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Näf die 72. Killerspiele, medien, Recht, eidgenössisches, Templer

Autor:  Eru-Jiyuka
Ja, der NÄFbolzen hat mal wieder quer von hinten durch die Brust getroffen. Und nein, der Titel ist nicht unkreativ, denn jeder, der Assassin's Creed Brotherhood durchgespielt hat weiss, dass das nicht einfach 42+30 ist...

Nachdem die bedauerliche Tragödie in Oslo bereits die EU dazu gebracht hat, über noch mehr Beschränkungen im Zugang zur Chemie (was auch immer man da noch einschränken will, eigentlich bleibt neben dem Verbot von chemischer Literatur und der Abschaffung des Chemieunterrichts nichts mehr übrig, was noch nicht getan wäre...) nachzudenken [a], scheint sich auch des L.s liebster Hobby-Psychologe gedacht zu haben, dass man die Gunst der Stunde nutzen müsse.

Aus der Tatsache, das Anders Bering Breivik Call of Duty: Modern Warfare (2?) in seinem Geschreibsel erwähnt hat und/oder auf seinem Facebook-Account als Fan von obigem Spiel und World of Warcraft eingetragen war (und noch ist?) [000] [b], wird nun konstruiert, dass diese Spiele ihn zu der bekannten, abscheulichen Tat getrieben hätten. -.-

Und auch für NÄF nochmals zum mitschreiben: Breivik war (und ist, er lebt noch...) ein Neo-Templer. Seine Tat ist weder „aus dem Internet geboren“ noch ein Produkt von übersteigertem Ego-Shooter-Gespielere, sondern vielmehr die Fortsetzung eines Glaubenskriegs, der mindestens 900 Jahre alt ist! [c] Dafür muss man noch nicht einmal sein Pamphlet gelesenen haben, allein dessen Titel zeigt sein Streben eine neuen Weltordnung in der Zukunft zu etablieren, dazu sein „Kampf gegen die muslimische Bedrohung“, sein Wunsch den Papst zu treffen sowie ausgerechnet „Lux Aeterna“ als musikalische Untermalung - welches übrigens aus „Requiem for a Dream“ und nicht wie mehrfach falsch geschrieben aus „Lord of the Rings“ stammt! [d] - all dies sollte jeden, der sich mal irgendwie mit den Templern und Co. befasst hat [00] oder auch nur den auch so schlechtgeredeten ersten Teil von Assassin's Creed gespielt hat, aufhorchen lassen.

Aber hey, wozu Fakten aufarbeiten, wenn man den Vorfall auch dazu ausnutzen kann gegen Gamer zu hetzen. Wenigstens hat NÄF mal klar gemacht, was er eigentlich will:

Er gibt zu (und feiert das auch noch als Erfolg -.-) dass er mit seinen Polemik für eine Einbusse von 7% des Absatzes von Computerspielen verantwortlich ist. Er fordert umfassende Massnahmen wie etwa Werbe- und Ausstellverbot, sowie ein absolutes Handlungsverbot, um sicherzustellen, dass es künftig unrentabel wird, Ego-Shooter zu produzieren. Damit würde er die grundrechtliche geschützte [0] freie Berufsausübung nur deshalb einschränken wollen (respektive bei auf Ego-Shooter spezialisierten Firmen ganz aufheben), weil er es nicht leiden kann, dass mit virtueller Gewalt (als Bestandteil von Computerspielen) Geld verdient wird. Demzufolge ist er einer diese typischen „Was ich nicht mag, darf nicht erlaubt sein!!!111“-Moralisten, die das L. besonders gut nicht leiden kann -.-

Die Ausführungen zu „virtuellen Menschenrechtsverletzungen“ sind dann völlig sinnbefreit. Mal davon abgesehen, dass in jedem Fall das Tatobjekt bzw. Opfer fehlt – da Pixelhaufen keine Menschenrechte haben, können logischerweise auch keine verletzt werden – ist es sogar noch dann falsch, wenn man auf das Spielchen mal eingeht und Spielhandlungen von Ego-Shootern mit menschlich aussehenden Gegnern behandlungsweise für real erachtet, da der Hauptcharakter IARAG in irgendeiner Art und Weise als Soldat im Krieg wirkt. Im Kriegsfall tritt die EMRK [1] und verwandte Menschenrechtserklärungen [2] jedoch zugunsten des Kriegsrechts, insbesondere der Haager Landkriegsordnung sowie der Genfer Konvention respektive ihren Zusätzen zurück. Insofern wären allenfalls Verstösse gegen das Völkerrecht feststellbar. [3]

Der Vergleich der Computerspielentwickler mit der Tabakindustrie dürfte mindestens üble Nachrede darstellen, da er ihnen damit vorwirft, Produkte zu verkaufen, die die Konsumenten gesundheitlich schädigen. Selbst wenn er damit recht hätte, dass Ego-Shooter die Gewaltbereitschaft förderten oder gleich zu Gewalttaten führten, schädigt das die Spieler selbst direkt nicht. Der Vergleich ist folglich jedenfalls unangebracht und kann eigentlich nur darauf gerichtet sein, erstere zu verunglimpfen. Zu glauben, das NÄF „ernsthafte Gründe hatte“, diese offensichtlich falsche Äusserung „in guten Treuen für wahr zu halten“, wie es die Exkulpationsgründe verlangen [4], vermag das L. angesichts der früheren Eskapaden nicht mehr.

