur Trennung abzudestillieren wäre...) mit Schwefelsäure, so erhält man in situ Nitrosylhydrogensulfat (HNO3 + H2SO4 <-> NO2HSO3 + H2O) welches dazu verwendet werden kann, mit Alkoholen nitrierte Ester herzustellen oder Nitrogruppen in aromatische Systeme einzubringen, weshalb dieses Gemisch auch häufig Nitriersäure genannt wird. Auf ersterem Wege könnte so etwa aufwendig 1,2,3-Propantrioltrinitrat („Nitroglycerin“), auf letzterem durch mehrfache Anwendung 2,4,6-Trinitrotoluol hergestellt werden.

[11] So etwa die Morgenpost (und 20minuten, die davon abschrieben...) die von „einer in der Landwirtschaft genutzen Säure“ spricht.

[12] Ebenda [8] Abs. 1

Näf die 72. Killerspiele, medien, Recht, eidgenössisches, Templer

Autor:  Eru-Jiyuka
Ja, der NÄFbolzen hat mal wieder quer von hinten durch die Brust getroffen. Und nein, der Titel ist nicht unkreativ, denn jeder, der Assassin's Creed Brotherhood durchgespielt hat weiss, dass das nicht einfach 42+30 ist...

Nachdem die bedauerliche Tragödie in Oslo bereits die EU dazu gebracht hat, über noch mehr Beschränkungen im Zugang zur Chemie (was auch immer man da noch einschränken will, eigentlich bleibt neben dem Verbot von chemischer Literatur und der Abschaffung des Chemieunterrichts nichts mehr übrig, was noch nicht getan wäre...) nachzudenken [a], scheint sich auch des L.s liebster Hobby-Psychologe gedacht zu haben, dass man die Gunst der Stunde nutzen müsse.

Aus der Tatsache, das Anders Bering Breivik Call of Duty: Modern Warfare (2?) in seinem Geschreibsel erwähnt hat und/oder auf seinem Facebook-Account als Fan von obigem Spiel und World of Warcraft eingetragen war (und noch ist?) [000] [b], wird nun konstruiert, dass diese Spiele ihn zu der bekannten, abscheulichen Tat getrieben hätten. -.-

Und auch für NÄF nochmals zum mitschreiben: Breivik war (und ist, er lebt noch...) ein Neo-Templer. Seine Tat ist weder „aus dem Internet geboren“ noch ein Produkt von übersteigertem Ego-Shooter-Gespielere, sondern vielmehr die Fortsetzung eines Glaubenskriegs, der mindestens 900 Jahre alt ist! [c] Dafür muss man noch nicht einmal sein Pamphlet gelesenen haben, allein dessen Titel zeigt sein Streben eine neuen Weltordnung in der Zukunft zu etablieren, dazu sein „Kampf gegen die muslimische Bedrohung“, sein Wunsch den Papst zu treffen sowie ausgerechnet „Lux Aeterna“ als musikalische Untermalung - welches übrigens aus „Requiem for a Dream“ und nicht wie mehrfach falsch geschrieben aus „Lord of the Rings“ stammt! [d] - all dies sollte jeden, der sich mal irgendwie mit den Templern und Co. befasst hat [00] oder auch nur den auch so schlechtgeredeten ersten Teil von Assassin's Creed gespielt hat, aufhorchen lassen.

Aber hey, wozu Fakten aufarbeiten, wenn man den Vorfall auch dazu ausnutzen kann gegen Gamer zu hetzen. Wenigstens hat NÄF mal klar gemacht, was er eigentlich will:

Er gibt zu (und feiert das auch noch als Erfolg -.-) dass er mit seinen Polemik für eine Einbusse von 7% des Absatzes von Computerspielen verantwortlich ist. Er fordert umfassende Massnahmen wie etwa Werbe- und Ausstellverbot, sowie ein absolutes Handlungsverbot, um sicherzustellen, dass es künftig unrentabel wird, Ego-Shooter zu produzieren. Damit würde er die grundrechtliche geschützte [0] freie Berufsausübung nur deshalb einschränken wollen (respektive bei auf Ego-Shooter spezialisierten Firmen ganz aufheben), weil er es nicht leiden kann, dass mit virtueller Gewalt (als Bestandteil von Computerspielen) Geld verdient wird. Demzufolge ist er einer diese typischen „Was ich nicht mag, darf nicht erlaubt sein!!!111“-Moralisten, die das L. besonders gut nicht leiden kann -.-

Die Ausführungen zu „virtuellen Menschenrechtsverletzungen“ sind dann völlig sinnbefreit. Mal davon abgesehen, dass in jedem Fall das Tatobjekt bzw. Opfer fehlt – da Pixelhaufen keine Menschenrechte haben, können logischerweise auch keine verletzt werden – ist es sogar noch dann falsch, wenn man auf das Spielchen mal eingeht und Spielhandlungen von Ego-Shootern mit menschlich aussehenden Gegnern behandlungsweise für real erachtet, da der Hauptcharakter IARAG in irgendeiner Art und Weise als Soldat im Krieg wirkt. Im Kriegsfall tritt die EMRK [1] und verwandte Menschenrechtserklärungen [2] jedoch zugunsten des Kriegsrechts, insbesondere der Haager Landkriegsordnung sowie der Genfer Konvention respektive ihren Zusätzen zurück. Insofern wären allenfalls Verstösse gegen das Völkerrecht feststellbar. [3]

Der Vergleich der Computerspielentwickler mit der Tabakindustrie dürfte mindestens üble Nachrede darstellen, da er ihnen damit vorwirft, Produkte zu verkaufen, die die Konsumenten gesundheitlich schädigen. Selbst wenn er damit recht hätte, dass Ego-Shooter die Gewaltbereitschaft förderten oder gleich zu Gewalttaten führten, schädigt das die Spieler selbst direkt nicht. Der Vergleich ist folglich jedenfalls unangebracht und kann eigentlich nur darauf gerichtet sein, erstere zu verunglimpfen. Zu glauben, das NÄF „ernsthafte Gründe hatte“, diese offensichtlich falsche Äusserung „in guten Treuen für wahr zu halten“, wie es die Exkulpationsgründe verlangen [4], vermag das L. angesichts der früheren Eskapaden nicht mehr.

Im übrigen entspricht es auch nicht den Tatsachen, dass Darstellungen virtueller Gewaltexzesse nicht geahndet werden könnten. Das ergibt sich weder aus dem Wortlaut [5] noch aus der Auslegung [6] der zuständigen Norm. Falls der mit dem Verfahren betraute Staatsanwalt selbiges tatsächlich nur deshalb einstellte, weil die potentiell gewaltverherrlichende Darstellung aus einem Computerspiel stammt, hat er den Artikel offensichtlich nicht gelesen. Eine sinnvollere Argumentation wäre es m.E denn gewesen, die Ablehnung damit zu begründen, dass virtuelle Darstellungen die (reale) Menschenwürde gar nicht verletzen können, weil diese für natürliche Personen reserviert ist.

Nun, das L. Hofft abschliessend mal, dass sich NÄF auf sein (hoffentlich) glorreiches Scheitern bei der Wahl zum Nationalrat konzentriert und uns Gamer vorerst nicht weiter belästigt. Langsam gehen nämlich die aussagekräftigen Titelzahlen aus... *die im Nachkauf immer so schrecklich teuer sind* ^^

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[000] Die Angaben dazu sind ein wenig widersprüchlich, beide Versionen finden sich jedenfalls in den Kommentaren zum verlinkten Artikel...

[00] Eine hübsche (wenn dem L. Auch etwas zu „pro christlich“ geratene) Zusammenfassung dazu gibt es hier in 1, 2, 3 Teilen.

