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L's täglicher Wahnsinn in 160 oder mehr Zeichen – Teil 13 Chemie, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka
Ein namhaftes Magazin für Medizin (das L. hat gnädigerweise vergessen, welches^^) schrieb, es gebe keine „Wunderpillen“, welche direkt das Körperfett abbaue... Das ist grober Unfug^^ Natürlich hat die Chemie auch dafür bereits eine „Lösung“ gefunden, so „baut“ etwa 2,4-Dinitrophenol Fette "ab".

Das Problem dabei ist nur, dass diese Substanzen meist als eine Art <<Göttliches Wasser>> fungieren.

(Göttliches Wasser ist diejenige Flüssigkeit, welche die Taoisten in <<Black Cat>> erweckt, d.h. Ihnen ihre Fähigkeit verleiht. Jeder, welcher davon trinkt fällt in ein künstliches Koma, aber nur jene, die die Macht des Tao bereits in sich tragen, wachen wieder auf... Btw. Der Manga ist wirklich lesenswert^^)

Zur Verdeutlichung eine kurze Skizze der angesprochenen Verbindungen.


Vereinfacht erklärt beeinflusst es die Zellatmung so, dass die entstehende Energie nicht als Adenosintriphosphat (Energiestoff für den Körper. Wird u.a zur Bewegung von Muskeln gebraucht...) gebunden werden kann, sondern als Wärme im Inneren des Körpers frei wird. Diese kann in der Regel nicht einfach als Abfallstoff abgeführt werden, sondern führt zu bedrohlichem Fieber (Der Körper besteht u.a aus essentiellen Proteinen, die ab ca. 40°C denaturieren, wobei sich ihre Raumstruktur verändert, was sie unbrauchbar macht. Im Inneren sollte es daher nicht all zu heiss werden... Bei dauerhafter Einnahme kann man zudem noch am ATP-Mangel Essentieller Energiestoff!) abkratzen... Mal ganz abgesehen davon, dass das 2,4-Dinitrophenol noch karzinogen, tetratogen sowie mutagen ist und einige unhübsche Krankheiten als Nebenwirkung mitbringen kann, die auf der Eigentoxizität der Verbindung beruhen... (etwa Grauer Star)

Ob man dieses hohe Risiko für ein (unsinniges?) Schönheitsideal wirklich eingehen will, muss letztendlich jeder selbst entscheiden... (wenn man wenigstens Flügel oder etwas ähnliches wie Tao erhalten würde, wärs ja noch lukrativ^^) Ich für meinen Teil werde es sicherlich mal synthetisieren (und nein, es explodiert nicht, nicht alles, was <<Nitro->> im Namen hat, ist ein Sprengstoff^^ *es lustig fände, wenn Nitroverdünnung aufgrund Namenscodierung explodieren müsste* ) für die Einnahme ist mir mein Leben allerdings doch etwas zu wertvoll...

(Falls ich VC richtig verstanden hab, ist das Ding auch ein Vorläuferpordukt für einen Chemoluminiszensfarbstoff^^)

Wissenschaftlicher als das L. haben das bereits Prof. Blume in Frage 855 und eine (zumindest chemisch^^) gute Fitnessseite erklärt...

Edit: Okay, jetzt funzt der Schlagwortkasten wieder, aber bitte fragt mich nicht, warum... einfach freuen, dass es wieder hinhaut^^

Katharsistheorie vs. Verstärkungstheorie NSFW!, Recht , deutsches, Recht , eidgenössisches, Sexualstrafrecht

Autor:  Eru-Jiyuka


Nein, dieser Eintrag ist nicht psychologischer Natur, auch wenn man dies vom Titel her mit Fug und Recht annehmen dürfte. Zumindest letztere sollte der geneigte Leser als „Anfixtheorie“ auch aus der Politik (Zensursulas ZugErschwG...) kennen. Im Sexualstrafrecht sind diese ebenfalls omnipräsent, da sie eine wichtige Diskussionsbasis zur Strafwürdigkeit von fiktiven Darstellungen sind. Dies soll hier anhand einer Analyse eines konkreten Falls sowie der zuständigen Normen veranschaulicht werden.
(Ich versuche zwar, so weit es geht jugendfrei zu argumentieren, zur Vorkehrung für etwaige Entgleisungen und zur korrekten Deklaration habe ich aber schon mal den NSFW-Sticker (nur echt mit ohne L.^^) aufgeklebt...)

Vorausschicken muss ich allerdings, dass ich für die Analyse dieses Fall (eigentlich unkorrekt!) helvetisches Recht zu Grund lege, da mir keine Kommentare für das deutsche Sexualstrafrecht vorliegen...

Dieser Fall, der im übrigen trotz des Themas verhältnismässig wenig Kommentare hatte (bei Pronfällen gehen diese sonst meist in die dreistelligen Beträge...), war einfach ein zu guter Anreiz, das Themengebiet zu repetieren, als dass das L. sich das unkommentiert durch die Lappen gehen lassen konnte^^

Aber zuerst zu den Fakten. Als Zufallsfund (auf diesen Sachverhalt wird das L. nicht näher eingehen, es wird der Einfachheit halber aufgrund des Fehlens einer „Fruit of the posion Tree“-Doktrin mal als zulässig erachtet...) einer Hausdurchsuchung wegen eines Betäubungsmitteldelikts wurde eine Bildersammlung pornographischer Natur gefunden, welche (fiktive!) anthropomorphe Charaktere (sogenannte Furries[1]) zeigt. Aus diesem Sachverhalt kreierte eine findige Staatsanwältin einen Tatbestand des <<Besitzes von Tierpornographie>> , als Vergehen[2] gem. Art. 197 Abs. 3 (Lagerung), bzw. Abs. 3 bis (Besitz) StGB strafbar Dieser ist grundsätzlich auf auch auf realitätsferne, fiktive Werke anwendbar.[3] Jedoch bemisst sich der Begriff des Tieres an Art. 2 Abs.1 TSchG , welcher den Schutzbereich auf Wirbeltiere und bestimmte Wirbelloser Tiere festlegt.[4] Über Tierähnliche Wesen verliert der Gesetzestext keine Worte, es ist jedoch möglich sie – im Sinne der Verstärkungstheorie – als fiktive Tiere („Tierabkömmlinge“) zu sehen. Gleichwohl kann in casu schon der Tatbestand nicht erfüllt sein, da nämlich ein wichtiges Merkmal fehlt, das der „Einbeziehung des primären Geschlechtsbereiches oder Afters des Menschen(!) in die sexuelle Handlung mit Tieren“, wie es KOLLER formuliert. Selbst wenn man – in deutlich kruder Auslegung! - annehmen will, das die betroffenen anthropomorphen Wesen als eine Art „Zwitterwesen“ gleichzeitig Mensch und Tier-Äquivalent seien[5], kommt man zu keinem anderen Ergebnis, da der Akt der „Sodomie“ (besser: Zoosexualität) immer zwischen zwei verschiedenen Arten stattfinden muss – was hier nicht der Fall ist - und somit kein Rechtsschutzgrund auf der Basis von Nachahmungsgefahr existiert. Insofern erscheint die Einstellung nach §153 D-StPO (Geringfügigkeit), welche VETTER aushandelte, leicht willkürlich, eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 D-StPO (fehlender Tatverdacht) wäre dem Fall angemessener gewesen.

Und was dies alles nun mit den eingangs erwähnten Theorien zu tun hat, wird der geneigte Leser nun wohl wissen wollen. Nun, das gesamte System der Strafbarkeit fiktiver Darstellungen (worunter neben harter Pornographie[6] u.a auch Gewaltdarstellungen fallen...) beruht auf Anerkennung der Verstärkungstheorie.