Im übrigen entspricht es auch nicht den Tatsachen, dass Darstellungen virtueller Gewaltexzesse nicht geahndet werden könnten. Das ergibt sich weder aus dem Wortlaut [5] noch aus der Auslegung [6] der zuständigen Norm. Falls der mit dem Verfahren betraute Staatsanwalt selbiges tatsächlich nur deshalb einstellte, weil die potentiell gewaltverherrlichende Darstellung aus einem Computerspiel stammt, hat er den Artikel offensichtlich nicht gelesen. Eine sinnvollere Argumentation wäre es m.E denn gewesen, die Ablehnung damit zu begründen, dass virtuelle Darstellungen die (reale) Menschenwürde gar nicht verletzen können, weil diese für natürliche Personen reserviert ist.

Nun, das L. Hofft abschliessend mal, dass sich NÄF auf sein (hoffentlich) glorreiches Scheitern bei der Wahl zum Nationalrat konzentriert und uns Gamer vorerst nicht weiter belästigt. Langsam gehen nämlich die aussagekräftigen Titelzahlen aus... *die im Nachkauf immer so schrecklich teuer sind* ^^

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[000] Die Angaben dazu sind ein wenig widersprüchlich, beide Versionen finden sich jedenfalls in den Kommentaren zum verlinkten Artikel...

[00] Eine hübsche (wenn dem L. Auch etwas zu „pro christlich“ geratene) Zusammenfassung dazu gibt es hier in 1, 2, 3 Teilen.

[0] Vgl. Art. 27 Abs. 2 BV

[1] Vgl. Art. 15 Abs. 1 EMRK

[2] Für die Schweiz etwa: Art. 36 Abs. 1 Satz 2 BV i.v mit Art. 14 StGB

[3] Teile des Spielgeschehens von Counter-Strike beispielsweise würden dann gegen Art. 34 der Genfer Zivilkonvention verstossen.

[4] Vgl. Art. 173 Abs. 2 StGB

[5] StGB (Auszug):

Art. 135
Gewaltdarstellungen

1 Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

[6] So etwa ECKERT/FLACHSMANN/ISENRING, „Tafeln zum Strafrecht – Besonderer Teil I“ Tafel 31, die allerdings literarische Werke nicht als mögliche Tatobjekte klassifizieren, was m.E im Sinne des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (BV 8 I) kritisch zu sehen ist.

[a]-[d] Ausnahmsweise müssen die zu vergleichenden Nachweise per eingescanten Zeitungsschnipseln erfolgen, da das L. keine Artikel zu den Themen in verlinkbar fand...



Von Prüfungen, Templern und anderen Übeln Frühlingsputz, Killerspiele, Recht , eidgenössisches, Steuern

Autor:  Eru-Jiyuka
Eigentlich wollte das L. ja direkt nach den Prüfungen von ihrem Ausgang berichten, aber... da kam noch etwas dazwischen. Hat das L. jemals erwähnt, dass es praktisches Steuerrecht hasst? Nein? Gut, dann halt eben jetzt... schliesslich hat es gefühlte 3 Monate an seine Steuererklärung verschwendet -.-

Aber zurück zur Sache, das L. hat seine Prüfungen überstanden und bestanden, gut bestanden sogar, wie ihm gesagt wurde^^ Jetzt hat es endlich etwas mehr Zeit für seine Hobbys, die Chemie, diesen Weblog hier, zum Go-Spielen und – damit macht der Titel auch endlich Sinn, wie man heute falsch sagt – für beziehungsweise gegen die Templer.

Non nobis domine, non nobis sed nomini tuo da gloriam – Diejenigen Weblogleser, welche genausolange auf die PC-Version gewartet haben, wie das L., werden nun schon wissen, worum es geht, den anderen wird's gleich erklärt. Das L. spricht natürlich von Assassin's Creed Brotherhood, ein wahrhaft episches Spiel, nicht nur die Parkourelemente oder das Kampfsystem sind sehr gut umgesetzt, auch die Geschichte ist erstaunlich gut recherchiert, mit Ausnahme des Protagonisten Ezio Auditore da Firence und seiner Familie scheint bisher (das L. ist im Story-Modus noch nicht sehr weit gekommen...) alles den historisch gesicherten Tatsachen zu entsprechen oder nur unwesentlich davon abzuweichen, was zumindest das L. dazu bringt, sich etwas genauer mit der realen Geschichte nicht nur der Tempelritter zu beschäftigen. Da sag noch einer, Computerspiele hätten keinen Lerneffekt^^ Dazu gesellt sich ein wirklich innovativer und zum Flair passender Multiplayermodus im Stil eines Katz und Maus-Spiels, der nicht ganz einfach zu erklären ist und weil das L. besser schwärmen kann, lässt er dazu lieber die Entwickler zu Wort kommen. Besser (oder zumindest länger...) sieht man das Spielprinzip bei Nils und Wolf's 30 Minuten mit.
Wie auch immer, jedenfalls ist dies eines der wenigen Spiele, bei dem das L. weiss, dass der Tag vorbei ist, wenn er anfängt zu spielen^^

Falls jemand, der diesen Blogeintrag liest genauso begeistert davon ist und mal mit bzw. gegen das L. spielen möchte, soll er sich irgendwie (Kommentar, ENS et cetera) bemerkbar machen, dazu ist das L. nämlich immer gerne bereit^^ (Wie auch zu einer Partie Go hier, aber das geht am Thema grad komplett vorbei...)