[0] Vgl. Art. 27 Abs. 2 BV

[1] Vgl. Art. 15 Abs. 1 EMRK

[2] Für die Schweiz etwa: Art. 36 Abs. 1 Satz 2 BV i.v mit Art. 14 StGB

[3] Teile des Spielgeschehens von Counter-Strike beispielsweise würden dann gegen Art. 34 der Genfer Zivilkonvention verstossen.

[4] Vgl. Art. 173 Abs. 2 StGB

[5] StGB (Auszug):

Art. 135
Gewaltdarstellungen

1 Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

[6] So etwa ECKERT/FLACHSMANN/ISENRING, „Tafeln zum Strafrecht – Besonderer Teil I“ Tafel 31, die allerdings literarische Werke nicht als mögliche Tatobjekte klassifizieren, was m.E im Sinne des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (BV 8 I) kritisch zu sehen ist.

[a]-[d] Ausnahmsweise müssen die zu vergleichenden Nachweise per eingescanten Zeitungsschnipseln erfolgen, da das L. keine Artikel zu den Themen in verlinkbar fand...



Wie leicht einem das Wissen um Chemie zum Terroristen macht... Chemie, medien, Recht, deutsches, Recht, eidgenössisches

Autor:  Eru-Jiyuka
Frei nach GOLENIA: “Ich möchte mich heute mal kurz aufregen, das mach ich eigentlich sonst nie, normalerweise rege ich mich immer lange auf” (Auch wenn das L. der Argumentation des dazugehörigen Videos inhaltlich nicht zustimmt *In Gegensatz zu ihm AMVs sehr mag*)

Gut, besonders kurz wird dieser Weblogeintrag auch nicht, aber er ist ausnahmsweise nicht lange vorbereitet, sondern mehr aus der Wut geboren und niedergeschrieben. Der geplante chemische Artikel erscheint jedenfalls irgendwann später^^

Vorab ist noch kurz zu erwähnen, dass das L. den Artikel mit Hinsicht auf das eidgenössische und deutsche Recht bzw. dessen Rechtstheoretik erstellt hat. Etwaige Unstimmigkeiten mit dem eigentlich zuständigen Recht seien daher hier ausnahmsweise zu entschuldigen.

Wer das L. länger kennt, wird wissen, dass es weder das Christentum [0] im allgemeinen noch deren Fundamentalisten im besonderen leiden kann. Dennoch muss er hier kurz einige Argumente zugunsten eines solchen anbringen, denn:

Offenbar muss die spanische Polizei in diesem Fall das überkompensieren, was ihre norwegischen Kollegen beim letzten Neo-Templer im katastrophaler Weise verbockt haben.

Hier, da, dort und auch an dieser Stelle ist die Misere beschrieben...

Der Sachverhalt lautet also: Ein Chemiestudent beschimpft in einem Forum Gegner des Papstes, und erwähnt, diese müssten „erledigt“ werden. Daraus wird konstruiert, er habe diese mit Sarin angreifen wollen. Daraufhin wurde seine Wohnung durchsucht, und er an seiner ehrenamtlichen Arbeitsstelle festgenommen.

Selbst wenn er (glaubhaft und wirksam) dazu aufgerufen hätte, alle “Ungläubigen” seien dem reinigenden Feuer zu übergeben [1] , dürfte er nicht deswegen verhaftet werden, weil sich auf seinem Computer einige „chemische Gleichungen fanden, die nichts mit seinem Studium zu tun hätten“. [2] Mal davon abgesehen, dass solche praktisch bei jedem von seinem Fach faszinierten Chemiestudenten ganz natürlich vorkommen werden, ist das eine Kriegserklärung an alle jenen, die nicht bloss das Lehrbuch auswendig lernen, sondern sich eigene Gedanken zum Stoffgebiet machen wollen.

Im Übrigen sind Anleitungen zur Herstellung von Giftgasen [3] weder verboten, noch selten. Vgl. dazu etwa den Artikel zu Sprengstoffen und Kampfstoffen von Prof. BLUME
Dasselbe steht auch in nahezu jedem Chemiebuch, das sich etwas eingehender mit Organik im allgemeinen und Estern im besonderen befasst, es ist gewissermassen chemisches common sense.

Dass jemand der am höchsten Forschungsinstitut des Landes Chemie studiert, keine Kenntnisse von der Herstellung von Giftgasen haben sollte, wäre hingegen eher seltsam...

Allenfalls [4] könnte man ihm eine kleine Geldstrafe wegen Beleidigung respektive Beschimpfung in Tateinheit mit Belästigung der Allgemeinheit respektive Schreckung der Bevölkerung aufhalsen, was allerdings auch bestens auf dem Weg des Strafbefehls hätte erledigt werden können. (Zudem sind erstere Antragsdelikte, es müsste von Seiten den „Empörten“ erst einmal ordentlich Strafantrag gestellt werden.) Ihn deswegen festzunehmen, sein Haus zu durchsuchen und dann auch noch eigenes Forschungsbemühen pönalisierend zu werten, ist irgendwas zwischen unverhältnismässig und Rechtsbeugung. Und warum die Polizei sein Surfverhalten offenbar bereits vorher überwachte (Vorratsdatenspeicherung?) ist dem L. dann völlig schleierhaft...

Insofern ist diesem und jenem Kommentar durchaus zuzustimmen. Der reflexartig erhobene Vorwurf der Verharmlosung des Terrorismus ist m.E absurd.

Welche Lehre muss nun aus diesem Vorfall gezogen werden?

1. Chemiewissen gespart mit wütigen Äusserungen sind juristisch riskant.
(Und falls sich jemand ob der Verlinkung wundert, das L. will damit zeigen, dass man begründet auf ähnlicher Argumentation sowohl ihn als auch jeden anderen (Hobby)-Chemiker und/oder chemieinteressierten Menschen festnehmen könnte, wäre diese Vorgehensweise rechtens...)

2. Egal was man auf dem Computer hat, selbigen unbedingt (etwa mit Truecrypt) wirksam verschlüsseln. Ein Passwort von >20 Zeichen bestehend aus Kleinbuchstaben, Versalien, Ziffern und Sonderzeichen sollte genügen... [5] Ansonsten können auch versteckte Partitionen zusammen mit einer „sauberen“ eingerichtet oder Dateien verschlüsselet in Bilder eingebunden werden. (Und bevor das jetzt jemand als Anleitung zur Strafvereitlung missversteht, das ist informatisches common sense und zudem völlig legal...
Wer Verschlüsselung verbieten will, der spricht dem Menschen das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung, welche m.E die wichtigsten Grundrechte nach dem Recht auf Leben sind, gänzlich ab.)

Zum Abschluss zitiert das L. Einen Charakter, welcher bereits im 15. Jahrhundert völlig richtig feststellte:

„Inquisitor soldiers are out in full force, meting out blind punishments for invisible offences.“
(Ezio Auditore da Firence, Assassin's Creed II: Discovery)

Sic gloria transit mundi... -.-

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[0] Dasselbe gilt für jede andere Religion, denn „Jede Minderheit hat ein Recht auf Diskriminierung“ (SOUMUNCU) und „Es ist seit Anbeginn der Zeit usus, dass Menschen dumme Sachen machen, wenn sie glauben, anstatt zu denken.“ (GOLENIA)

[1] *Beim erstellen dieses Blogeintrags das Grandia-II Let's Play von MachtenCH im Hintergrund laufen lies* *daher bei der Wortwahl von Elenas Sprüchlein zum Hellburner/Burnflame-Zauber (“Come oh blazing fire to purify”) und high-priestress Selenes Ausrottungswahn leicht beeinflusst war*

[2] Formulierung der 20Minuten-Printausgabe vom 18.08.2011. Bild davon wird nachgereicht, sobald der Scanner wieder funktioniert -.- *sich es nicht nochmal antun will, denn Kram mühsamst abzufotographieren

[3] Sarin ist, auch wenn's immer wieder falsch dargestellt wird, kein Gas! Es handelt sich vielmehr um eine Flüssigkeit, die bei 147°C siedet, jedoch aufgrund des relativ hohen Dampfdrucks flüchtig ist und daher auch in dieser Form wegen ihrer starken Giftigkeit starke Schäden anrichten kann...
Vgl. Auch den Wikiartikel dazu.