Die Verstärkungstheorie besagt, dass zwischen den Eindrücken von Realität und Fiktion hinsichtlich der Verarbeitung des Geschehens keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Insofern werden nicht nur direkte Wirkungen der Fiktion auf die Realität bejaht, es wird auch davon ausgegangen, dass Grundrichtungen des Verhaltens durch Fiktion verstärkt werden. (Deshalb Verstärkungstheorie) Von diesen Grundlagen ausgehend, ist die konkret-abstrakte „Gefahr“ positiver und negativer Nachahmungstaten in logischer Folge gegeben. Insofern dürfe Fiktion schon aus Rechtgütersschutzgründen (Dies wird gerne mit Art. 10 Abs. 2 BV (Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit) bzw. Art. 5 Abs. 2 GG (Verfassungsimmanente Schranke der Meinungsfreiheit -> „Jugendschutz“) begründet) keine Sachverhalte darstellen, dessen Nachahmung in der Realität strafbar ist. Dies würde nämlich vermehrt zu realen Straftaten führen.

Dieser Argumentation folgten etwa die Schweiz oder Deutschland in ihrem Sexualstrafrecht sowie bei Fällen von Gewaltdarstellungen (FSK, USK! Ein wunderschönes Beispiel für erzwungene Freiwilligkeit -.- Vom Prinzip her vergleichbar mit dem Monitoring bei Chemikalien...)

Ausgerechnet die „prüde“ USA regelt den Sachverhalt bei wirklichkeitsfernem Material deutlich liberaler!
Seit dem berühmten Prozesses <<ASHCROFT vs. THE FREE SPEECH COALITION>>[7] sind diese unter den der Katharsistheorie zugrunde liegenden Überlegungen als Kunst angesehen und demzufolge legalisiert (Kunst wird vom ersten Verfassungszusatz geschützt? *Das mal in <<Boston Legal>> gehört hat, daher keine Gewähr für die Korrektheit geben kann*) Jedoch hat das L. hat dies auch nur angeführt, um die Theorie diskutieren zu können^^

Die Katharsistheorie (von. gr. κάθαρσις „Reinigung“) ist als absolutes Gegenteil der Verstärkungstheorie zu sehen. Sie verneint den behaupteten verstärkenden Effekt der Fiktion nicht alleine, sonder findet darüber hinaus einen gegenteiligen Effekt. Sie sieht im Fiktiven (durch Ersatzhandlung) ein Ventil zur Endladung von Stress, Aggression sowie unerfüllten oder (in Realität) unerfüllbaren Sehnsüchten. Diese sind dadurch „gesättigt“ und sollen in Realität keine negativen Auswirkungen zeigen. Von diesen Grundlagen ausgehend, ist die konkret-abstrakte „Gefahr“ positiver und negativer Nachahmungstaten nicht gegeben. Insofern müsse Fiktion schon aus Rechtsgüterschutzgründen (Hier wird mit Abs.10 Art. 2 (Persönliche Freiheit) i.V. mit Art. 16 BV (Meinungs- und Informationsfreiheit) bzw. mit Art. 2 (Allgemeine Handlungsfreiheit) i.V. Art. 5 Abs. 3 GG (Kunstfreiheit) argumentiert) auch (und gerade!) Sachverhalte zeigen dürfen, deren Nachahmung in der Realität strafbar ist.[8]

Letztendlich ist und bleibt die Frage, welche Theorie Recht hat ein Glaubenskrieg und weil das L. diese nicht ausstehen kann, schliesst es mit den weisen Worten GOLENIAS:

Es ist seit Anbeginn der Zeit Usus,
dass Menschen dumme Dinge machen,
wenn sie glauben,
statt zu denken...


(*Findet, der Eintrag ist dem L. doch recht sachlich gelungen*)

Edit: Mal wieder das Recht der Helvetik mit eidgenössischem Recht verwechselt. Ist geändert...

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[1] Im engeren Sinne (Furry = fellig) gibt es natürlich auch Abgrenzungsprobleme zwischen <<Furry>> und <<anthropomorphen Lebewesen>>, die ich aus blosser Willkür aber hier unterschlage *fies lacht*^^
Wer immer noch nicht weiss, wie Furrys aussehen, möge wahlweise hier oder hier nachschlagen, von „härterem“ wird der geneigte Leser an dieser Stelle verschont.
(Wer googelt ist selbst schuld^^)

[2] Exkurs: Vergehen sind strafbare Verhaltensweisen zweiten Grades. Legaldefiniert sind sie in Art. 10 Abs. 3 StGB als Taten, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind. Sie sind strikt von den schwerer wiegenden Verbrechen (strafbare Verhaltensweise dritten Grades, legaldefiniert in Art. 10 Abs. 2 StGB als Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren bedroht sind -> Mindestfreiheitsstrafe! ) sowie den weniger schwer wiegenden Übertretungen (strafbare Verhaltensweisen ersten Grades, legaldefiniert in Art. 103 StGB als Taten, die mit Busse bedroht sind -> diese „Geldstrafen“ wiederum sind gem. Art. 106 Abs. 1 grundsätzlich auf 10'000 Franken beschränkt, die Ausnahmen spart das L. an dieser Stelle aus^^)
zu trennen!

[3] KOLLER, Daniel, S.226 <<Cybersex, die strafrechtliche Beurteilung von weicher und harter Pornographie im Internet unter Berücksichtigung der Gewaltdarstellungen>>, 2007, Bern: Schulthess Verlag

[4] KOLLER, S. 225 spricht fälschlicherweise von einem Art. 1 Abs. 2 TSchG, den es zumindest in derzeitiger Fassung nicht gibt. (Zum überprüfen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/455/ )

[5] Dies träfe zumindest optisch beispielsweise auf Zentaurn zu.

[6] Die Begriffe <<harte>> und <<weiche>> Pornographie bitte nicht mit <<Soft-Core>> bzw. <<Hard-Core>> verwechseln. Diesen – fatalen! - Fehler begeht auch KOLLER als er auf S. 84 Hentai als Sammelbegriff für gezeichnete harte Pornographie definiert. Im Gegensatz zu <<Soft bzw. Hard-Core>>, welche unterschiedliche Stufen bezeichnen, wobei unter Soft-Core weniger „explizite“, noch stark an die Erotik grenzende Pornographie verstanden wird (die Übergänge zur „expliziten“ Pornographie, dem Hard-Core, sind fliessend...), ist die Unterscheidung in <<weiche bzw. harte Pornographie>> eine rein juristische.
Unter dem Begriff harte Pornographie werden alle Arten zusammengefasst, welche von Gesetzeswegen mindestens einem absoluten Verbreitungsverbot unterliegen. Weiche Pornographie bezeichnet diejenigen Arten, welche von Gesetzeswegen erlaubt und/oder geduldet sind. Ein (häufig anzutreffendes) relatives Verbreitungsverbot steht dieser Klassifizierung nicht entgegen.

Vgl. http://en.wikipedia.org/wiki/Softcore_pornography ;
http://en.wikipedia.org/wiki/Hardcore_pornography ;
http://de.wikipedia.org/wiki/Pornografie#Harte_Pornografie
Für das eidgenössische Recht http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a197.html
Für das deutsche Recht http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html ff.

Da fällt dem L. gerade auf, das er in Fussnote 429 Wikipedia zitiert – dies gilt leider noch immer als Todsünde in wissenschaftlichen Arbeiten – und ist auch der Grund, warum das L. ausschliesslich in den nur für das Netz bestimmten Artikeln – dort dafür gerne und oft^^ - auf das Wiki verweist...