Aber das L. ist ein kleeeein wenig abgeschwiffen, es wollte ja eigentlich erklären, warum der nächste Blogeintrag trotz viel Zeit wohl erst Ende Monat erscheinen wird, dies liegt nämlich daran, dass das L. seinen Weblog erst einmal dem Frühlingsputz zukommen lassen möchte, sprich nicht mehr benötigte Einträge aussortieren sowie einige Nachträge zu bereits veröffentlichten Einträgen schreiben, wo sie nötig sind. Zudem braucht der geplante Eintrag noch etwas Recherche, denn das L. hat sich grosses vorgenommen, es wird anhand einer Verteidigungsschrift als Beispiel den Begriff der Trölerischen Beweisführung erklären und die Probleme einer zweigleisigen Verteidigung aufzeigen. Freuen Sie sich also auf geschickte Wendungen, seltsame latainische Ausdrücke und ganz vieeeeel Juraaa!

(Schleichwerbung muss auch mal sein^^ Und wenn wir gerade dabei sind -> Exit Wars – No more Heros in gut (oder wenn man das Spiel mochte) in besser und mit Cosplays^^)

Edit: Das L. hat in der Hitze des Gefechtes natürlich wieder einmal die Hälfte vergessen -.- Eigentlich wollte es nämlich noch lobend erwähnen, das Ubisoft bei der (für den Multiplayermodus notwendigen) Erstellung des Spielaccounts erfrischend wenig persönliche Daten wissen wollte, die mit einer Ausnahme auch alle hier auf Mexx über das L. ersichtlich sind, was es sehr erfreulich fand, wollten NCsoft bei Guildwars dazumal doch deutlich mehr wissen. (Eigentlich deutlich zu viel, wie das L. heute findet...) Deutlich weniger erfreulich fand er es jedoch, dass ein Programm mitinstalliert wird, welches automatisch alle auf dem Computer befindlichen Daten auf Cheatprogramme und ähnliches untersucht und die Ergebnisse an Ubisoft sendet. Dies kann man netterweise zwar abschalten, solange man nicht spielt, dies löst das Problem allerdings nicht dauerhaft, sodass das L. einfach alle Daten in einen Trucrypt-Container geschmissen hat... dann darf sich die Prüfsoftware mit der Verschlüsselung rumschlagen^^

Edit die Zweite: Schon wieder die Helvetik mit der Eidgenossenschaft verwechselt -.- Argh... das wird das L. wohl nie lernen...



L's täglicher Wahnsinn in 160 oder mehr Zeichen – Teil 12 Killerspiele, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka
Da sein Mentor seine Arbeit heute gut geheissen hatte, dachte sich das L., es gehe zur Feier des Tages mal wieder sein Erspartes verschleudern^^ Gekauft hat es unteranderem den vierten Band von Soul Eater (toller Manga, auch wenn sich manchmal das Gefühl einstellt, es solle eine Parodie auf Bleach sein^^), die GTA Trilogie (Ich steig also doch noch in die Riege der KILLORSpieler auf^^), und Drakensang (Ich bin zwar noch an Two Worlds (ebenfalls eine Empfehlung!) dran, aber gegen preiswerten Rollenspielnachschub kann man nie etwas sagen^^)

Jetzt hat das L. schon so viel gelabert und ist dabei vollkommen und mit zielsicherer Genauigkeit am eigentlichen Thema dieser Anekdote vorbeigeschrammt... Also: Wen jemals ein gewisses Bedürfnis auf eine Kaufhaustoilette gerufen hat, wird sie kennen, diese Zeugnisse von geistiger Umnachtung mit rassistischen (oder sexistischen) Tendenzen, ja die Rede ist von dem Buchstabengekritzel an Toilettenwänden, welches von mir liebevoll Toilettenbotschaft genannt wird. So weit, so schlecht, jedenfalls stand dort an doch ziemlich zentraler Stelle, ich zitiere „SCHEISS ALBANER“, was mich an einen berühmten Ausspruch des Fernsehkritikers erinnert: „Scheisse gehört in die Toilette und nicht ins Fernsehen!“ In dieser Hinsicht ist es wohl nur allzu konsequent befolgt worden^^

PS: Im Baumarkt lief übrigens dieses Lied und das L. hat es sogar erkannt und wusste den Songnamen *freu*

PPS: Rockstargames zu überzeugen, sich auf des L.s PC niederzulassen und dann auch zu funktionieren, ist jedes mal wieder eine Qual... (Ich habe die Vermutung, dass es den Spieldämon-chans wehtut und sie sich daher gegen den Betrieb wehren...) Bisher hat noch jedes Zicken gemacht (mit Fehlermeldungen, bei derer Kuriosität ich mich stehts frage, wer zum Teufel sich die ausdenkt^^ Daher, vielen herzlichen Dank an Roadkill, wer oder was auch immer du sein magst, für deinen tollen Unstoppable Copier! Äs lauft, mär glaubt's chuum^^ (Vorsicht, helvetischer Dialekt, der beisst und will nicht bloss spielen^^ Wehrhafte Eidgenossen halt...)