[4] Bedrohung fällt flach, weil sich diese gegen eine bestimmte Person richten muss, nicht aber gegen ein Kollektiv oder gar die Allgemeinheit. In solchen Fällen ist das Tatobjekt dann auch nicht bloss untauglich, sondern gänzlich nicht vorhanden.

In einem Foreneintrag (und sei es ein noch so widerwärtiger) allen Ernstes die (strafbare) Vorbereitung einer Gefährdung durch giftige Gase in verbrecherischer Absicht zu sehen, ist vermessen.

Auf Biegen und Brechen könnte man für das eidgenössische Recht noch Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (wobei dafür erst noch zu klären wäre, ob besagtes Forum überhaupt öffentlich war...), für das deutsche Recht telemediale Unzulässigkeit wegen Aufstachlung zum Hass hinsichtlich des Foreneintrags bejahen...

[5] Kurze kombinatorische Überschlagsrechnung: Möglichkeiten einer Kombination von x Zeichen aus einer Auswahl von k Elementen, wobei jedes Element mehrfach vorkommen darf und die Reihenfolge relevant ist: k^x
Wird dem Vorschlag gefolgt, so beträgt die Anzahl der Elemente mindestens 94.

94^20 = 2.9*10^39 Kombinationsmöglichkeiten. Testet man dies gegen den derzeit schnellsten Rechner (K-Computer mit 8.162 *10^15 FLOPS) und geht optimistischerweise davon aus, das pro Gleitzeilenoperation ein Bruteforce-Versuch möglich ist, so ergibt sich:

2.9*10^39 / 8.162*10^15 = 3.5*10^23s
3.5*10^23 s/(60*60*24*365) = 1.1*10^16 a
1.1*10^16 a * 50% = 5.6*10^15 a

Also dauert es rund 5.6 Billiarden Jahre bis eine realistische Wahrscheinlichkeit vorliegt das Passwort zu finden, was sogar noch um einiges länger ist, als die Sonne noch scheint...

Man darf zwar nicht vergessen, dass zukünftige Rechner bedeutend schneller und diese Berechnung daher schon in einigen Jahren veraltet sein wird, es sollte jedoch erstmals reichen, zumindest solange niemand den Shor-Algorithmus knackt. Wobei dann ganz andere Leute Probleme kriegen werden...

*seufz* Nun beginnt's also auch in der Schweiz... medien, NSFW!, Sexualstrafrecht, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka


Aus aktuellem Anlass:

Was mit § 184c STGB und § 4 Abs. 1 Ziff. 9 JMStV in Deutschland längst traurige Realität ist, soll jetzt offensichtlich auch in der Schweiz Einzug halten... Das Verbot der Anscheinskinderpornographie bzw. Posingbildern. Wo fängt man da als unbedarfter Politiker von vorgestern am besten an?

Ja genau, natürlich bei virtuellen Darstellungen in Videospielen... -.-
Und was könnte pornographischer sein als ein Beat' em up? Ja, ernsthaft, konkret wird das kürzlich erschinene «Dead or Alive: Dimensions» von der sogenannten Vereinigung gegen mediale Gewalt beziehungsweise ihrem Gründer NÄF harsch dafür kritisiert, dass (auch) den Charakteren Hitomi und Ayane, die Spielintern 16 bzw. 17-Jährig seien [ALTERSANGABEN FALSCH], mittels Zoommodus unter den Rock gesehen werden kann. Sie fordern einen sofortigen Verkaufsstopp sowie ein Verbot des Spieles. Nach GERBER-RÜEGG stelle der Verkauf des Spiels zudem ein Geschäft mit der Sexualisierung Minderjähriger dar.

Geht man dieser Unterstellung mal aus rechtlicher Sicht nach, so bleibt wenig substantielles übrig. Erstens liegt das Schutzalter in der Schweiz (und damit auch die sexuelle „Mündigkeit“) bei 16 Jahren (Vgl. Art. 187 Abs. 1 StGB), sodass von Minderjährigkeit die Rede nicht sein kann. Allenfalls könnte man mit Art. 11-19 ZGB argumentieren, dass eine beschränkte Handlungsunfähigkeit vorliegt. Warum man bei fiktiven Charakteren in Fragen sexueller Zulässigkeit jedoch auf die zivilrechtliche Handlungsfähigkeit abstellen sollte, ist dem L. völlig schleierhaft. Zweitens dürfen nach eidgenössischem Recht auch bereits 16 Jährigen pornographische Inhalte zugänglich gemacht werden (Vgl. Art. 197 Abs. 1 StGB), als auch diese pornographische Erzeugnisse von sich herstellen dürfen.

Bedenkt man weiter, dass in der Schweiz mittlerweile die PEGI-Einstufungen verbindlich sind und eine de facto Ausweispflicht für 16+-Spiele besteht, dürfte das Spiel theoretisch komplett pornographischer Natur sein. (wobei PEGI solche Spiele wegen unterschiedlichen Rechtsnormen und vereinheitlichtem System wohl trotzdem 18+ einstufen würde...) Es bestehen jedoch darüber hinaus zudem berechtige Zweifel, dass das Spiel überhaupt als pornographisch einzustufen ist.

Selbst wenn die oben genannten Charaktere im Spiel anatomisch korrekt dargestellt wären und die primären Geschlechtsmerkmale einsehbar wären, genügte dies nicht allein, dieses als Pornographie zu klassifizieren, denn die alleinige Darstellung einer Vagina oder eines nackten Kinderkörpers stellt gem. KOLLER („Cybersex“ S. 59 Abs. 3) keine genügende pornographische Eigenschaft dar.

Darüber hinaus wäre bei Anscheinskinderpornographie ohnehin nicht auf das vom Hersteller angegebene Alter der „Akteure“, sondern vielmehr auf den Eindruck, welchen diese auf einen verständigen Betrachter ausüben, abzustellen.
(Vgl. BGH 1 StR 66/ 01 Leitsatz 3 Satz 2)

Und das L. Hat als Zuschauer mal noch mitbekommen, das Scheinkindheit grundsätzliche keine strafrechtliche Relevanz hat... Es scheint so, als werde die Dissertation von KOLLER je länger desto wichtiger, um sich unsinnigem Moralstrafrecht zu erwehren... o.O

In Schweden übrigens (wohl unter der Fuchtel von Censilia) wurde das Spiel erst gar nicht in die Läden gebracht. Der fadenscheinige Grund dafür: Verdacht auf Kinderpornographie. Seit HERMANN wissen wir ja, das Killerspiele in ihrer Schädlichkeit mit Kinderpornos gleichzusetzen sind...
(reale, nimmt das L. mal an, wobei Bilder sind ja Bilder, nicht wahr? o.O *sarkasmus versprüh*)

Homepage dieser „Vereinigung“
Wem es dabei als „Killerspielerraubkopierermörder(TM)“ nicht schon beim ersten Satz ablöscht, hat definitiv ein dickes Fell... Und Ja, das L. Hat weitergelesen und mit Schrecken festgestellt, dass alle Vorurteile, die er schon lange ausgerottet sah noch immer bestehen -.- *auf sein Blogeintrag Katharsistheorie vs. Verstärkungstheorie verweist* (Wer mag, darf natürlich auch gerne noch die anderen Killerspiele-Artikel des L. lesen...)

Dazu muss man allerdings wissen, dass NÄF bei uns das Äquivalent zu PFEIFFER in Deutschland darstellt, also viel Populismus gepaart mit extremem Hang zur Verstärkungstheorie. (Das L. meint sich daran zu erinnern, dass er sogar bei uns so was ähnliches wie ein Killerspielverbot hat durchwinken lassen...)