[7] Urteilsvolltext unter: http://www.law.cornell.edu/supct/html/00-795.ZO.html Logischerweise auf Englisch, weshalb das L. es sich aus Gründen personeller Inkompetenz hinsichtlich Sprachenwissen bisher weder komplett durchlesen noch verstehen konnte. *sein Gerichts-Englisch reicht, um Ace Attorney zu spielen, hört aber leider genau dahinter wieder auf...* Falls sich jemand erfolgreich an einer Übersetzung davon versuchen sollte, darf er mir das Ergebnis gerne zusenden^^

[8] Man erinnere sich an Tucholskys <<Satire darf alles!>>
Nachzulesen unter http://www.tucholsky-gesellschaft.de/KT/Texte/satire.htm

Murphydays 3.0 Recht , eidgenössisches, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka
Murphy's Law, Basic Nm. 5

<<Früher oder später wird die schlimmstmögliche Verkettung von Umständen eintreten.>>

Recht hat er, leider... das L. musste sich natürlich unmittelbar vor den wichtigsten Prüfungen des Semesters (Prüfungsserie, dauerten 3 Tage) einen schweren grippalen Effekt unter Begleitung von starken Schluckbeschwerden und (wahrscheinlich) Mittelohrenentzündnung zuziehen. Natürlich konnte die Prüfung nicht mehr verschoben (bzw. die Prüfer möchten bei „Fernbleiben aus Grund in eigener Person“ vom Säumigen selbst bezahlt werden, was ich mir nun wirklich nicht leisten konnte...)werden und natürlich sind die Ergebnisse „versetzungsrelevant“. Dass dann Erb- und Eherecht in epischer Breite geprüft wird, von dem noch behauptet wurde, es komme höchstwahrscheinlich nicht, fällt dann aufgrund der allgemeinen Benebeltheit eines Medikamentencoktails aus Antibiotika, Antipyretika (fiebersenkende Mittel), Kopf-Hals,Magen und sonstigen Schmerzmitteln, Sekrelytika und Antitusivia (schleimbildende und hustenlindernde Mittel) und Ohrentropfen kaum mehr auf. Rechtsfälle unter diesen Bedingungen kompetent bearbeiten zu müssen ist eine extrem undankbare Aufgabe...

Nunjo, falls ich durchfalle, wird's nen formaler Rekurs retten müssen (oder zumindest einen zweiten Versuch sollte ich rausschlagen können...)

Mittlerweile geht's dem L. kami-sama sei dank schon wieder deutlich besser, einzig starker Schnupfen (wobei ich den eigentlich dauernd habe, wenn der NaCl(aq)-Anteil der Luft zu gering ist, was öfters vorkommt...) ist noch zurückgeblieben und was den Husten angeht macht das L. Ukitake immer noch Konkurrenz^^ (Die Haarfarbe blieb aber immer noch dieselbe, leider... *gerne schneeweisses Haar hätte* )

Wenigstens hatte das L. durch die nachfolgende zwangsweise Auszeit wieder einmal genug Ruhe, ein paar Blogeinträge zu verfassen. (Zu berichten gibt's ja einiges, wenn auch grösstenteils chemisches und wenig juristisches, so ist etwa eine grössere Laborglasbestellung eingetroffen, doch davon mehr in den spezifischen Einträgen^^ Vorauszuschicken ist bei denen aber schon mal, dass die geschilderten Sachverhalte meist einige Wochen zurückliegen, da das L. damals aber nicht dazu kam, sie zu veröffentlichen, so dass etwaige Zeit und Datumsangaben nicht mehr wirklich stimmig sind...)

Edit: Auch dieser Eintrag ist doch schon etwas antiquariert, das L. hat sich mittlerwile wieder auskuriert^^

Edit II li Editoria: Die Prüfung hat das L. zwar nicht mit überragendem, aber mit gutem Ergebniss bestanden^^ *sich freu*

Eru tsui te daiarī so no kemisutori – sanban: jikken・shitsu garasu / kōbunshi・busshitsu Chemie

Autor:  Eru-Jiyuka
Da heute endlich (Lieferung dauerte etwa 1.5 Monate...) das bestellte Laborglas ankam
dachte sich das L. , es macht mal wieder einen kleinen Angebereibeitrag^^

Neben Chemiekeulen braucht man für die praktische Chemie oft bestimmte Apparaturen, daher ein paar Bildchen sowie eine kurze Beschreibung der Teile und ihrer Verwendungszwecke^^[1]



Wir sehen (von links nach rechts):

- Erlenmeyerkolben (enghals) eigenen sich wunderbar für sogenannte „Becherglas-Synthesen“ a la schütte A in B um C zu erhalten und sind auch hübsch für alles, was man in Glas schütteln oder erhitzen möchte^^ (Gab's im Dutzend billiger, daher so viele...)

- Schliff(29/32)standkolben (50ml) für die Destilierbrücke und andere Schliffapparaturen

- Schliff(29/32)stopfen aus Glas zum Verschliessen von Schliffkolben, wobei noch zu bemerken ist, dass ich den nur aufgrund einer Verwechslung der Schliffgrösse erhielt *eigentlich (14/23)Stopfen bestellt hatte*

- Schliff(29/32)standkolben (100ml) für die Destilierbrücke und andere Schliffapparaturen

- Schliff(29/32)stopfen aus PE zum Verschliessen von Schliffkolben, gegen Chemikalien etwas weniger beständig, dafür auch für starke Laugen verwendbar (was aber auch nichts bringt, wenn der Kolben immer noch aus – gegenüber starken Laugen unbeständigen – Glas besteht, wenigstens war er günstiger^^)

- Trockenrohr (U-förmig) ist wie der Name schon sagt, zum trocknen aber auch für zielgerichtete Elektrolysen (etwa Amalgamverfahren) nutzbar, war für die Masse etwas sehr teuer...

- Kappen aus Silikon (Richtdurchmesser 18 bzw. 20mm) als „Deckel“ für die unterschiedlich dicken Reagenzgläser des L.s

- Schliff(19/26)stopfen aus PE als Reservestopfen für den Wasserabscheider, passt witzigerweise ziemlich genau auf die Erlenmeyerkolben^^

- Schliff(29/32)rundkolben (100ml) für die Destilierbrücke – Rundkolben können gleichmässiger erhitzt werden als andere Kolben, da sie keine punktuellen Hitzezentren bilden und sind zudem die einzigen Kolben ohne Implosionsrisiko unter Vakuum (nicht das das zum jetzigen Zeitpunkt irgendeine Rolle spielen würde...), dafür haben sie das Problem einer jeden Kugel, sie rollt^^ Da dies bei filigranem Material wie Glas ein Bruchrisiko darstellt, muss sie durch Stativ, Korkring oder ähnliches festgehalten werden.

- Handschuhe aus „Duomix“ bzw. Ultranitril, ersteres gegen Alkohole, Ketone sowie schwächere Säuren und Basen, letzteres gegen (fast) alles ausser Ketone und Nitroverbindungen (vor HNO3 schützt es dann aber seltsamerweise wieder...)

- Destilierbrücke nach Liebig mit (29/32) Schliffkernen und einer (14/23) Schliffhülse ,das Herzstück und mit Abstand teuerste Ding der Lieferung (niedriger dreistelliger Betrag...) ist, wie man sich sicher denken kann für Destillationen ausgerichtet...
Wie ich den Liebigkühler an den nicht vorhandenen Wasserhahn anschliesse, weiss ich allerdings auch noch nicht...

- Pulvertrichter, damit ich beim umfüllen nicht immer mit den chinesischen Essstäbchen (Rührstabersatz^^) nachstossen muss...