Killerspiele die 42. Killerspiele, medien, Moral, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka
Eigentlich mag ich das Thema ja nicht mehr (es ist zu genüge durchgekaut...) aber die neuste Folge von „Gameone“ ( http://gameone.de/tv/114 ; zu 09:06 vorspulen) hat mich zugegebenermassen erschüttert. Dies jedoch gerade nicht, weil besonders verwerfliche Spielinhalte gezeigt wurden, sondern weil allen ernstes versucht(!) wurde, sich selbst dafür zu rechtfertigen, was Entwickler entworfen haben und warum eben dieses schlecht sein/wirken müsse.
(Kurz einer dieser Moralrunden, die das L. Nicht ausstehen kann...)

Das wirkte auf mich nicht nur deplatziert sondern auch vollständig unglaubwürdig. Gerade das Argument „wenn man wieder mal einen Amoklauf hat und natürlich bei dem Jugendlichen dieses Spiel findet, dass die Leute dann fragen, Hey da ist der Amoklauf, der der gespielt hat, erklär mir, warum das nicht direkt zusammen hängt... ...Es ist objektiv nicht nachgewiesen, aber wir haben Erklärungsnot“ (Zitat, Stil etwas verändert und verkürzt) Verwundert mich doch sehr. Erklärungsnot, besser die Pflicht etwas zu rechtfertigen, kann nur jemand oder etwas haben, dass sich auf irgendeine Weise krass falsch verhält. Auf das Corpus Delicti angewandt müsste dies nun bedeuten, dass das Spiel[1] einen besonders verwerflichen (grausamen) Inhalt hat, der in dieser Form neuartig ist und der zudem die bisherigen nicht-indizierten Spiele um weiten übertrifft.

Kurz den Spielverhalt zusammengefasst: Es ist eine Gruppe Terorristen zu sehen, die (an einem Flughafen) Zivilisten erschiessen. Ist dies nun besonders grausam? Der Terminus <<besonders grausam>> kommt etwa in Art. 10 BV[2] vor, der Folter dieser Bezeichnung gleichstellt. KOLLER[3] führt dazu auf S. 363ff. aus: „Soll das Merkmal <<grausam>> nicht inhaltsleer dastehen, ist damit eine Gewalttätigkeit von erheblicher Schwere gemeint. M.a.W. Sind Gewalttätigkeiten dann [besonders] grausam, wenn sie nach ihrer Intensität, Dauer oder Wiederholung als ein besonders schwerer Eingriff in Körper und Seele des gewalterfahrenden Opfers erscheinen. Zugefügte Schmerzen und Leiden müssen massiv sein.“

Stark vereinfacht geht es folglich nicht darum was einer (virtuellen) Person zugefügt wird sondern wie dies geschieht. Ähnlich wie der Mord dem vorsätzlichen Totschlag einer Qualifizierung bedarf – die sogenannten niederen Beweggründe – bedarf auch die <<besonders grausame>> Handlung gegenüber der einfachen Gewaltdarstellung einer Steigerung. So ist nicht bereits dadurch eine <<besonders grausame>> Darstellung gegeben, dass das gewalterfahrende (fiktive) Opfer in der Folge stirbt, sondern dies muss auf ein gewisse – eben grausame – Weise geschehen. In der Rechtsprechung wurde etwa die Darstellung der Ermordung eines Polizisten durch Abschlagen von Extremitäten und Aufschlitzen des Bauches mittels Axt und gleichzeitigen (nicht sexuellen) Schändung der baldigen Leiche als <<besonders grausam>> und strafbar im Sinne des Art.135 StGB erkannt.[4] In einem anderen Fall entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Kombination aus Sadismus, herausquellenden Gedärmen und das Verweilen auf schmerzverzerrten Gesichtern eine grausame Gewaltdarstellung ist.[5]

Die grausame gewalttätige Darstellung muss zwar nicht zwangsläufig den Tod des „Opfers“[6]abbilden, es bedarf jedoch zumindest folterähnliche Handlungen. In casu ist dies zu verneinen, denn das töten von Personen mittels Schusswaffen – wenn dies auch wahllos und auf Zivilisten erfolgt – ist klar erkennbar keine folterähnliche Handlung, da bei Tötung mittels Schusswaffen i.d.R. Keine massiven Schmerzen und Leiden erfolgen. [VORSICHT MORAL] Zweifellos ist eine einfache Verwerflichkeit des Inhalts bereits dadurch gegeben, dass Personen sterben. Die Höhe der Verwerflichkeit eines Inhalts wird i.d.R durch die Todesart, den Realitätsgrad sowie der Sympathie zum Opfer bestimmt. Nachdem bereits nachgewiesen wurde, dass die Todesart nicht gesondert grausam ist, und der Realitätsgrad zudem im Durchschnitt aktueller Computerspiele liegt, verbleibt folglich nur noch durch die Art der Opfer – hier Zivilisten - als Faktor. Dies mag zuerst erschauern, wird jedoch dadurch wieder relativiert, dass die Tötung von Zivilisten seitens des Spielers zum sofortigen Abbruch der Mission führt, sodass zumindest in dieser Hinsicht eine Beeinträchtigung des Spielers eher nicht zu erwarten ist. (Wobei nicht unerwähnt bleiben darf, dass dieses Feature erst aufgrund der Prüfung der USK[7] implantiert wurde. Gleichwohl gibt es meines Wissens nach auch in der Originalversion keinen Anreiz (etwa in Form von mehr Punkten) Zivilisten zu töten)[/MORAL]