Jedenfalls passt es gut, dass das L. morgens ohnehin einkaufen gehen wollte^^ Es wird sich mal eine Kopie des „ludus non grata“ sicheren, denn das Gameplay klingt cool und das letzte beat' em up, welches das L. Gekauft hat, war „Bleach Dark Souls“ und das ist (nicht nur grafisch) doch schon eeetwas älter...
Nur für den Fall, dass es tatsächlich mit Begründung auf StGB 197 III verboten wird, wäre das L. dann schon mal betroffen genug für eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde...

So, das L. hat genug und geht jetzt mal gepflegt grillen (Falls wieder jemand der mittlerweile 8 Abonnenten die Schleichwerbung sucht... Herzlichen Glühstrupf, der hat sie gerade gefunden^^)

Edit: Hitomis Alter wird (jedenfalls in der dem L. vorliegender Version des Spiels) mit 18 angegeben, bei Ayane (wie auch bei Kasumi) steht "k.A.", was wohl für "keine Angabe" steht. Unter diesem Gesichtspunkt ergibt das Gekeife von NÄF und Konsorten erstaunlicherweise noch weniger Sinn, obwohl (wie bereits geschrieben) es für die rechtliche Beurteilung auf die Altersangabe ohnehin nicht ankommen würde... Im übrigen liess sich entgegen erster Annahme kein Hinweis auf eine Einstufung als PEGI 16+ finden, sodas die darauf aufbauende Argumentation unzutreffend ist. Das L. hat die betreffenden Absätze bis auf weiteres markiert, wird sie aber zum Verständniss im Artikel lassen... Eine genauere medienrechtliche Analyse folgt, sobald er mit dem Spiel durch ist^^

Edit die zweite: *Den völlig falschen internen Link ausgetauscht hat* Straflosigkeit von Scheinkidheit mit einem Prozess über mehrfache einfache Körperverletzung beweisen zu wollen, dürfte aber doch ein epic fail darstellen...

Edit die dritte: Entgegen Edit I Satz 3, der m.a.W. Erfolgte, erhielt das Spiel sehr wohl eine PEGI-Einstufung 16+, aus unerfindlichen Gründen ist diese lediglich nicht auf der dem L. vorliegenden Kopie vermerkt...
Beweisbilder folgen, sobald sie geschossen sind^^ Die entsprechen Stellen, die als unzutreffend markiert wurden, sind vielmehr ex tunc korrekt, der Vermerk wurde daher entfernt...

Edit die vierte: Falls sich NÄF (oder die Schwedischen Behörden) allerdings folgendes oder ähnliche Videos ansahen und dabei fehlerhafter Weise auf das Spiel Rückschlüsse zogen, so ist das Entsetzen und die Hysterie zwar verständlich, gleichermassen aber noch immer völlig unberechtigt.
http://www.youtube.com/watch?v=y0nr97rSPZs (Achtung, wirklich NSFW!, aber noch keine Pornographie...) (Und wenn wir gerade schon bei den Anzüglichkeiten sind, zum verlinkten Video passt dieses Lied (http://www.youtube.com/watch?v=EYkBgzyEDXk) äusserst gut *sarkastisch grins*
*Schandmauls <<Missgeschick>> auch empfehlen kann, das aber schon mal verlinkt hatte*

Edit die fünfte: Das Bild im ursprünglich mal verlinkten Beitrag sollte wohl eher Kasumi und Ayane, statt wie fälschlicherweise behauptet, Hitomi und Ayane zeigen. Dafür passt aber die Haarfarbe nicht, diese ist viel zu dunkel für Kasumi... Auch kommen die Kostüme so im Spiel nicht vor (das L. Hat sie jedenfalls nicht gefunden...) *das irgendwie seltsam ist*

Kleiner Aufmerksamkeitsheischender Zwischenbeitrag medien, Recht, eidgenössisches, Sinn?, Weg-Leitung

Autor:  Eru-Jiyuka
Da das sonst ja eh niemand liest, hat das L. hiermit extra einen Weblogeintrag verfasst, nur um seine geschriebenen Nachträge zu steinalten Einträgen anzukündigen^^ Gut... da das L. ohnehin nur 7 Stammleser hat, wird auch dieser Ankündigungsbeitrag wohl nahezu nicht beachtet werden...
Andererseits sind das auch nur 7 Leute, die man durch sein Geschreibsel maximal verärgern kann... was aber auch schon wieder eine Menge ist... Aber das L. ist stark abgeschwiffen, daher zurück zum Thema:

Killerspiele die 42. - Nachgetragen wurde ein kurzer Überblick des weiteren Werdegang der Sendung „Gameone“ und ein bissig-kritischer Kommentar des L. dazu.

gesunder Menschenverstand vs. Rechtsordnung - Nachgetragen wurde ein kurzer Bericht über die sehr erfreuliche fachliche Entwicklung von SOMMARUGA sowie eine relativ ausführliche Erklärung ihres neusten Gesetzesvorschlags und dessen Chancen.

Edit: Teilweise wird das L. aber auch von der Realität überholt. Sein Nachtrag zu SOMMARUGA ist leider schon wieder überholt. Aber wenn MERKEL aus dem Ausstieg vom Ausstieg des Ausstiegs der Atomenergie nach den Landtagswahlen wohl wieder aussteigen darf, darf das L. auch einen Nachtrag zum Nachtrag schreiben^^

Gestern, am 14.04.10 hat der Nationalrat den Gesetzesvorschlag von SOMMARUGA abgelehnt, dies mit dem Zusatz, „er möchte die Volksrechte nicht schwächen“ -.- Muss das L. wieder DANTE zitieren, oder wird auch so deutlich, dass es diese Argumentation gleichermassen für unsinnig und unzutreffend befindet?

Im Übrigen, der Nationalrat besteht zu 31% (62 Köpfe von 200 Personen) aus SVP-Mitgliedern... da muss man jetzt auch wieder keine Zusammenhänge erkennen, wenn man keine Zusammenhänge erkennen will -.-
(Spruch geklaut von PRIOL)


Wie auch immer, das L. flüchtet sich jedenfalls mal bis zum nächsten Anfall von juristischem Geschreibsel in die (praktische) Chemie^^

Des L.s täglicher Wahnsinn in 106 oder mehr Zeichen – Teil 16 Chemie, medien, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka

Eigentlich wollte das L. nach dem letzten Eintrag nicht so schnell einen weiteren Verfassen, doch wenn der Boulevard-Journalismus Nr. 1, der Blick am Abend, zum fröhlichen Spiel „Wer findet die meisten Fehler in einem chemischen Artikel“ einlädt, muss das L. einfach mitmachen^^

Das L. listet hier nur die Fehler (im Zitat) und seine Korrekturen dazu auf, wer das Machwerk im Volltext lesen will, soll sich per Kommentar melden, das L. übermittelt das komplett (ca. ½ Din-A4-Seite) dann gerne per E-Mail. Vielleicht entdeckt ja jemand noch mehr Fehler^^

Zur Sache: Es beginnt schon mit dem Titel „Tu die Ameise in den Tank“ - Es geht jedoch nicht um Ameisen, sondern um Methansäure, welche auch Ameisensäure genannt wird. Diese lasche Überschrift ist jedoch nur der Beginn des Grauens...

  • Stichwort Wasserstoff: Wäre es nicht fantastisch, wenn der Auspuff praktisch nur Wasserdampf ausstossen würde?“ - Wasserstoff (H2) ist nicht Wasserdampf (H2O(g))!

  • Wasserstoff ist extrem leicht entflammbar und muss deshalb in sperrigen Druckflaschen gelagert werden“ - Yay, gleich drei Fehler in einem Satz -.- Erstens lautet der korrekte Fachbegriff „hoch entzündlich“, zweitens muss es nicht deshalb in Druckflaschen gelagert werden, sondern weil es aufgrund der geringen zwischen-molekularen Kräfte bei Raumtemperatur gasförmig und zudem leichter als Luft ist. Drittens sind Druckflaschen nicht zwingend sperrig, es gibt auch sehr kleine, die dafür aber auch nur ein geringes Fassungsvermögen haben.