- Scheidetrichter, so der korrekte Name dieses Glasballons, ich nenne es allerdings lieber Wasserabscheider, da man bei diesem Namen die Verwendungsweise gleich ablesen kann. Prinzip: Zwei Flüssigkeiten, die sich nicht mischen, können durch dieses Gerät restlos getrennt werden, da sich die Flüssigkeit mit grösserer Dichte (in Praxis meist Wasser) im unteren Teil sammelt und abgelassen werden kann. Dies ist etwa wichtig, um bei Kondensationsreaktionen das interessante Produkt von Wasser zu trennen oder um auszuschütteln (Überführung eines Feststoffes von Wasser in Lösungsmittel zwecks Reinigung)

- Glasstäbe, um den Essstäbchen eine Auszeit zu gönnen und das KClO3 nicht zu verärgern (brennt äusserst gerne bei Berührung mit organischem Material wie etwa Holz...)

- Rührfisch aus PTFE für den noch zu konstruierenden Magnetrührer (es gibt hier eine hübsche Vorschrift dazu, aus einem alten PC-Lüfter und ein paar FeNdB-Magneten so was zu basteln^^)

- Schüttschaufel, damit bei der Entnahme von Chemiekeulen aus grösseren Vorratsflaschen weniger daneben geht^^

- Tiegel, für Aluminothermische Reduktionen (Thermit) und andere hochtemperativen Reaktionen

- PTFE-Band, zum Abdichten von Vorratsflaschen mit unangenehmeren Inhalten
Drahtgitter (vorbildlich verwoben, im Gegensatz zu demjenigen von Kosmos, von welchem starke Stich- und Schnittgefahr ausgeht.) für den Dreifuss

- Dreifuss, (hier missbraucht als Halter für die Destilierbrücke), als Gestell zur Stil- und sinnvollen Befeuerung eines Kolbens mittels offener (Gas)-Flamme.

- Schliff(29/32)rundkolben für die Destillierbrücke

- Schliff(14/23)stopfen zum Verschliessen der Hülse bei Destillaten, welche Gummi und Kork angreifen oder gar entzünden (H2SO4 oder HNO3 etwa)
Reagenzglasgestell für die dünneren Reagenzgläser, da aus PP muss das L. den 2. Hauptsatz der Thermochemie allerdings gut beachten^^

- Stopfen aus PE für die dünneren Reagenzgläser

- Überbrille zum Schutz der Augen (Das L. ist Korrekturbrillenträger, daher gehen übliche Schutzbrillen leider nicht...)

- Reagezglashalter aus Holz zwecks Nichtverbrennung der Hände^^

- Platindraht für Elektrolysen, niedlich klein und so dünn wie ein Haar^^ (nicht im Bild)

Die Kleinteile im Zoommodus^^



Pt-Draht / Die Stopfen von Nahem



Da das ganze in einem Paket (übrigens mit dem Aufdruck <<Nicht Werfen>>, ich merke mir, Wurfpost scheint normal zu sein, wenn man es nicht explizit verbietet^^ Kein Wunder kommen meine Sendungen nie unversehrt an...) mit einer gefühlten Tonne (man vergleiche die nachfolgenden Bilder, sie sprechen Bände) Styropor ankam, dachte sich das L., es wäre zu schade zum wegwerfen, und bastelte sich daraus ein hübsches Experiment zum Thema Polymerisation:



Das Stytopor wird in eindrucksvoller Weise (hier besonders schön zu sehen) mit Aceton vermischt (Das Aceton geht in Lösung), dabei geht das aufgeschäumte Polystyrol in seinen Ursprungszustand über und stösst die Luft aus, was sich durch deutliche Bläschenbildung in der Lösung zeigt. Das Aceton in Lösung wird entweder abdestilliert oder der Verdunstung überlassen, bis sich eine Kruste aus „kristallisiertem“ Polystyrol bildet. Bis jetzt hat sich aus chemischer Sicht nichts getan: Die Summenformeln und die Lewisschreibweise von Polystyrol und Styropor gleichen sich aufs Haar.

Nur auf physikalischer Ebene wird der Zusammenhalt der Polystyrol-Moleküle gelöst, worauf die Struktur der Aufschäumung zusammen bricht .Um das Monomer Styrol zu erhalten, wird das Polystyrol thermolytisch gespalten, hier kann grundsätzlich mit offener Flamme gearbeitet werden, da Styrol sich nicht zersetzt, da es aber entzündlich ist, würde sich eine elektrische Heizplatte aus Sicherheitsgründen wohl eher empfehlen.

Der Nebenprodukte Toluol und alpha-Methylstyrol erledigt man sich in ersterem Falle durch Ausfrieren, in letzterem durch Destillation.

Das entstandene Styrol wird in einer Vorratsflasche für Experimente zur Lichtbrechung, die irgendwann folgen^^, aufbewahrt.


(Wie Immer, Bilder folgen, sobald sie gemacht sind^^)

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[1] Die Quellen wurden auch diesmal unkenntlich gemacht, wer sie haben will, soll fragen^^

Edit: Das Problem mit dem immer noch nicht vorhandenen Wasserhahn hat sich mittlerweile gelöst, wird dann in epischer Breite erklärt, wenn ich den Liebegkühler erstmals brauche.

Edit die Zweite: Da der HTML-Editor grad Zicken macht, diesmal leider im schlichtformatierten Textformat...

L's täglicher Wahnsinn in 160 oder mehr Zeichen – Teil 12 Killerspiele, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka
Da sein Mentor seine Arbeit heute gut geheissen hatte, dachte sich das L., es gehe zur Feier des Tages mal wieder sein Erspartes verschleudern^^ Gekauft hat es unteranderem den vierten Band von Soul Eater (toller Manga, auch wenn sich manchmal das Gefühl einstellt, es solle eine Parodie auf Bleach sein^^), die GTA Trilogie (Ich steig also doch noch in die Riege der KILLORSpieler auf^^), und Drakensang (Ich bin zwar noch an Two Worlds (ebenfalls eine Empfehlung!) dran, aber gegen preiswerten Rollenspielnachschub kann man nie etwas sagen^^)

Jetzt hat das L. schon so viel gelabert und ist dabei vollkommen und mit zielsicherer Genauigkeit am eigentlichen Thema dieser Anekdote vorbeigeschrammt... Also: Wen jemals ein gewisses Bedürfnis auf eine Kaufhaustoilette gerufen hat, wird sie kennen, diese Zeugnisse von geistiger Umnachtung mit rassistischen (oder sexistischen) Tendenzen, ja die Rede ist von dem Buchstabengekritzel an Toilettenwänden, welches von mir liebevoll Toilettenbotschaft genannt wird. So weit, so schlecht, jedenfalls stand dort an doch ziemlich zentraler Stelle, ich zitiere „SCHEISS ALBANER“, was mich an einen berühmten Ausspruch des Fernsehkritikers erinnert: „Scheisse gehört in die Toilette und nicht ins Fernsehen!“ In dieser Hinsicht ist es wohl nur allzu konsequent befolgt worden^^

PS: Im Baumarkt lief übrigens dieses Lied und das L. hat es sogar erkannt und wusste den Songnamen *freu*

PPS: Rockstargames zu überzeugen, sich auf des L.s PC niederzulassen und dann auch zu funktionieren, ist jedes mal wieder eine Qual... (Ich habe die Vermutung, dass es den Spieldämon-chans wehtut und sie sich daher gegen den Betrieb wehren...) Bisher hat noch jedes Zicken gemacht (mit Fehlermeldungen, bei derer Kuriosität ich mich stehts frage, wer zum Teufel sich die ausdenkt^^ Daher, vielen herzlichen Dank an Roadkill, wer oder was auch immer du sein magst, für deinen tollen Unstoppable Copier! Äs lauft, mär glaubt's chuum^^ (Vorsicht, helvetischer Dialekt, der beisst und will nicht bloss spielen^^ Wehrhafte Eidgenossen halt...)