Wenngleich die Möglichkeit, Zivilisten zu töten auf den ersten Blick neuartig dünkt, so ist dies ein Trugschluss. So gibt es etwa schon seit Jahren beispielsweise in der Gothic-, Theelderscrols- oder Grandtheftauto-Serie möglich, jede beliebige Person (NPC) anzugreiffen, darunter auch solche, die keinem feindlichen Lager/Gang/wasauchimmer angehören. Seltsamerweise wurde dass i.d.R von den Kritikern gerade nicht als Kritikpunkt angesehen, sondern brachte eher Lob für <<realistisches Spielgefühl>>,<<offene Weltprinzip>>, <<dem Spieler die Entscheidung überlassen>> ein. Auch der Auffassung, es sei neu, dass dem Spieler die Entscheidung abgenommen werde, Zivilisten zu verschonen, indem in besagtem Abschnitt unabhängig von dem Willen des Spieles geschossen wird, kann nicht gefolgt werden, da es sich hier lediglich um ein altes Prinzip in neuer Gestalt handelt: der Zwischensequenz

Ich verweise hier mal auf FinalFantasy VII – aber nicht auf Aeris, wie man nun vielleicht denken könnte – nein, ich spiele auf den Teil zu Beginn an, als Shinra den Pfeiler, der Sektor 7 stützt sprengen lässt um damit Cloud und Co. zu vernichten. Sie können zwar rechtzeitig fliehen, den Einsturz jedoch nicht mehr verhindern. Im Spiel selbst wird – soweit ich es noch richtig in Erinnerung habe – kein Hehl daraus gemacht, dass bei dieser Aktion Personen gestorben sind, die nur zur falschen Zeit am falschen Ort waren... Hat das irgendjemanden gestört? Gab es Proteste? Skandale, negative Kritik etc.? Nein natürlich nicht! Es war völlig klar, dass nicht wirklich jemand gestorben war, das diese Fiktion Fiktion war, ist, immer sein wird und auch nichts anderes sein kann!

Bestimmt werden jetzt einige Leser (so ich denn welche habe) aufspringen und sagen, dies sei überhaupt nicht vergleichbar, doch genau so ist es. Mittlerweile ist es schon fast egal, auf welche Weise ein Spiel Gewalt enthält, es wird als Killerspiel abgestempelt[8]. Das dies aufgrund der paranoiden Angst vor Amokläufen bzw. dem suchen eines Schuldigen für eben jene. Es ist nun mal bequemrt die Schuld auf etwas zu schieben, wovon man wenig bis keine Ahnung hat, als bspw. Die eigene Erziehung zu hinterfragen oder dem Mobbings und anderen sozialen(!) Problemen auf den Grund zu gehen.

So zeigt sich beim L. Schliesslich nur eins: Entsetzen. Weniger darüber, dass ein solcher Skandal entstand, sondern dass selbst selbst diejenigen, die sich von Berufswegen mit Computern, Killerspielen, Ego-shooter etc. Auskennen müssen und in der Vergangenheit mit lobenden Reviews zu eben jenen (Halo, Halflife etc.) nicht gerade sparsam waren, den Skandal mittragen, denn gerade dadurch, dass sie nach Ausflüchten suchen und so quasi dem Moralwahn verfallen, spielen sie den Computerspielgegnern in die Hände, die (gerade auch) dadurch wieder Auftrieb erhält, unzählige Jugendliche als (potenzielle) Amokläufer verunglimpfen zu können.

Ich hoffe schwer, sie machen so NICHT weiter, denn eigentlich fand ich das Format bisher immer klasse – der „Bahnhof“-Sketch(ab 2:06) und die „HartzIVCosplays“ haben m.E sogar Kultstatus – denn Moralkritik an Spielen und die Psychologiedebatten[9] um dieselben gehören – so finde ich – in ein anspruchsvolles (politisches) Format und nicht in eine unterhaltsame Gamessendung.