  • Sie wandeln Wasserstoff in Ameisensäure um“ - H2 kann man ohne weiteres Edukt behandeln, wie man will, es wird alleine nicht zu HCOOH...

  • Diese ist schwer entflammbar“ - NEIN, (wasserfreie) Ameisensäure brennt wunderbar mit geisterhafter blauer Flamme, siehe hier

  • Dadurch lässt sie sich leicht und ungefährlich lagern“ Ameisensäure ist ätzend und zerfällt autokatalysiert in giftiges, gasförmiges Kohlenstoffmonoxid, weshalb sie auch nicht in Glasflaschen (ohne Ablassventil) aufbewahrt werden soll.

  • Den Wasserstoff (H)“ - Wasserstoff hat die Formel H2, immer noch...

  • in Ameisensäure (CH2O2)“ - Die Strukturformel von Ameisensäure ist HCOOH, CH2O2 kann auch mindestens eine andere, zugegebenermassen exotischere, Substanz meinen

  • können wir mir unserer Technologie Häuser völlig von Stromnetz abkoppeln“ - Wasserstoff wird, wie im Bericht auch richtig dargestellt, durch Elektrolyse von (leicht schwefelsaurem) Wasser gewonnen.

  • Es entsteht kein CO2 – ja nicht einmal Wasserdampf“ Natürlich entstehen bei der Analyse eines Produktes die früheren Edukte, hier also H2 + CO2. Ebenso selbstnatürlich entsteht bei der Verbrennung von Wasserstoff Wasserdampf (2 H2 + O2 -> 2 H2O).

    Insgesamt also (die Titel-Unschönheit nicht mit eingerechnet) 12 sachliche Fehler auf nicht einmal einer Seite Text... Das toppt selbst die 13 sachlichen Fehler auf 8 Seiten im Magazin Welt der Wunder zum Thema „körpereigene Drogen“. (Und, NEIN, das L. wird jenen Artikel nicht auseinander nehmen^^) Daher gibt's für den verantwortlichen Redakteur nur eins: Note 6, Setzen!

PS: Bevor mir die Stammleser erboste ENS schreiben ; das war natürlich nicht der lange angekündigte chemische Artikel, welchen das L. schreiben wollte. Jener, welcher folgt dann gegen Ende des Jahres... habt noch ein wenig Geduld, ja? ^^

Edit: der Link funktionierte nicht richtig. Das L. hat ihn jetzt durch die exact gleiche Adresse ersetzt und jetzt funktioniert er o.O Kann nun irgendjemand erklären, warum das so war? Technik halt...

Requiem Chemie, medien, Recht , eidgenössisches

Autor:  Eru-Jiyuka
Bereits als das L. die Schlagzeile las, wusste es, dass es sich wieder aufregen muss -.-

Klar, die Tatsache, dass die einzigen bisher veröffentlichten Artikel von Blick und 20min stammen macht dies deutlich leichter, doch sein derzeitiges Problem liegt ausnahmsweise (noch) NICHT bei dem Verhalten der Medienschaffenden (wenn man mal von den üblichen Privatsphärenverletzungen absieht...) , sondern (mal wieder -.-) im vollständig überzogenen Verhalten der Polizisten. Da widerfährt einem Hobbychemiker (wohlgemerkt bei einem Vorgang, der mit Hobby-Chemie nicht besonders viel zu tun hat...) eine grobe Unachtsamkeit, wobei sich ein explosives Sauerstoff/Gas-Gemisch entzündete. Zugegebenermassen ein bedauerlicher, wohl zu vermeidender Unfall. Das die Polizei dies nun aber zum Anlass nimmt, sämtliche gelagerten Chemikalien UNSACHGEMÄSS zu sprengen, weil sie Materialien zur Herstellung von Sprengstoff finden, stösst hoffentlich nicht nur dem L. sauer auf.

Es hat kurz Inventur gemacht, worauf sich folgende Chemikalien fanden, die das Kriterium „werden für Sprengstoffe verwendet“ bzw. „sind zur Herstellung von Sprengstoff geeignet“ erfüllen:

* Aceton (Nagellackentferner) – als Bestandteil von Diacetondiperoxid oder Triacetontriperoxid (APEX)
* Aktivkohle – zur Herstellung von Schwarzpulver
* Ammoniumchlorid – zur Herstellung von Iodstickstoff und Ammoniumdichromat
* Benzol – als Bestandteil von Trinitrobenzol (TNB), als Ausgangsstoff für Pikrinsäure. Trinitrotoluol oder Dibenzoylperoxid
* Diethylether – Bildet selbständig organische, explosive Peroxide
* Ethanol (Brennsprit) – zur Herstellung von Silberfulminat und Ethylnitrat
* Calciumcarbid – zur Herstellung von Kupfer- und Silberacetylid
* Cellulose (Watte) – als Bestandteil von Nitrocellulose
* Chrom(III)-oxid – als Bestandteil von Ammoniumdichromat
* Citronensäure – als Säurekatalysator zur Herstellung von Hexamethylentriperoxiddiamin (HMTD)
* Glycerin – als Bestandteil von Glycerintrinitrat (Nitroglycerin)
* Hexamethylentetramin (ESBIT) – als Bestandteil von Hexamethylentriperoxiddiamin (HMTD) und Hexogen
* Iod – als Bestandteil von Iodstickstoff
* Isopropanol (Reinigungsalkohol) – bildet selbständig organische, explosive Peroxide
* Kaliumnitrat – als Ausgangsstoff für (tri)nitrierte Sprengstoffe und Schwarzpulver
* Kaliumpermanganat – als Ausgangsstoff für Dimanganheptoxid (Mangan(VII)-oxid)
* Kupfersulfat – als Ausgangsstoff für Kupferazetylid
* Methanol – zur Herstellung von Methylnitrat
* Salzsäure – als Säurekatalysator in verschiedenen Sprengstoffsynthesen
* Schwefel – zur Herstellung von Schwarzpulver
* Schwefelsäure – als Säurekatalysator in verschiedenen Sprengstoffsynthesen
* Silber – als Bestandteil von Silberfulminat und Ausgangsstoff für Silberazetylid
* Toluol (Teppichkleberentferner) – als Bestandteil von Trinitrotoluol (TNT)
* Wasserstoffperoxid (Blondierungs – und Bleichungsmittel) – als Bestandteil von Diacetondiperoxid oder Triacetontriperoxid (APEX) und Hexamethylentriperoxiddiamin (HMTD)
* Xylol – als Bestandteil von Trinnitroxylol (TNX), bildet selbständig organische, explosive Peroxide

Wie an dieser Liste gut ersichtlich ist, sind dies grösstenteils keineswegs besonders exotische Stoffe, und das L. wagt zu behaupten, dass sich zumindest eine der genannten Substanzen in jedem Haushalt befindet... Dies nur um zu zeigen, dass alles missbraucht werden KANN

In allgemeiner History wurde offensichtlich nicht nur dies von der Polizei geflissentlich übersehen, sondern auch, dass das Arbeiten mit bestimmten Sprengstoffen der Ausnahme des Art. 5 Abs. 2 lit. b SprstG entsprechen kann, wonach explosionsgefährliche Stoffe keine Sprengstoffe sind, wenn sie als Hilfstoffe oder Zwischenerzeugnisse in chemischen Synthesen eingesetzt werden und das (unmittelbar verarbeitete) Endprodukt selbst nicht explosionsgefährlich ist. (etwa Nitrocellulose für Celluloid, Dibenzoylperoxid für radikalische Polymerrationen) Lagerfähig werden die vorgenannten Stoffe dadurch m.E jedoch nicht. Auch unter diesem Gesichtspunkt erscheint das präventive Entsorgen aller Stoffe, derer man irgendeinen Bezug zu Sprengstoffen angedacht, unverhältnismässig.