Eru tsui te daiarī so no kemisutori – niban: shō・kyaku / san ka Chemie

Autor:  Eru-Jiyuka
Auch wenn die meisten Chemiker bei schneller Verbrennung an Nitrate (R-NO3) denken, sind diese keine zwingende Bedingung dafür. Im folgenden sehr einfachen Experiment wird Ethanol als Brandbeschleuniger benutzt:

Materialien:

Ethanol denaturiert (Brennsprit) (Unvergällter geht natürlich auch, ist aber Geldverschwendung^^)
Ethanol/Calciumacetat-Gel (Brennpaste)
3 gleichartige Räucherstäbchen oder brennbare Holzstäbchen
Reagenzgläser
Feuerfeste Unterlage

R- und S- Sätze
Ethanol und Brennpaste sind leichtentzündlich (R11), man sollte sie nicht rauchen (S16).
Es verdunstet mit Vorliebe, stundenlanges Stehenlassen der Vorratsflasche ist aus ökonomischen Gründen also zu vermeiden^^ (S7). Messer, Schere, Gabel, Licht und Feuer sind zudem nichts für kleine Kinderhände (S2) , wenn man zuviel vom Stoff trinkt, kann man sich für die Kopfschmerzen beim Arzt beschweren (S46) -> Die stammen zwar eigentlich eher von Fuselalkoholen was allerdings hier zu weitführt...

Versuchsdurchführung:

Man füllt nacheinander in je ein Reagenzglas Ethanol bzw. Ethanol-Gel zu etwa drei/vierter der Glashöhe ein. Nun taucht man je ein Raucherstäbchen in die Reagenzgläser ein und lässt sie kurze Zeit stehen. Danach werden die Stäbchen kurz abgetropft und danach vertikal auf der feuerfesten Unterlage angebracht und alle drei nacheinander angezündet.
Man stellt fest, dass die mit Ethanol getränkten Stäbchen deutlich schneller ausbrennen. Verwendet man Räucherstäbchen, so ist eine deutliche verstärkte Rotglut der Ethanol getränkten Stäbchen erkennbar.
(Und es riecht toll^^)

Chemie:

Ethanol verbrennt an der Luft theoretisch nach der Gleichung

C2H5OH + 3 O2 -> 2 CO2 + 3 H2O

da Verbrennungen in Praxis jedoch meist unvollständig sind, entsteht auch Kohlenstoffmonoxid und Russ

eine Mögliche „realistische“ Gleichung wäre etwa:
8 C2H5OH + 24 O2 -> 13 CO2 + 2 CO + 1 C + 20 H2O
(Ethanol ist ein niederer Alkohol und russt daher nur schwach)

Die Reaktion ist stark exotherm, was sich durch eine leuchtende Flamme auch eindrücklich bemerkbar macht, benötigt allerdings Aktivierungsenergie (Bspw. Zündung mittels Streichholz). Reaktionen sind dann Exotherm, wenn die Edukte (hier Ethanol) energiereicher als die Produkte (hier Kohlenstoffdioxid, Wasser) sind, man spricht auch von einer negativen Reaktionsenthalpie. Ein direkter Zusammenhang zwischen Aktivierungsenergie und Reaktionsgeschwindigkeit besteht nicht, die beobachtete Zunahme der Verbrennungsgeschwindigkeit beruht vielmehr auf der durch die abgegebene Energie des Ethanols (Flamme!) vergrösserten Angriffsfläche der Oxydationsreaktion.

Entsorgung: Die ausgeglühten Stäbchen kommen in den Hausmüll. Allenfalls entstandener Kohlenstoff wird entweder für weitere Versuche aufbewahrt oder ebenfalls dem Hausmüll zugeführt. Nicht verbrauchter Brennsprit/Brandgel kann bedenkenlos in die Vorratsflasche zurückgegeben werden.

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Ein besonders schönes Beispiel für stark unvollständige Verbrennung ist ein beinahe schon banaler und (oft zu unterschätzter) Haushaltsgegenstand, die Kerze. Kerzen bestehen in der Regel aus Stearin, einem Gemisch von Palmitinsäure und Stearinsäure sowie einem Wachsfarbstoff. Letzterer ist für die chemische Oxydationsreaktion nicht von Belang, notfalls verifiziert man dies qualitativ mit einer weissen, unbehandelten Kerze.

Chemie: In Theorie reagieren Hexadecansäure und Octodecansäure (Zur Nomenklatur bitte auf der homologen Reihe der Carbonsäuren nachschlagen, oder auf einen Beitrag zu dem Thema warten^^) unter Sauerstoffverbrauch vollständig zu Kohlenstoffdioxid und Wasser nach den Gleichungen:

C15H31COOH + 23 O2 -> 16 CO2 + 16 H2O

C17H35COOH + 26 O2 -> 18 CO2 + 18 H2O

Dass sich die Praxis darum nicht kümmert, kann sogleich nachgewiesen werden. Man entzünde eine beliebige Kerze und halte ein erhitzbares Gefäss aus möglichst unscharfkantigem Glas kurze Zeit in den Flammenstrom. An der Aussenwand setzt sich eine deutlich sichtbare, dichte Schicht aus Russ ab.


R- und S-Sätze
Keine

Sonstige Gefahren:
2. Hauptsatz der Thermochemie: Heisses Glas sieht gleich aus wie kaltes Glas!
Ich muss nicht ausdrücklich erwähnen, dass man Körperteile nicht in Flammen halten soll, oder?^^

Entsorgung: Der entstandene Kohlenstoffbeschlag wird entweder mit oder ohne Scheuermittel abgeschruppt, das gesäuberte Glas wird ins Regal zurückgestellt. Wer dazu keine Lust oder sinnigerweise ein wertloses Stück (Fenster)Glas benutzte, kann es natürlich auch einfach in den Abfall geben^^
Die Kerze lässt man entweder ausbrennen oder löscht sie zwecks späterer Wiederverwendbarkeit...


Analog gilt die Theorie auch für Parrafinkerzen (Parrafine sind hohe Alkane, welche bei Raumtemperatur fest sind, die Einteilung beginnt etwa bei C18H38), da die Vollständigkeit der Verbrennung nicht von der FuGru sondern von der Länge der Kohlenstoffkette abhängt. (Faustregel: je Länger, desto schlechter^^)

Bedeutende Gerichtsurteile Bundesgericht, Bundesverfassungsgericht, Recht , deutsches, Recht , eidgenössisches

Autor:  Eru-Jiyuka
(Das L. gibt mal wieder ein Lebenszeichen von sich, da es den letzten Blogeintrag (in dem es im übrigen in schon beinahe sträflicher Weise versäumt hat, §330a dStGB (Schwere Gefährdung durch Freisetzung von Giften) als einschlägigen Anknüpfungspunkt zu nennen. mea maxima culpa...) nicht über Monate hinweg stehen lassen will^^ However, darum geht es hier eigentlich gar nicht, but[1] um zweier Urteile, welche erst kürzlich ergingen, welche mir zur Abwechslung mal ziemlich gerecht und vernünftig erscheinen^^ und zu deren verbreiteter Kenntnisnahme ich hiermit gerne beitragen möchte.
Diese sind:

1.Urteil des Bundesgerichtes vom 18.Februar 2010 (6B_775/2009) (Erg. Call-In-Shows in derzeitiger Form verstossen aufgrund dem subjektiven Ungleichgewicht der Teilnahmemöglichkeiten gegen das Lotteriegesetz)
2.Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 02.März 2010 (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) (Erg. Vorratsdatenspeicherung in weiten Teilen verfassungswidrig)