Edit: Nun, über ein Jahr später wird eine kleine Bilanz zur Entwicklung der Sendung „Gameone“ fällig, wie das L. findet. Relativ lange war zum Thema nichts zu finden (was auch daran liegen könnte, dass nicht allzuviele der erschienen Egoshooter der Zwischenzeit in der Sendung verbraten wurden), doch im Bericht zu Medal of Honor in Folge 146 (http://www.gameone.de/tv/146); zu 10:35 vorspulen) haben sie sich zur Punkt der moralischen Entrüstung (Spielbarkeit der Taliban im Multiplayermodus sowie die Autentzität des Spielsettings (Afganistan-Krieg)) nicht nur demonstrativ enthalten, sondern in (wieder) gewohnt albern-sinnfreier Weise über die aus der Entrüstung natürlich folgenden Zensur (Taliban im Multiplayer für Europa (oder nur Deutschland?) nicht mehr spielbar) lustig gemacht. Da hatte das L. schon wieder Hoffnung gefasst, die Sendung könnte in Zukunft wieder zu ihrem einstmals hohen Standart (eben, witzige, dabei aber doch informative Berichte über (neuerscheinende) Videospiele moralisch wertfrei zu vermitteln) zurückkehren. Auch, dass Wolf in seinem 1 Stunde mit Call of Duty Black Obs und Chris in diversen Weblogeinträgen (Unter anderem Kritik an der Werbung zu Death Space 2 wieder kleinere moralisierende Anfälle zeigten, tat dieser Hoffnung keinen Abbruch, da alle Inhalte des Weblogs nicht zur Sendung an sich gehören und m.E. daher auch nicht den selben hohen Ansprüche an Objektivität und moralischer Wertfreiheit genügen müssen. Ernüchtert wurde das L. dann jedoch jäh ausgerechnet durch das Interview des Fernsehkritikers mit den Gameonetypen (Dreiteilig: Teil 1, Teil 2, Teil 3, wo erklärt wurde, dass ihnen moralische Bewertung des Spielgeschehens einzelner Spiele (weiterhin) wichtig ist, und (das hörte zumindest das L. heraus) sie in Teilen der Verstärkungstheorie (zur Definition und Erläuterung derselben bitte hier klicken!) zuzustimmen zu scheinen und ihre Berichte auch danach ausrichten.

Zusammen mit den derzeitigen Umstrukturierungen (Wechsel von Konventionellem Studioeinblendern zu Greenscreensequenzen) und dem Personalmangel (Einer der Moderatoren ist im Urlaub) und den gehäuften Kürzungen der Sendezeit „aus gegebenem Anlass“ trägt dies nicht gerade zum Erhalt der Qualität bei...

Kurz, die Sendung liegt m.E kurz vor dem Requiescat in Pace... -.-
Insofern ist es vielleicht gar nicht so schlecht, dass sie den Grimme-Preis nicht bekommen haben...


Solange (Computer)Spiele nicht dasselbe dürfen wie Buch und Film[10], sollte die Frage nicht lauten, ob Spiele Jugendliche negativ beeinflussen, sondern, warum mittlerweile Konsens herrscht, das Buch und Film keine Amokläufern hervorbringen zu vermögen!

However, ich geh jetzt mal wieder an die Arbeit, wofür ich nicht bezahlt werde...

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[1] Oder besser die Szene, da ich weder das Spiel selbst besitze, noch das gesamte Spiel kenne, darf im Sinne des „allgemeinen Beweisrecht“ der Wissenschaft (Korrealität schafft keine Kausalität etc.) nur über das urteilen, was ich selbst gesehen habe.

[2]Schweizerische Bundesverfassung; http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/101.de.pdf (19.11.09)
Auszug - Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
oder Bestrafung sind verboten.

[3]Koller, Daniel (2007) ; Cybersex – Die strafrechtliche Beurteilung von weicher und harter Pornographie im Internet unter Berücksichtigung der Gewaltdarstellungen; Zürich: Schultthess Juristische Medien

[4] Die auf der Internet-Seite "www.blutgeil.com" unter"Fotogalerie Part I" veröffentlichte Bildabfolge zeigt in 11 Fotografien, wie ein Mann mit einem Beil in das Knie eines Menschen hackt, worauf Blut aus der Wunde spritzt. Daraufhin reisst er den Unterschenkel ab und verzehrt Teile davon. Schliesslich wird der verletzten von einer weiteren Person mit einem Messer der Bauch aufgeschlitzt (act. 7 S. 21 ff., act. 21). Diese Darstellungen sind fraglos als grausame Gewalttätigkeiten im Sinne des Gesetzes zu qualifizieren, da die gezeigten Einwirkungen auf den Körper des Menschen auf die Zufügung schwerer Leiden abzielen.

(Urteil des OG Zürich vom 06.11.95 ; I. Strafkammer)
lesbar unter http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Urteil_6_11_02.htm#akt11

[5] Die vorliegenden Sachverständigengutachten belegen zweifelsfrei, dass die o. a. Videofilme Handlungen und Verhaltensmuster darstellen, durch die beliebigen Menschen nicht nur besondere Schmerzen und Qualen körperlicher oder seelischer Art zugefügt werden, sondern die jeweiligen Täter sichtbar ihre Lust daran haben, kaltblütig Menschen zu misshandeln oder zu töten. Durch die Darstellung solcher Gewalttätigkeiten in allen Einzelheiten (z. B. das genüssliche Verharren auf einem schmerzverzerrten Gesicht oder den aus einem aufgeschlitzten Bauch herausquellenden Gedärmen)

BVerwG, Beschluss vom 22. 7. 2002 - 2 WDB 1. 02; Truppendienstgericht Nord
(www.Lexetius.com/2002,3369 [2003/11/57])

[6] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und zur Einsparung von Schriftzeichen wird im folgenden auf den Zusatz (fiktiv) verzichtet, jedenfalls ist die gesamte Ausführung nicht auf reale Opfer und oder Taten gemünzt.