Zum letzten Punkt des Gemeckers: Durch die Suggesivfrage, ob der Verunglückte seine Experimente nach Anleitungen „aus dem Internet“ („dort wo es E-Mails gibt“, um Coldy mal zu zitieren^^) gestalte und die vehemente Verneinung dieser wird der Eindruck erweckt, Chemieseiten wie Versuchschemie, Illumina oder Chemie-Online seinen unseriöse Horte von wahlweise Terorristen oder Sprengstoffnarren. Dass es letztere zwar auch gab, ist spätestens seit BIALKES unsäglichem <<Lehrbuch der Sprengmeister>> bewiesen, was jedoch keinesfalls rechtfertigt, Synthesevorschriften, die über neue Medien erdacht (ChemSketch FTW^^), ausgearbeitet und verbreitet werden general zu verpönen.

Das L. hat fertig und geht mal Beruhigungsmittel suchen .... Chlorobutanol wäre ganz hübsch^^

PS: Falls sich ernsthaft jemand dafür interessiert, was das L. mit den im Inventar genannten Substanzen anfangen will, möge er dies in die Kommentare schreiben und es wird antworten^^

PPS: Sollte sich herausstellen, dass die Beamten Ammoniumdichromat in die Luft gejagt haben, bin ich immer noch zu der Strafanzeige, die ich hier mal androhte, bereit...

PPPS: Sollte dieser Artikel etwas karikativer als üblich erscheinen, so liegt das an der Anstalt

L. täglicher Wahnsinn in 108 oder mehr Zeichen^^ - Teil 10 medien, Recht , deutsches, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka
Sehr geehrter „Kollege“ Lahmann

Gerne möchte ich Ihnen folgende Seite ans Herz legen: www.dejure.org
Dieser juristischer Informationsdienst besticht neben einer Vielzahl deutschen Gesetzen in Klartext mit Literaturhinweisen und Urteilen im Volltext. Kurz, eine exzellente Seite um mal eben nachzuschauen, welcher § denn nun wo steht.

Bedauerlicherweise scheinen Sie eine vorgängige Konsultation der einschlägigen Gesetzesbücher ausgelassen zu haben, ist doch ihr fataler Fehler, in der heutigen Sendung <<Schau dich Schlau!>> zum Thema des unbefugten Führens von Titeln den §132a StPO zu zitieren kaum anders zu erklären. (Wir wollen doch hoffen, das Ihnen persönlich kein Vorläufiges Berufsverbot bevorsteht.) Die Strafprozessordnung duldet m.W leider ohnehin keine Strafandrohungsartikel, da sie dem formalen und nicht dem Nebenstrafrecht angehört.

Etwas erstaunend finde ich es dann doch, dass mir als juristischer Laie dieses Verständnis offenbar besser gelang und dies obwohl (oder gerade weil) mir die deutsche Staatsbürgerschaft nicht innewohnt...

Mit freundlichen Grüssen
Der „Jurist“ L.

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Disclaimer: Alle in diesem Beitrag verwendeten Titel , Berufsbezeichnungen und ihnen zum verwechseln ähnlichen Bezeichnungen sind nicht dazu gedacht, meine Kompetenz in irgendwas zu bestätigen. Ich bin nach wie vor noch kein Jurist^^

Killerspiele die 42. Killerspiele, medien, Moral, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka
Eigentlich mag ich das Thema ja nicht mehr (es ist zu genüge durchgekaut...) aber die neuste Folge von „Gameone“ ( http://gameone.de/tv/114 ; zu 09:06 vorspulen) hat mich zugegebenermassen erschüttert. Dies jedoch gerade nicht, weil besonders verwerfliche Spielinhalte gezeigt wurden, sondern weil allen ernstes versucht(!) wurde, sich selbst dafür zu rechtfertigen, was Entwickler entworfen haben und warum eben dieses schlecht sein/wirken müsse.
(Kurz einer dieser Moralrunden, die das L. Nicht ausstehen kann...)

Das wirkte auf mich nicht nur deplatziert sondern auch vollständig unglaubwürdig. Gerade das Argument „wenn man wieder mal einen Amoklauf hat und natürlich bei dem Jugendlichen dieses Spiel findet, dass die Leute dann fragen, Hey da ist der Amoklauf, der der gespielt hat, erklär mir, warum das nicht direkt zusammen hängt... ...Es ist objektiv nicht nachgewiesen, aber wir haben Erklärungsnot“ (Zitat, Stil etwas verändert und verkürzt) Verwundert mich doch sehr. Erklärungsnot, besser die Pflicht etwas zu rechtfertigen, kann nur jemand oder etwas haben, dass sich auf irgendeine Weise krass falsch verhält. Auf das Corpus Delicti angewandt müsste dies nun bedeuten, dass das Spiel[1] einen besonders verwerflichen (grausamen) Inhalt hat, der in dieser Form neuartig ist und der zudem die bisherigen nicht-indizierten Spiele um weiten übertrifft.

Kurz den Spielverhalt zusammengefasst: Es ist eine Gruppe Terorristen zu sehen, die (an einem Flughafen) Zivilisten erschiessen. Ist dies nun besonders grausam? Der Terminus <<besonders grausam>> kommt etwa in Art. 10 BV[2] vor, der Folter dieser Bezeichnung gleichstellt. KOLLER[3] führt dazu auf S. 363ff. aus: „Soll das Merkmal <<grausam>> nicht inhaltsleer dastehen, ist damit eine Gewalttätigkeit von erheblicher Schwere gemeint. M.a.W. Sind Gewalttätigkeiten dann [besonders] grausam, wenn sie nach ihrer Intensität, Dauer oder Wiederholung als ein besonders schwerer Eingriff in Körper und Seele des gewalterfahrenden Opfers erscheinen. Zugefügte Schmerzen und Leiden müssen massiv sein.“

Stark vereinfacht geht es folglich nicht darum was einer (virtuellen) Person zugefügt wird sondern wie dies geschieht. Ähnlich wie der Mord dem vorsätzlichen Totschlag einer Qualifizierung bedarf – die sogenannten niederen Beweggründe – bedarf auch die <<besonders grausame>> Handlung gegenüber der einfachen Gewaltdarstellung einer Steigerung. So ist nicht bereits dadurch eine <<besonders grausame>> Darstellung gegeben, dass das gewalterfahrende (fiktive) Opfer in der Folge stirbt, sondern dies muss auf ein gewisse – eben grausame – Weise geschehen. In der Rechtsprechung wurde etwa die Darstellung der Ermordung eines Polizisten durch Abschlagen von Extremitäten und Aufschlitzen des Bauches mittels Axt und gleichzeitigen (nicht sexuellen) Schändung der baldigen Leiche als <<besonders grausam>> und strafbar im Sinne des Art.135 StGB erkannt.[4] In einem anderen Fall entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Kombination aus Sadismus, herausquellenden Gedärmen und das Verweilen auf schmerzverzerrten Gesichtern eine grausame Gewaltdarstellung ist.[5]