Das sind doch mal frohe Botschaften^^ Offensichtlich gibt es immer noch ein wenig Rechtsstaatlichkeit...
Und mit diesem Lichtblick verabschiedet sich dieser Blog mal wieder für ein paar Monate in die eisigen
Jagdgründe, die sich auch mit Arbeitsüberlastung betiteln lassen^^ (Spare time isn't enough left neither to wright senseless articles nor senseful ones. Actually I would have no choice but to work all times, although in fact I ignore that sometimes to play good games^^)

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[1] Man verzeihe mir den kleinen Englischtick which is caused to Ace Attorney Investigations^^

Die Polizei, unser Freund und Krebsereger Chemie, Recht , deutsches, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka
Das LKA und BKA gerne mit der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen übertreiben, ist ja mittlerweile bekannt (für alle, die's noch nicht kennen, bitte hier, da und dort vorbei surfen)

Was sie sich neulich jedoch an Inkompetenz geleistet haben ist gewaltig und könnte (ein pfiffiger Anwalt vorausgesetzt) durchaus zu einem juristischen Feuerwerk führen... Aber erstmal zu den Fakten: In Ronneberg bringt eine bislang unbekannte Person eine alte, noch halbwegs gefüllte Pulver“flasche“ Ammoniumdichromat zum Werkstoffhof aha. In Unkenntnis über die Gefahr der Substanz rufen die Mitarbeiter des Werkstoffhofs die Feuerwehr sowie das LKA zur Beseitigung. (Soweit verständlich, auch wenn einmal durchgoogeln erbracht hätte, dass man die Substanz mit H2O phlegmatisiert noch problemloser lagern kann...) Das LKA entscheidet daraufhin – wahrscheinlich wegen dem hübschen „Explosionsgefährlich“-Aufkleber die Substanz mittels Initialzünder (und zusätzlichem Sprengstoff?) in die Luft zu jagen und begeht damit einen fatalen Fehler. Im Gegensatz zum E-Symbol ist das T+ (Sehr giftig) und das N-Symbol (Umweltgefährdend) nämlich mehr als berechtigt. Nicht nur, dass durch die Sprengung feinst verteiltes Dichromat die Umgebung vergiftet, wird wohl auch (wie etwa beim beliebten Vulkanversuch) teilweise das aufgrund der Cr6+ - Ionen äusserst toxische Chrom(VI)oxid entstanden sein, welches sich bei der gewählten Entsorgungsmethode selbstverständlich äusserst gerne in der Luft verteilt. Darüber hinaus sind beide Stoffe erwiesenermassen karzinogen und mutagen...

Meiner Ansicht nach wurde hier in strafbarer Form massiv gegen Umweltstrafnormen verstossen.
Im StGB finden sich namentlich

§ 324 Gewässerverunreinigung
Spoiler
(1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.


§ 324a Bodenverunreinigung
Spoiler
(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen läßt oder freisetzt und diesen dadurch

1.
in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder

2.
in bedeutendem Umfang
verunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.


§ 325 Luftverunreinigung
Spoiler
(1) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Veränderungen der Luft verursacht, die geeignet sind, außerhalb des zur Anlage gehörenden Bereichs die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Schadstoffe in bedeutendem Umfang in die Luft außerhalb des Betriebsgeländes freisetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(4) Schadstoffe im Sinne des Absatzes 2 sind Stoffe, die geeignet sind,

1.
die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen oder

2.
nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern.
(5) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge.


Zwar ist zu letzterem zu bemerken, dass er je nach Auslegung von „Anlage“ nicht einschlägig sein mag, dafür lässt sich beim zu erwartenten Schaden durchaus auch über

§ 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
Spoiler
(1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


nachdenken und je nachdem, wohin in der Nähe befindliche Flüsse fliessen, könnte sogar noch

§ 314 Gemeingefährliche Vergiftung
Spoiler
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

1.
Wasser in gefaßten Quellen, in Brunnen, Leitungen oder Trinkwasserspeichern oder

2.
Gegenstände, die zum öffentlichen Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind,
vergiftet oder ihnen gesundheitsschädliche Stoffe beimischt oder vergiftete oder mit gesundheitsschädlichen Stoffen vermischte Gegenstände im Sinne der Nummer 2 verkauft, feilhält oder sonst in den Verkehr bringt.
(2) § 308 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.


einschlägig sein. Wie auch immer, handelt es sich zumindest um eine völlig unnötige und langfristig schädliche Tat, die wie ich finde, dringend angezeigt gehört. (Falls jemand von Mexx das tun will, werde ich ihm natürlich nach bestem Wissen und Gewissen helfen, aber mir fehlt AFAIK leider die nötige Nationalität zur Legitimation...)

Quellen und weiterführende Infos:
Stoffinfos: http://www.seilnacht.com/Chemie/ch_adicr.htm; http://de.wikipedia.org/wiki/Ammoniumdichromat
http://de.wikipedia.org/wiki/Chrom(VI)-oxid;
http://www.gifte.de/Chemikalien/chrom(vi)oxid.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Chrom
http://www.wissenschaft-online.de/artikel/615280
http://www.seilnacht.com/Lexikon/psframe.htm (beim PSE auf Cr klicken)

§§ by www.dejure.org ,
Inkenntnissnahme des Vorfalls by http://www.versuchschemie.de/hartmut.php?t=13775&postdays=0&postorder=asc&start=0
Medienberichte von HAZ http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Calenberger-Land/Ronnenberg/Grosseinsatz-nach-Sprengstoff-Fund-auf-Wertstoffhof und HannoverReporter http://www.hannoverreporter.de/news.php?mode=showdetail;nid=3400
Wikiartikel zur Strafanzeige http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige und Hilfeseite zur Erstellung ebenselbigen http://www.agpf.de/Strafanzeigen.htm (wobei man den einleitenden Worten: „Der Staat ist kein Schnüffelstaat. Er überwacht seine Bürger nicht.“ schon ansieht, dass die Webseite etwas älter ist...)



Edit: *doch vor Aufregung glat die Stoffinfos vergessen hat*
Wurden jetzt nachgetragen^^

Eru tsui te daiarī so no kemisutori – ichiban: intoro Chemie

Autor:  Eru-Jiyuka

Ja, das L. hat schon wieder eine neue Serie Blogeinträge gestartet, diesmal werden die Stammleser mit Chemie gequält^^

 

Und was braucht man für die praktische Chemie? Natürlich Chemiekeulen^^ Daher erst einmal ein Bild eines kürzlichen Grosseinkaufs des L. (ist aber nicht alles Chem-Zeugs...)[1]  Wir sehen von rechts nach links:

 

  • Ein seltsames Glasgerät, welches einem Kühler sehr nahe kommt

    und daher vom L. auch als solcher verwendet wird

  • Eine Grosspackung Calciumchlorid, welches als Trocknungsmittel, für Kältemischungen

    und zur Darstellung von Carbonaten und (anderen) Chloriden genutzt werden kann

  • Zucker für die Fehlingsche Probe und zur Herstellung von Fructose und Glucose

  • Borax für Perlen, Borsäure sowie dem „Grünfeuer“ (Trimethylborat)

  • Braunglasflasche zum Aufbewahren (selbst hergestellter) Salpetersäure

  • Tropfen/Spritzflasche mit derzeit unbekannter Bestimmung^^

  • Isopropanol für Propylester, Herstellung von Propionsäure und Propen

  • Saccharomyces cerevisiae zur biochemischen Darstellung von CO2,

    Teiledukt für die Herstellung von Laugenbretzeln (Mehl hab ich noch genug^^)

  • Ethansäure (9.5%) für Acetate und Eisessig

  • Ammoniumchlorid zur Darstellung von Ammoniak (Silberputzmittel) und Salzsäure

  • Phenolphtalein (beim Namen dieser Substanz verschreib ich mich immer^^)

    Indikator für Basen (Pinkfärbung) und starke Säuren (Rotfärbung in HCl (konz.) und H2SO4 (konz.) )

  • Optische Aufheller für die Chemoluminiszenzversuche

  • Brennsprit für die Spirtabrenner

  • Schwefelsäure (94%) , hauptsächlich als Katalysator, daneben zur Darstellung anderer Mineralsäuren sowie Sulfaten. (Wie sich schmerzhaft gezeigt hat, ist die Flasche nicht wirklich dicht -> muss mir nochmals eine Braunglasflasche zutun...)