[7] Unabhängige Selbstkontrolle, die Legitimation bzw. Die Wichtigkeit der Institution für die verbindliche Einstufung nicht alleine der Gewalt in Videospielen findet sich in §14 (2) JuschG.

[8] Man ersehe die – mit Verlaub – blödsinnige Berichterstattung zum (leider realen) Mord in Tessin
http://www.bild.de/BTO/news/2007/01/16/doppelmord-tessin-schueler-opfer/doppelmord-tessin-schueler-opfer.html
http://www.4players.de/4players.php/spielinfonews/PC-CDROM/3933/61340/Allgemein.ht

[9] Falls ich jemals Zeit dafür finde (also in 10 Jahren^^) schreib ich mal einen kleinen Text zu den POSITIVEN Auswirkungen der Fiktion auf die Realität...

[10]Seltsamerweise regt sich niemand (mehr) – öffentlich – darüber auf, welch schreckliche Wirkung diese Medien haben könnten. Jedenfalls gibt es auch dort genug <<schwere Kost>>, exemplarisch seien hier <<In der Strafkolonie>> (Kafka) ,<<Die 120 Tage von Sodom>> (de Sade) , <<Untraceable>> (Hoblit) und <<Sieben>> (Fincher) genannt. Dabei sind die Bücher komplett ohne Beschränkung und die Filme des öfteren bereits ab 16 freigegeben, darunter auch solche, die jedenfalls dem L. schlaflose Nächte verursachen würden. (Personen mit schlechten Nerven sollten – auch wenn es sich nur um Wikilinks handelt – NICHT KLICKEN!)

Killerspiele Teil 3 (Ping) Killerspiele

Autor:  Eru-Jiyuka
Machen solche Spiele Kinder zu Killern?

Nein, ich sag nichts dazu….

.........

.........

........

Doch, etwas muss ich schon noch sagen^^ Da ich bisher vor allem die Sicht der „Befürworter“ von „Killerspielen“ schilderte, muss ich im Zuge einer fairen Thematisierung auch die Kritiker zu Wort kommen lassen. Und wer könnte da zu Anfang besser geeignet sein als die BILD; das polarisierenste Blatt Deutschlands? Lehnen wir und also zurück und genießen eine Portion Kriminalisierung und Schlechtredung vom Feinsten...

…………….

……………..

……………...

Ups, jetzt hab ich es mir doch tatsächlich erdreistet eine Meinung über die Objektivität dieses Berichts vorwegzunehmen, mea culpa.

(PS: Die Macht gewisser Medien wird in dem Roman „Die Verlorene Ehre der Katharina Blum“ von Heinrich Böll sehr schön dargestellt. Sind doch die Medien die eigentliche Ursache dessen, weswegen die Hauptperson sich zu einem Mord genötigt sieht…-> Lesen!^^)

Antwort des SWR zum offenen Brief bzg. Killerspiele Berichterstattung, Killerspiele

Autor:  Eru-Jiyuka

Sie haben tatsächlich geantwortet^^ Zwar nur ein Standart Schreiben, aber auch das braucht seine 2.5 Minuten, bis es versendet ist… Egal, hier die Antwort im Volltext:

 

Sehr geehrte/r L.,

anbei ein Antwortschreiben:
(bitte auf Weiter klicken -> Annmerkung des Autors)

Mit freundlichen Grüßen

SWR
Fernsehen
Redaktion "Zur Sache Baden-Württemberg!"

KILLERSPIELE Killerspiele, medien

Autor:  Eru-Jiyuka
Achtung, dies ist ein subjektiver Beitrag eines „Killerspielers“, der ach so grausame Spiele wie „Final Fantasy 7“, „Dungeons Siege“ oder gar „XIII“ gerne spielt. BILD-Leser dürfen also gleich verbal auf mich einprügeln. (Natürlich dürfen auch alle anderen kritisieren, ich möchte aber doch bitten, wenigstens den Beitrag durchlesen^^)


Der nachfolgende Beitrag ist grössten Teils ein offener Brief an die Redaktion des SWR:

Betreffend: Kritik zu dem Bericht: Gewalt spielen: Jugendliche und Computerspiels, im Rahmen der Berichterstattung zum Amoklauf in Winnenden

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Sehr geehrte Redaktion

Ich möchte erstmals vermerken, dass ihre Berichterstattung in diesem bedauerlichen Fall in Wiesbaden größtenteils sehr objektiv und aufschlussreich war. Mit meiner Kritik an einem Teil der heutigen ausgestrahlten Sendung möchte ich auch in keiner Weise das Leid der Angehörigen und die Schrecklichkeit des Falls in Abrede stellen.

Dessen unbeschadet möchte ich Kritik an dem Teilbeitrag: Gewalt spielen - Jugendliche und Computerspiele, ausgestrahlt am 12.03.09, üben.
Der Beitrag beschäftigt sich mit den so genannten „Killerspielen“ und ihren möglichen Auswirkungen. Leider ist m.E in diesem Bericht einiges durcheinander geraten.