Die grausame gewalttätige Darstellung muss zwar nicht zwangsläufig den Tod des „Opfers“[6]abbilden, es bedarf jedoch zumindest folterähnliche Handlungen. In casu ist dies zu verneinen, denn das töten von Personen mittels Schusswaffen – wenn dies auch wahllos und auf Zivilisten erfolgt – ist klar erkennbar keine folterähnliche Handlung, da bei Tötung mittels Schusswaffen i.d.R. Keine massiven Schmerzen und Leiden erfolgen. [VORSICHT MORAL] Zweifellos ist eine einfache Verwerflichkeit des Inhalts bereits dadurch gegeben, dass Personen sterben. Die Höhe der Verwerflichkeit eines Inhalts wird i.d.R durch die Todesart, den Realitätsgrad sowie der Sympathie zum Opfer bestimmt. Nachdem bereits nachgewiesen wurde, dass die Todesart nicht gesondert grausam ist, und der Realitätsgrad zudem im Durchschnitt aktueller Computerspiele liegt, verbleibt folglich nur noch durch die Art der Opfer – hier Zivilisten - als Faktor. Dies mag zuerst erschauern, wird jedoch dadurch wieder relativiert, dass die Tötung von Zivilisten seitens des Spielers zum sofortigen Abbruch der Mission führt, sodass zumindest in dieser Hinsicht eine Beeinträchtigung des Spielers eher nicht zu erwarten ist. (Wobei nicht unerwähnt bleiben darf, dass dieses Feature erst aufgrund der Prüfung der USK[7] implantiert wurde. Gleichwohl gibt es meines Wissens nach auch in der Originalversion keinen Anreiz (etwa in Form von mehr Punkten) Zivilisten zu töten)[/MORAL]

Wenngleich die Möglichkeit, Zivilisten zu töten auf den ersten Blick neuartig dünkt, so ist dies ein Trugschluss. So gibt es etwa schon seit Jahren beispielsweise in der Gothic-, Theelderscrols- oder Grandtheftauto-Serie möglich, jede beliebige Person (NPC) anzugreiffen, darunter auch solche, die keinem feindlichen Lager/Gang/wasauchimmer angehören. Seltsamerweise wurde dass i.d.R von den Kritikern gerade nicht als Kritikpunkt angesehen, sondern brachte eher Lob für <<realistisches Spielgefühl>>,<<offene Weltprinzip>>, <<dem Spieler die Entscheidung überlassen>> ein. Auch der Auffassung, es sei neu, dass dem Spieler die Entscheidung abgenommen werde, Zivilisten zu verschonen, indem in besagtem Abschnitt unabhängig von dem Willen des Spieles geschossen wird, kann nicht gefolgt werden, da es sich hier lediglich um ein altes Prinzip in neuer Gestalt handelt: der Zwischensequenz

Ich verweise hier mal auf FinalFantasy VII – aber nicht auf Aeris, wie man nun vielleicht denken könnte – nein, ich spiele auf den Teil zu Beginn an, als Shinra den Pfeiler, der Sektor 7 stützt sprengen lässt um damit Cloud und Co. zu vernichten. Sie können zwar rechtzeitig fliehen, den Einsturz jedoch nicht mehr verhindern. Im Spiel selbst wird – soweit ich es noch richtig in Erinnerung habe – kein Hehl daraus gemacht, dass bei dieser Aktion Personen gestorben sind, die nur zur falschen Zeit am falschen Ort waren... Hat das irgendjemanden gestört? Gab es Proteste? Skandale, negative Kritik etc.? Nein natürlich nicht! Es war völlig klar, dass nicht wirklich jemand gestorben war, das diese Fiktion Fiktion war, ist, immer sein wird und auch nichts anderes sein kann!

Bestimmt werden jetzt einige Leser (so ich denn welche habe) aufspringen und sagen, dies sei überhaupt nicht vergleichbar, doch genau so ist es. Mittlerweile ist es schon fast egal, auf welche Weise ein Spiel Gewalt enthält, es wird als Killerspiel abgestempelt[8]. Das dies aufgrund der paranoiden Angst vor Amokläufen bzw. dem suchen eines Schuldigen für eben jene. Es ist nun mal bequemrt die Schuld auf etwas zu schieben, wovon man wenig bis keine Ahnung hat, als bspw. Die eigene Erziehung zu hinterfragen oder dem Mobbings und anderen sozialen(!) Problemen auf den Grund zu gehen.

So zeigt sich beim L. Schliesslich nur eins: Entsetzen. Weniger darüber, dass ein solcher Skandal entstand, sondern dass selbst selbst diejenigen, die sich von Berufswegen mit Computern, Killerspielen, Ego-shooter etc. Auskennen müssen und in der Vergangenheit mit lobenden Reviews zu eben jenen (Halo, Halflife etc.) nicht gerade sparsam waren, den Skandal mittragen, denn gerade dadurch, dass sie nach Ausflüchten suchen und so quasi dem Moralwahn verfallen, spielen sie den Computerspielgegnern in die Hände, die (gerade auch) dadurch wieder Auftrieb erhält, unzählige Jugendliche als (potenzielle) Amokläufer verunglimpfen zu können.

Ich hoffe schwer, sie machen so NICHT weiter, denn eigentlich fand ich das Format bisher immer klasse – der „Bahnhof“-Sketch(ab 2:06) und die „HartzIVCosplays“ haben m.E sogar Kultstatus – denn Moralkritik an Spielen und die Psychologiedebatten[9] um dieselben gehören – so finde ich – in ein anspruchsvolles (politisches) Format und nicht in eine unterhaltsame Gamessendung.

Edit: Nun, über ein Jahr später wird eine kleine Bilanz zur Entwicklung der Sendung „Gameone“ fällig, wie das L. findet. Relativ lange war zum Thema nichts zu finden (was auch daran liegen könnte, dass nicht allzuviele der erschienen Egoshooter der Zwischenzeit in der Sendung verbraten wurden), doch im Bericht zu Medal of Honor in Folge 146 (http://www.gameone.de/tv/146); zu 10:35 vorspulen) haben sie sich zur Punkt der moralischen Entrüstung (Spielbarkeit der Taliban im Multiplayermodus sowie die Autentzität des Spielsettings (Afganistan-Krieg)) nicht nur demonstrativ enthalten, sondern in (wieder) gewohnt albern-sinnfreier Weise über die aus der Entrüstung natürlich folgenden Zensur (Taliban im Multiplayer für Europa (oder nur Deutschland?) nicht mehr spielbar) lustig gemacht. Da hatte das L. schon wieder Hoffnung gefasst, die Sendung könnte in Zukunft wieder zu ihrem einstmals hohen Standart (eben, witzige, dabei aber doch informative Berichte über (neuerscheinende) Videospiele moralisch wertfrei zu vermitteln) zurückkehren. Auch, dass Wolf in seinem 1 Stunde mit Call of Duty Black Obs und Chris in diversen Weblogeinträgen (Unter anderem Kritik an der Werbung zu Death Space 2 wieder kleinere moralisierende Anfälle zeigten, tat dieser Hoffnung keinen Abbruch, da alle Inhalte des Weblogs nicht zur Sendung an sich gehören und m.E. daher auch nicht den selben hohen Ansprüche an Objektivität und moralischer Wertfreiheit genügen müssen. Ernüchtert wurde das L. dann jedoch jäh ausgerechnet durch das Interview des Fernsehkritikers mit den Gameonetypen (Dreiteilig: Teil 1, Teil 2, Teil 3, wo erklärt wurde, dass ihnen moralische Bewertung des Spielgeschehens einzelner Spiele (weiterhin) wichtig ist, und (das hörte zumindest das L. heraus) sie in Teilen der Verstärkungstheorie (zur Definition und Erläuterung derselben bitte hier klicken!) zuzustimmen zu scheinen und ihre Berichte auch danach ausrichten.

Zusammen mit den derzeitigen Umstrukturierungen (Wechsel von Konventionellem Studioeinblendern zu Greenscreensequenzen) und dem Personalmangel (Einer der Moderatoren ist im Urlaub) und den gehäuften Kürzungen der Sendezeit „aus gegebenem Anlass“ trägt dies nicht gerade zum Erhalt der Qualität bei...

Kurz, die Sendung liegt m.E kurz vor dem Requiescat in Pace... -.-
Insofern ist es vielleicht gar nicht so schlecht, dass sie den Grimme-Preis nicht bekommen haben...


Solange (Computer)Spiele nicht dasselbe dürfen wie Buch und Film[10], sollte die Frage nicht lauten, ob Spiele Jugendliche negativ beeinflussen, sondern, warum mittlerweile Konsens herrscht, das Buch und Film keine Amokläufern hervorbringen zu vermögen!