  • Perhydrol (30% H2O2) als Bleich- und Oxidationsmittel,

    zur Darstellung von aktivem Sauerstoff und Knabberwasser (Peroxomonoschwefelsäure)

  • Paraffinöl als Schutzflüssigkeit für Alkali- und Erdalkalimetalle

  • Eisen/Bor-Magnete für Magnetfeldversuche, evt. für Bau eines Magnetrührers

  • Versteinertes Holz für die Mineraliensammlung

  • 9V-Batterie für die Elektrolyse

  • Blattgold in einer Flüssigkeit (Sic!) -> Elementesammlung, Erprobung von Königswasser (Tetrachloridogoldsäure), sowie Darstellung anderer Goldverbindungen wie Gold(III)-Chlorid

  • Kleines Tintenfässchen, der Ästhetik wegen gekauft und eher in der Kunst verwendbar

  • Kaliumnitrat, hauptsächlich zur Darstelllung von Salpetersäure, evt. als Dünger

  • Natriumcyclamat, neben der Verwendung als Süssungsmittel handelt es sich um ein komplexes Molekül, an dem man sicher eine menge rumaddieren und substituieren kann^^

  • Aktivkohle -> Absorptionsmittel für so ziemlich alles mögliche giftige^^

    Wird auch in Gasmasken als Filter verwendet...

  • Alaun + Blauer Farbstoff -> Na, die Bezeichnung „Kosmos Blaue Kristalle selbst züchten“

    sagt wohl schon alles, oder?

  • Gefühlte 2.3 * 10^28 Kaffeefilter + Filtrierhaltung -> mechanische Trennung von Stoffen

  • Soda Aqualesgut? = Aktivkohle + Ionentauscher ist eigentlich für Wasser Aufbereitung gedacht , kann aber auch allgemein für Absorptionen verwendet werden.

  • Triforcezeichen“ als Anhänger, wer jemals The Legend of Zelda gespielt hat, wird wissen, was ich meine^^ (Wobei ich nicht sicher bin, welches Triforce es ist, das der Kraft wohl kaum^^)

  • Fluorit, gelber Opal und Obsidianscherbe für die Mineraliensammlung

  • Antimonsulfid und Strontiumsulfat als „Rohmaterial“ für die Elementesammlung

  • Stahlwatte mit ebenfalls noch unbekannter Verwendungsart, evt. zur Brennbarkeit von Metallen

  • rote Perücke mit Teufelshörnchen fürs Cosplay^^

  • <<Chemie Heute>> von JÄCKEL/RISCH

  • <<Chemie – faszinierende Wissenschaft>> von FARAGO

  • Ein altes OR von STAUFFACHER aus dem Jahre 1944 (mit Jahresstempel *freu*) ,

    welches das L. aus den Händen von fundamental-Christen gerettet hat^^

Hier noch einige Bilder der „Kleinteile“ sowie der Bücher^^

Nach der ganzen Angeberei soll das hier so eine Art <<Geglückte Experimente und ihre Ergebnisse>> Rubrik werden (evt. gibt's auch mal Versuchsvorschriften), wobei diese immer ein gewisses Thema verfolgen sollen. (Der Bortrimethylester käme dann zu den Flammenfärbungen, Fluorescein zu den Chemoluminiszenzen etc.) Da dieser Eintrag – wie auch am Titel erkenntlich – eine Einführung darstellt , kann ich nur ein kleines (und eher zufälliges Experiment) anbieten.

 

Darstellung eines einfachen, ferromagnetisch erzeugten Kristalls

Materialien:

Beliebige, nach Möglichkeit runde und halbwegs starke Magnete

Eisenfeilspäne

Viel Zeit für die Entsorgung^^

 

R- und S- Sätze

Keine

 

Sonstige (insb. physikalische) Gefahren:

Starke Magneten (etwa Neodym), können zwischen ihnen liegende Finger durch Anziehungskraft quetschen

Versuchsdurchführung: Wie wir alle wissen lassen sich mittels Eisenfeilspänen (oder wenn man zu viel Geld hat auch Ferrofluid) Magnetfelder sichtbar machen. Klassischerweise schüttet man die Späne in ein Gefäss, und legt den Magnet darunter, auf dass sich die Späne magnetisch ausrichten. Was aber passiert, wenn man den Magnet IN die Späne legt? Aufgrund des Magnetismus müssten sich die Eisenfeilspäne vom Magnet anziehen lassen und an ihm haften. Dies tun sie auch und bilden mit einem moosähnlichen Überzug ein schönes, kristallartiges Objekt.

Entsorgung: Der Kristall wird unter fliessendem Wasser abgespült. Die „Kristallnadeln“ zerfallen zu einer grauen, breiartigen Flüssigkeit, die mit den Händen leicht abgestreift werden kann. Die letzten, übrig gebliebenen sichtbaren Ablagerungen können mit Stahlwolle entfernt werden. Da der Eisenbrei sehr schnell (ca. 8h zur Vollständigkeit) oxidiert, muss er entweder sofort entwässert und getrocknet werden, oder die Oxide müssen reduziert werden, so man die Späne weiter verwenden will. Anderenfalls ist der Brei aufgrund seiner Schwermetallhaltigkeit nicht im Abguss sondern im Hausmüll zu entsorgen. Die Magnete können wiederverwendet und in ihren Behälter zurückgegeben werden.

 

[1] In Anbetracht der derzeitigen Hysterie rund um Chemikalien in privater Hand (http://www.versuchschemie.de/hartmut.php?t=11372&postdays=0&postorder=asc&start=0 ; http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21622/1.html) wurden im Zuge vollständigem Quellenschutzes allfällige Ortschafts- und Namensbezeichnung unkenntlich gemacht.

Sie sind auf begründete Anfrage zu erfahren.

 

L's täglicher Wahnsinn in 160 oder mehr Zeichen – Teil 11 Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka

Auch wenn das Lied nur zum Teil an „Brave new World“und 1984 anknüpft, mutet es doch geradezu realsatirisch an, dass Big Brother[1] seine 10. Staffel ausgerechnet mit der dritten Strophe („Überall sind Kameras...“) dieses Liedes bewirbt ... da hat wohl jemand in der PR-Abteilung die Ironie nicht verstanden^^

 

[1] Das Konzept kurz zusammengefasst: Eine Gruppe Freiwilliger (oder eher vom möglichen Geldgewinn geblendeten?) wird für mehrere Monate in eine als Container bezeichnete Wohnumgebung gesperrt und rund um die Uhr gefilmt. Aufgelockert wird dieser „Alltag“ durch Spiele und Wettbewerbe, deren Ergebnisse zudem den Zuschauern als Entscheidungshilfe für die Abstimmung – die i.d.r. Zwischen den beiden, von den Kandidaten selbst am öftesten für einen Auszug aus dem Container nominierten stattfindet - dienen soll. Eine Auswahl der so gewonnenen Aufzeichnung wird dann als „Highlights“ ausgestrahlt, wobei bei der Auswahl grundsätzlich keine Rücksicht auf das Privatleben sowie die psychische Gesundheit der Teilnehmer genommen wird.