Insbesondere wird verkennt, eine Grenze zwischen Ego-Shooter, bei welchen eine Einwirkung auf die Gewaltbereitschaft unter umständen noch herzuleiten vermocht wird, insbesondere deshalb, weil solche Spiele eben aus der Perspektive des Protagonisten erfolgen, und anderen im Bericht erwähnten Spielen wie bspw. „World of Warcraft“ zu ziehen. Eine Einwirkung auf die reale Gewaltbereitschaft ist bei solchen Fantasy-Rollenspielen, worum es sich bei „World of Warcraft“ handelt, ist m.E zu verneinen. Im Gegensatz zu Ego-Shootern spielt man bei Rollenspiele in der Regel aus der dritten Perspektive, die zumindest eine erste Distanz zwischen Spiel und Realität setzt, da der Standpunkt des Spiels eher dem eines alles überblickenden Dritten. Des Weiteren sind Rollenspiele in der Regel so deutlich fiktiv gehalten (Drachen, Monster, Magie usw.) dass selbst beeinflussbare Gemüter klar von Fiktion und Realität unterscheiden können.

Daher frage ich sie: Warum setzen sie diese an sich völlig unterschiedlichen Spielgattungen gleich? Ging es in diesem Bericht etwa nur darum, krampfhaft Spiele zu finden, die um wie viele Ecken auch immer etwas mit Gewalt zu tun haben? Ich hoffe nicht…

Angeführt wird meistens, dass der Auslöser für Amokläufe „Killerspiele“ seien, weil die Amokläufer nicht mehr zwischen Realität und der Fiktion unterscheiden könnten. Ich stimme ihnen zu, dass es problematisch wird, wenn man Realität und Fiktion nicht mehr unterscheiden kann. Doch ist dies sicherlich nicht nur den Computerspielen zu zuschreiben, es sind zusätzliche Bedingungen von Nöten (bspw. grundsätzlich hohe Aggressivität, Depressionen etc.). Allerdings ist anzuführen, dass die meisten Amokläufe eben nicht Computerspiele als Auslöser hatten, sondern soziale Bedrängnisse. So auch Katja Kipping schon 2006:

„Nicht die brutalen PC-Spiele, über deren Wert und Sinn sich sicherlich vortrefflich streiten läßt, sind Ursache für das menschenverachtende Verhalten eines Sebastian B. In seinem Abschiedsbrief wird deutlich, daß er selbst seine soziale Situation als Ursache sieht: Leistungsdruck, soziale Auslese, Markenwahn, Wertigkeit nach Größe des Geldbeutels, Zukunftsangst, Ausweglosigkeit“… (Wer jetzt die virtuelle Computerspielwelt)… „als Feindbild ausmacht und lauthals nach Verboten ruft, verzichtet auf ernsthafte Ursachensuche und versucht, den wahren Zustand dieser Gesellschaft zu ignorieren und sich an den realen Problemen junger Menschen vorbeizumogeln.“

Quelle (Wikipedia, FAZ.net)

Ähnlich auch Kunzick bezüglich Filme:

"Zeichentrickfilme wie etwa Oscar, die Supermaus, Slapstick-Filme wie etwa Dick und Doof oder die Väter der Klamotte enthalten zwar Gewaltakte, aber diese fiktive Gewalt hat, wie alle andere fiktive massenmedial verbreitete Gewalt auch, keinerlei negative Effekte auf die Rezipienten - und zwar auch nicht auf Kinder. Für Kinder sind – unter dem Gesichtspunkt möglicher emotionaler Störungen usw. - mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sogenannte kind- bzw. familiengerechte Sendungen (Heidi, Pinocchio usw.) gefährlicher. Die Ergebnisse der empirischen Forschung weisen eindeutig auf das Nichtvorhandensein einer Kausalbeziehung zwischen Inhalt (z.B. Cartoon, Slapstick usw.) und befürchteter negativer Wirkung (Angst, gesteigerte Violenz usw.) hin" (KUNCZIK 1983, S. 341).

Weshalb sie allerdings selbst Theatergruppen als Lehre zur Gewalt für die Schauspieler hinstellen, ist mir völlig schleierhaft. Ich bitte sie daher um Stellungsname, in wie fern sie hier eine Gefährdung sehen.

Auch wird offenbar allen Jugendlichen und Kindern unterstellt, sie wären der Gewalt grundsätzlich zugeneigt. Erwachsene hingegen hätten keine solche Affinität.

(Dies ergibt sich u.a aus dem Wortlaut: „Normalerweise interessieren sich Erwachsene für so etwas nicht. Umso bereitwilliger erzählen Kinder von ihren Spielkünsten, ihrer Angst, und der Lust an Gewalt“ (Hervorhebung durch den Kritiker)

Es ist meiner Meinung nach unsäglich, die Gesamte Verantwortung für Gewalt pauschal Kindern und Jugendlichen zu zuschreiben, dies widerspricht insbesondere auch den Erkenntnissen der Polizei, man ersehe nur schon die Kriminalstatistik des LKA Nordrein-westfahlen (http://www.polizei-nrw.de/lka/stepone/data/downloads/1e/01/00/jahrbuch-2007.pdf). Auch hier verstehe ich die ausschließliche Kriminalisierung von Jungendlichen nicht, und bitte um Stellungsnahme.

Mit Freundlichen Grüssen
L.

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Schaun’wer mal, ob und was sie darauf antworten^^ Inzwischen darf man meinen Beitrag gerne auseinander nehmen^^