However, ich geh jetzt mal wieder an die Arbeit, wofür ich nicht bezahlt werde...

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[1] Oder besser die Szene, da ich weder das Spiel selbst besitze, noch das gesamte Spiel kenne, darf im Sinne des „allgemeinen Beweisrecht“ der Wissenschaft (Korrealität schafft keine Kausalität etc.) nur über das urteilen, was ich selbst gesehen habe.

[2]Schweizerische Bundesverfassung; http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/101.de.pdf (19.11.09)
Auszug - Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
oder Bestrafung sind verboten.

[3]Koller, Daniel (2007) ; Cybersex – Die strafrechtliche Beurteilung von weicher und harter Pornographie im Internet unter Berücksichtigung der Gewaltdarstellungen; Zürich: Schultthess Juristische Medien

[4] Die auf der Internet-Seite "www.blutgeil.com" unter"Fotogalerie Part I" veröffentlichte Bildabfolge zeigt in 11 Fotografien, wie ein Mann mit einem Beil in das Knie eines Menschen hackt, worauf Blut aus der Wunde spritzt. Daraufhin reisst er den Unterschenkel ab und verzehrt Teile davon. Schliesslich wird der verletzten von einer weiteren Person mit einem Messer der Bauch aufgeschlitzt (act. 7 S. 21 ff., act. 21). Diese Darstellungen sind fraglos als grausame Gewalttätigkeiten im Sinne des Gesetzes zu qualifizieren, da die gezeigten Einwirkungen auf den Körper des Menschen auf die Zufügung schwerer Leiden abzielen.

(Urteil des OG Zürich vom 06.11.95 ; I. Strafkammer)
lesbar unter http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Urteil_6_11_02.htm#akt11

[5] Die vorliegenden Sachverständigengutachten belegen zweifelsfrei, dass die o. a. Videofilme Handlungen und Verhaltensmuster darstellen, durch die beliebigen Menschen nicht nur besondere Schmerzen und Qualen körperlicher oder seelischer Art zugefügt werden, sondern die jeweiligen Täter sichtbar ihre Lust daran haben, kaltblütig Menschen zu misshandeln oder zu töten. Durch die Darstellung solcher Gewalttätigkeiten in allen Einzelheiten (z. B. das genüssliche Verharren auf einem schmerzverzerrten Gesicht oder den aus einem aufgeschlitzten Bauch herausquellenden Gedärmen)

BVerwG, Beschluss vom 22. 7. 2002 - 2 WDB 1. 02; Truppendienstgericht Nord
(www.Lexetius.com/2002,3369 [2003/11/57])

[6] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und zur Einsparung von Schriftzeichen wird im folgenden auf den Zusatz (fiktiv) verzichtet, jedenfalls ist die gesamte Ausführung nicht auf reale Opfer und oder Taten gemünzt.

[7] Unabhängige Selbstkontrolle, die Legitimation bzw. Die Wichtigkeit der Institution für die verbindliche Einstufung nicht alleine der Gewalt in Videospielen findet sich in §14 (2) JuschG.

[8] Man ersehe die – mit Verlaub – blödsinnige Berichterstattung zum (leider realen) Mord in Tessin
http://www.bild.de/BTO/news/2007/01/16/doppelmord-tessin-schueler-opfer/doppelmord-tessin-schueler-opfer.html
http://www.4players.de/4players.php/spielinfonews/PC-CDROM/3933/61340/Allgemein.ht

[9] Falls ich jemals Zeit dafür finde (also in 10 Jahren^^) schreib ich mal einen kleinen Text zu den POSITIVEN Auswirkungen der Fiktion auf die Realität...

[10]Seltsamerweise regt sich niemand (mehr) – öffentlich – darüber auf, welch schreckliche Wirkung diese Medien haben könnten. Jedenfalls gibt es auch dort genug <<schwere Kost>>, exemplarisch seien hier <<In der Strafkolonie>> (Kafka) ,<<Die 120 Tage von Sodom>> (de Sade) , <<Untraceable>> (Hoblit) und <<Sieben>> (Fincher) genannt. Dabei sind die Bücher komplett ohne Beschränkung und die Filme des öfteren bereits ab 16 freigegeben, darunter auch solche, die jedenfalls dem L. schlaflose Nächte verursachen würden. (Personen mit schlechten Nerven sollten – auch wenn es sich nur um Wikilinks handelt – NICHT KLICKEN!)

Kommentar zu Bericht von 20min: Rohrbombe zerfetzte Sekschüler die Hand (Ausgelagert) Chemie, medien, Recherche?

Autor:  Eru-Jiyuka
Da die Kommentarfuktion von 20min.ch leider nur 300 Zeichen Kommentar zulässt und ich bezweifle, dass die sich sonderlich freuen, wenn da neun Kommentare vom L. stehen, lagere ich ihn hiermit aus. Der Kommentar bezieht sich auf folgenden Bericht, sichtbar auf http://www.20min.ch/news/stgallen/story/21628199

Sehr richtig. Schwarzpulver ist (vergleichsweise) sogar eher einer der schwächeren Sprengstoffe.(es war lediglich der erst entdeckte Explosivstoff) Die Detonationsgeschwindigkeit des Schwarzpulvers liegt bei 300 bis 600 m/s , diejenige der Acetonperoxide bei 5290–5400 m/s
Trinitrotoluol bringt es auf 6900m/s, und Glycerinnitrat übertrifft dies teilweise mit 6700-8500m/s. Alleine an diesen Zahlen ist ersichtlich – wobei die Detonationsgeschwindigkeit natürlich nur ein Indiz darstellt, die übrigen Werte wie Bleiblockausbauchung, oder die Expolsionswärme liegen beim Schwarzpulver jedoch auch in niedrigeren Bereichen (der geneigte Leser möge dies mittels Wikipedia überprüfen) – dass Schwarzpulver nicht der „ultimative“ Sprengstoff darstellt. Selbst unter der Annahme, <<Sprengmittel>> bezeichne nur jene Explosivstoffe, die industriell hergestellt und genutzt werden (etwa im Bergbau), bliebe doch das Glycerinnitrat als deutlich gefährlicheres Sprengmittel übrig. Zum Vorfall selbst ist zu sagen, dass es ein bedauerlichen Unfall darstellt, der m.E. äusserst fahrlässig herbeigeführt wurde – dies jedoch von beiden Seiten, Lehrer (Verdämmung des Schwarzpulvers als Schülerversuch, „Nachheizen“ mit Brenner) sowohl auch des zu bedauernden Schülers (Anfassen eines mit Explosivstoff gefüllten Rohrs nach fehlgeschlagener Zündung). Auch wäre wohl eine „offene“ Verpuffung des Schwarzpulvers im speziellen Falle ein sinnigeres Experiment gewesen, gleichwohl kann ich einige Kommentare nicht ganz nachvollziehen, die diesen Chemielehrer nun gleich wieder als „Achse des Bösen, Terroristenausbilder“ etc. zu verunglimpfen und/oder gar nach einem Berufsverbot zu schreien.
Das hat für mich neben der Präjuzidieriung auch wieder mit der (leider) vorherrschenden Furcht von Chemikalien zu tun. JA, Chemikalien können gefährlich sein, es kommt aber SEHR darauf an, wie mit ihnen umgegangen wird. Daher sollte man dies nicht hochstillisieren (insbesondere den Terroristenvergleich finde ich unangebracht, wurden durch diese Angst doch schon etliche m.E zu weit gehende Gesetze beschlossen (GüG, ChemVO etc. Glücklicherweise erst in Deutschland)) , auch wenn in diesem (Un)Fall wohl nicht sehr sachgerecht mir ihnen umgegangen wurde. Im übrigen schliesse ich mich Chemiker, Stefan und Pyromane an.

[1] [2]
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