 

Ein Beitrag zur Suchmaschinenoptimierung und zur Senkung des Niveas... NSFW!, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka


Ich weiss jetzt schon, dass ich diesen Blogeintrag[1] auf vielfache Weise bereuenwerde, aber es ist einfach zu kurios, um es meinen Stammleseren vorzuenthalten. BRÄUTIGAM schrieb im Kapitel über die Sexuellen Deviationen (ja, das L. kann sich Fachbegriffe merken, ist das nicht toll?^^) sinngemäss, er beschreibe nur die in Praxis häufigsten und relevanten Perversionen[2], da sich die Gesamtheit nur unter dem [unterhaltsamen, verstörenden (sucht euch was aus^^] Gesichtspunkt des Was-es-nicht-alles-gibt (sic!) subsumieren lasse...

 Was Freud dazu sagen würde, weiss ich nicht (*sein Werk noch nicht durchgelesen hat, nicht nur weils wenig mit Jura zu tun hat*), aber ich könnte mir vorstellen, dass er es in „wissenschaftlicher Hinsicht“ ganz interessant fände^^ Die nachfolgenden Graphiken kann man daher einfach mal (mit und ohne Hintergedanken^^) auf sich wirken lassen...

 

 

Nun, was soll ich noch dazu sagen? Man muss das einfach mal auf sich wirken lassen (der gewünschte WTF bzw. o.O Effekt stellt sich dann schon ein^^)

Btw. Kann mir jemand erklären, was <<Orgasmic explosion>> sein soll? Ein Feuerwerkfetisch? o.O Wie geht dat? Wobei, ich glaub, so genau will ich das gar nicht wissen... ; Und auch die Verbindung zwischen Treibsand und Brath Control mutet mir etwas seltsam an... Aber wie sagten die alten Lateiner schon: Suum cuique[3]

(Und nächstes mal kommt wieder ein Eintrag zum Thema Chemie... zumindest falls ich die Praktische Veresterung bis dahin hinkrieg...)

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[1] auf die hübschen Grafiken bin ich übrigens durch diesen Blog (http://labwolf.wordpress.com/ teilweise NSFW!) gestossen...

[2]Von lat. <<Perversare>> - umgedreht, verkehrt - ; heutige Bedeutung – ausserhalb der Norm liegend - , oft zu – abartig, krank – vulgarisiert.

[3] Damit meine ich selbstverständlich NICHT, was die Nazis aus dem Rechtsgrundsatz und geflügeltem Wort „Jedem das seine“ gemacht haben, die haben den Spruch, genauso wie die Wolfsangel und das Swastika[4] schlicht für ihre schändlichen Zwecke missbraucht 

[4] Was mich gerade darauf bringt, dass in der deutschen (die Stimmen sind englisch, zum Glück^^) Version von Bleach: Dark Souls (DS-Game) die Swastikas NICHT zensiert wurden... mich als Schweizer wundert das nun nicht so sehr, da hierzulande nachgewiesen werden muss, dass man das Ban zum „menschenwürden hinabsetzenden, stark diskriminierenden, mithin volksverhetzenden Gebrauch“ verwenden muss, um Strafbarkeit zu erlangen, während nach BGH (01.10.08) – 3StR 164/08 ein tatbestandliches Handeln dann ausscheidet, wenn sich aus dem Gesamtumständen der Verwendung des Kenzeichen EINDEUTIG ergiebt, dass die Verwendungsweise dem Schutzzweck von §86a Abs. 1 Ziff. 1 (d)StGB nicht zuwider läuft. Daraus (und aus der weiteren Rechtssprechung) ist dann zu schliessen, dass der Tatbestand bereits eröffnet ist, wenn das Swastika verwendet wird, eine weiteren Hinweis auf die jeweilige Organisation (des Nationalsozialismus) bedarf es nicht, folglich muss für die Straflosigkeit also eine ausdrückliche Distanzierung des Werks von den Gräueltaten der Nazis vorliegen, worüber man sich dann wieder trefflich streiten kann... (Najo, vieleicht gibts auch für DE eine eigene Fassung^^ Oder es landet bald auf dem Index...)

(Jetzt hab ich doch tatsächlich selbst Godwins Law erfüllt und auch noch in einem an sich unseriösen Beitrag über Jura gelabert, hach... bin ich nicht schrecklich?)

[5] Nachtrag: Als grosser Rätselfreund (zeitweise jedenfalls, manchmal reagiere ich auch wie Kenny^^) hab ich mich über die Entdeckung der Rubrik <<Paradoxien>> auf Wiki sehr gefreut... wie auch immer, über ein paar Umwege bin ich zum Wikieintrag über Rotten.com gestossen... und hatte mich erstmal gewundert, denn da stand nämlich: „rotten.com (aufgrund des Schockpotenzials führt der Link nur zum Wiki..) ist eine Website, die sich mit morbiden Kuriositäten befasst, zum Beispiel schrecklichen Todesfällen und Krankheiten, Fotos aus Autopsie oder Forensik, Darstellungen von Perversionen und anderen sexuellen Handlungen sowie sonstigen Themen, die abschreckend sind.“ Bin ich der einzige, der dieser Beschreibung eindeutig entnimmt, das Sex allgemein abschreckend sein soll?^^ *das dann doch wohl anzweifel möcht*

Edit: *NSFW-Sticker anpat* Wieso jetzt aber die Stichwortbox nicht mehr funktioniert, weiss wohl niemand...

Edit li Britannia: Da die Gerüchteküche über Monate nicht nur kalt blieb, sondern regelrecht auf Eis gelegen hat, hat das L. den entsprechenden Link und die Anspielungen im Rundordner entsorgt.

L. täglicher Wahnsinn in 108 oder mehr Zeichen^^ - Teil 10 medien, Recht , deutsches, Sinn?

Autor:  Eru-Jiyuka
Sehr geehrter „Kollege“ Lahmann

Gerne möchte ich Ihnen folgende Seite ans Herz legen: www.dejure.org
Dieser juristischer Informationsdienst besticht neben einer Vielzahl deutschen Gesetzen in Klartext mit Literaturhinweisen und Urteilen im Volltext. Kurz, eine exzellente Seite um mal eben nachzuschauen, welcher § denn nun wo steht.

Bedauerlicherweise scheinen Sie eine vorgängige Konsultation der einschlägigen Gesetzesbücher ausgelassen zu haben, ist doch ihr fataler Fehler, in der heutigen Sendung <<Schau dich Schlau!>> zum Thema des unbefugten Führens von Titeln den §132a StPO zu zitieren kaum anders zu erklären. (Wir wollen doch hoffen, das Ihnen persönlich kein Vorläufiges Berufsverbot bevorsteht.) Die Strafprozessordnung duldet m.W leider ohnehin keine Strafandrohungsartikel, da sie dem formalen und nicht dem Nebenstrafrecht angehört.

Etwas erstaunend finde ich es dann doch, dass mir als juristischer Laie dieses Verständnis offenbar besser gelang und dies obwohl (oder gerade weil) mir die deutsche Staatsbürgerschaft nicht innewohnt...

Mit freundlichen Grüssen
Der „Jurist“ L.

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Disclaimer: Alle in diesem Beitrag verwendeten Titel , Berufsbezeichnungen und ihnen zum verwechseln ähnlichen Bezeichnungen sind nicht dazu gedacht, meine Kompetenz in irgendwas zu bestätigen. Ich bin nach wie vor noch kein Jurist^^

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